October 1519. 1199
^lten wolle. I». „Heimbringen als vns erscheint ist, dz die churfttrsten dem nüw erwölten küng söllenZugebunden haben, wz dem hus Oesterrich von alterhar zugehört Hab vnd Im enzogen syg, dz er dz selbwider darzu wöll bringen, dz vns eydgnossen am meysten berürte, vnd vff nechsten tag zu antwurten, mzarm zu handeln sye." I- Der Cardinal von Sitten ist vor uns erschienen und hat uns vorerst gedankt,W wir seinen armen Leuten wieder zu dem Ihrigen geholfen haben, mit Erbieten, solches um lins zu ver-tuen. Dann hat er Antwort begehrt, ob wir ihn seine gegen Jörg auf der Fluh und dessen Anhänger^langten Rechte brauchen lassen wollen. Da wir nicht Alle Befehle und die, welche solche hatten, ungleiche" tan, haben wir die Sache nochmals in den Abschied genommen, um auf nächstem Tag zu antworten, ob^an ihm gestatten wolle, den Bann anzuschlagen oder nicht. Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Unterwalden,Ret, Freiburg, Schaffhausen und Appenzell wollen es gestatten. Lucern und Glarus ebenfalls, nur beituen nicht, Zug und Solothurn hatten keine Instruction. Ii.. Die Boten, welche auf den Tag nacholothurn kommen, sollen Vollmacht haben, dem päpstlichen Legaten, Bischof Pistoriensis den von ihm be-raten Tag nach Bellenz oder ein gelegenes Ort jenseits Gebirgs ans seine Kosten anzusehen. I. Dieuthe des römischen und spanischen Königs haben angebracht, der Herr von Bergen habe ihnen geschrieben,^ vernehme, der Herzog von Württemberg begehre unsere Knechte, wir möchten das wohl bedenken und unsVicht leichthin zu solcher Gefährlichkeit bewegen lassen. Das wollen wir heimbringen. Dabei haben wireu Boten gesagt, wie wir an den schwäbischen Bund geschrieben haben, und sie ersucht, daß auch sie das^te thnn möchten, damit der Herzog bei seinem Lande bleibe. »»». Den Boten nach Solothurn soll Ge-^ult gegeben werden, um alle Sachen, welche wir Eidgenossen gemeinlich oder einzelne Personen mit demvuig von Frankreich auszutragen haben, es betreffe Mendris, den Kapfinann oder Anderes, gütlich zu ver-tändeln, oder an das Recht zu bringen, wie es ihnen am besten scheint, n. Schaffhausen soll auf denwachsten Tag zu Zürich den (Uebergabs-) Brief von Dießenhofen bringen und verlesen lassen, dann will man^scheiden, ob man es mit in die Nutzung von Dießenhofen kommen lassen will oder nicht. «. Da auf dasLehren der drei Städte wegen der Bußen im Thurgau nicht Jedermann zu antworten Befehl hatte, so^eser Gegenstand nochmals in den Abschied und soll derselbe nach Anhörung des Berichts des in's Thur-au gesendeten Boten und der aufgenommenen Kundschaften auf den nächsten Tag zu Baden endlich ver-handelt werden, y». „Gedenk des Hetzels, ob man In welle zu Nüwenburg by siner frowen lassen."
Zu Ii. Florenz, 17. September 1519. Kuevlus, Kxiso. Uistorisusis, iu Klustig. loZutus upostolious»otisizirt seine Ernennung, entschuldigt den Verzug seiner Ankunft durch Unwetter und Pest und sendet inzwi-schen mit dieser Anzeige seinen Kämmerer Ködert >Is Kisem.
Originalerem im Staatsarchiv Zürich.
7SS.
Zürich. 1Z1 ich 25. October (Zmswgs vor Amoins ä- Inas).
Staatsarchiv Lncern: Allgemeine Abschiede, I'. ti>4. Staatsarchiv Bern! Allgemeine Eidgenössische Abschiede, I!. tili.
Archive Solothnr», Areibnrg, Schaffhausen.
15, Die Wahl eines Untervogts zu Baden wird auf die nächste Jahrrechnung von Baden verschoben.Schaffhausen läßt den Uebergabsbrief von Dießenhofen verlesen und begehrt neuerdings, an der dortigenü'tzung Theil zu haben. Weil aber etliche Orte keine Boten auf dem Tag, andere nicht instruirt hatten,^rd auch dieser Gegenstand auf den nächsten Tag verschoben; da soll dann aber endliche Antwort gegeben