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October 1519.
wird aufgetragen, die Kosten, welche der Venner von Romont als Zugesetzter der Eidgenossen gegen de»Bischof von Bäsel der Sache von Valendis wegen auf dem Ritt nach Baden gehabt hat, zu bezahlen undin künftige Rechnung zu bringen, da doch der genannte Venner sich der Eidgenossenschaft dienstlich erwiesenhat. v. Jeder Bote weiß zu sagen, wie unserer Eidgenossen von Freiburg Boten auf Befragen sich Z»unserer Befriedigung haben merkeil lassen, daß sie zu Allem, was Friede und Gutes erzielen mag, genugsannVollmacht haben und wenn sie noch weiterer Vollmachten bedürfen, dieselben auch zu erlangen hoffen, uindie Sache in Güte abzuthun oder, wenn nicht, von einem Rechte zu reden. Darauf, nachdem die savoyischenBoten gleiche Vollmachten zu besitzeil erklärt hatten, haben wir den Handel vorgenommen. Erstlich habe»hie Boten von Freiburg die Klage eröffnet, ivie sie dieselbe bereits in allen Orten angebracht hatten, unddabei gebeten, wir Eidgenossen möchten die Schmach, welche ihnen zugefügt worden sei, bedenken u. s. w. Daraushaben die savopischen Boten in langem Vortrag geantwortet und zuletzt einen Auszug aus einem Proceß vor-gelegt, worin gemeldet wird, aus welchen Ursachen Philipp Bertilier, aus dessen Hinrichtung der neue Spa»erwachsen ist, hingerichtet wurde, wobei sie vermeinten, seine begangene Uebelthat sei so groß, daß mit Rechtgegen ihn gehandelt und dadurch dem früher ergangenen Abschied nicht zuwider gethan worden sei. Hieraufhaben die Boten der Eidgenossen beide Theile angegangen, ihnen die Vermittlung der Sache in Güte z»vertrauen, wie sie das schon zum Theil bewilligt hätten, und unfern Eidgenossen von Freiburg den Vorschlaggethan, sie sollen in Zukunft beider Herreil von Savopen lind der Stadt Genf Hintersassen lind Angehörigenicht mehr in ihr Burgerrecht aufnehmen oder einem Brief beitreten, der solcher Burgerschaft wegen durchBern besiegelt worden ist. In diesem Falle wollen ivir uns der beiden Herren mächtigen und für diesegegenwärtige Ansprache eine Summe Geldes ausmitteln. Die Boten von Freiburg, nachdem sie diesenVorschlag ihren Herren zugeschickt, erklärteil, denselben weder annehmen zu können noch zu wollen, sondernihre Hand offen zu behalten und bei ihrem besondern Bundesbrief mit Savopen zu bleiben. Deßgleiche»seien sie nicht verfaßt, vor uns zu rechten, sondern sie seien Kläger und wollen nach Inhalt eben genannte»besondern Bunds mit ihrer Gegeilpartei rechten. Das hat man den savoyischen Boten eröffet, diese aberhaben gebeten, ihren Fürsten und Obern von diesem Handel ab und zur Ruhe zu verhelfen und nach Inhaltdes Abschieds von Zürich den Handel gütlich oder rechtlich zu entscheiden. Nach diesem haben wir, weilunsere Eidgenossen von Freiburg abgeschlagen, nach Inhalt des Abschieds von Zürich vor uns Recht zunehmen, uns nach Eröffnung der Befehle und Vollmachten unserer Obern einhellig erkennt, daß beide Theilebei den Abschieden von Zürich und Baden zu bleiben und nichts Unfreundliches gegen einander vorzunehmenhaben, daß die neue Bürgerschaft nach Laut desselben Abschieds hin, todt und ab sein soll. Die beide»Fürsteil voll Savoyen und Genf mögeil alle ihre Angehörigen und Hintersassen, sie seien Burger zu Freiburgoder nicht, wenn sie sich anders denn gebührlich halten, mit dem Rechte wohl strafen, von unfern Eidgenosse»von Freiburg deßhalb unangefochten. Und weil unsere Eidgenossen von Freiburg den Herzog von Savoye»zuerst überzogen, vor unfern Boteil auf Tagen viel darum verhandelt, jetzt aber unfern rechtlicheil Ausspruchtrotz der vorausgegangen Abschiede abgelehnt haben, so soll jeder Bote an seine Herren und Obern bringe»,ob man ihnen das gestatten wolle und wie oder was weiter mit ihnen deßhalb zu handeln sei, damit ma»in der Sache zur Ruhe komme. Darüber soll Jedermann sich auf dem Tage, der jetzt des Herzogs vo»Württemberg wegen nach Solothurn gesetzt ist, erklären. «I. Peter, der Franzose, und Herr Werner Rathsind init einer Beglaubigung des Herrn von Soliers vor uns erschienen, um die Ansetzung eines Tags MVerhandlung über eine Vereinigung mit dein Köllig voll Frankreich nachzusuchen. Dann haben sie auch