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October 1519.
Verminderung der großen Kosten des Zusatzes zu Luggarus Bedacht nehmen; man meint es würde bessersein, wenn der Landvogt gleich beim Aufzug fünf oder sechs Knechte aus dem Ort, dem er angehört, mitsich nehmen würde, als wenn jedes Ort einen dahin schickt. K. Herzog Ulrich von Württemberg ist voruns erschienen und hat durch seinen Canzler in langer Rede sich über den vergangenen Krieg und seineVertreibung beklagt, wie davon jedem Boten eine Abschrift gegeben ist, und darauf dringend gebeten, wirmöchten ihm wieder zu seinem Fürstenthum verhelfen. Man will dieses heimbringen und berathen, wie manihm helfen möge, daß er nicht so ganz rechtlos und vergewaltigt bleibe. Auf sein Begehren wird deßhalbein Tag nach Solothurn gesetzt auf Sonntag vor Catherine (20. November). Dem päpstlichen Legatenwird geschrieben, er möge einen Tag setzen, in welches Ort der Eidgenossenschaft er wolle und denselbenunfern Herren und Obern verkünden, man werde den Tag besuchen. ?». Caspar von Mülinen als gewesenerObmann in dem Span zwischen den fünf Orten Zürich, Lucern, Uri, Unterwalden und Zug einer- undSchwyz anderseits, soll sein gesprochenes Urtheil schriftlich an Lucern mittheilen.
Zu «. Vergleiche hiezu gehörige Actenstücke 8. ck. im Berner Abschiedeband 8. 463. Der in lateinischerSprache abgefaßte besondere Receß über diese Verhandlung <14. sallato post kostuw oiruckuui 8a»otoruw findetsich als Beilage zu diesem Abschied im Solothurner Abschiedeband IX.
Zu «i. „Instruction Petern von Manset durch künigs von Frankrichs Botschaft beuolhen an m-H. die Eidgnossen:"
1. Wenn die Eidgenossen sich erklären, Vorschläge über eine Vereinung anhören zu wollen, so soll manbeiderseits Artikel stellen.
2. Den Kapfmann mögen die Eidgenossen zum Herrn von Soliers behufs billiger Abrede nach Stäsfis schicken.
3. Die Ansprache des Anton Majeur, betreffend Verantwortung der bisherigen Vorgänge im Recht zuPeterlingen und Anerbieten fernerer Rechtfertigung.
4. Bereitwilligkeit, sich auch über andere vermeinte Privatansprachen zu verständigen.
5. Weitläufige Erörterung der bisherigen Vorgänge im Rechtsverfahren, betreffend die Herrschaften Men-dris und Balerna, wobei den eidgenösischen Schiedsrichtern eine Menge von Umzügen und Willkürlichkeitenvorgeworfen wird; Protestation gegen den von den Eidgenossen gewählten Obmann, Burgermeister Brun zuChur, den der König, weil er einen ähnlichen Span mit den Graubündnern habe, als parteiisch erachte.
6. Begehren, die Eidgenossen möchten die Graubündner anhalten, die Herrschaften am Comersee, die derKönig anspreche, herauszugeben oder darum mit ihm nach Form Rechtens zu processiren.
Beruer Abschiedebnnd L. 685.
Zu I. Weitläufige Vorstellungs- und Rechtfertigungsschreiben des Herzogs von Württemberg an die Eid-genossen gegenüber den Anschuldigungen des schwäbischen Bundes, siehe im Berncr Abschiedeband 8. 469—504.
Süsel. 1Z1 9, 14. 3?0veuthev (Montags nach tünrtini).
Staatsarchiv Zürich! Abschiede, VII. 28». Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, h. 28».
Archive Solothurn, Schaffhausc».
!». Dieser Tag wird gehalten auf das jüngst zu Zürich geschehene Anbringen der Commissarien römischund hispanisch königlicher Majestät und ihr Begehren, daß wir Eidgenossen mit Niemanden Bündniß oderVereinung machen möchten, bis Seine Majestät persönlich in Deutschland ankommen oder wenigstens bis