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October 1519.
sie uns über die 200 Gulden Erbeinuugsgeld noch eine jährliche Pension von 800 Gulden zuzusichern erbiete,oder daß, falls wir eine solche weitere Verständniß nicht eingehen wollten, wir uns doch erklären möchten,bis zur persönlichen Ankunft des Königs in Deutschland mit Niemanden anders Bündniß oder Verständnis-zu machen. — Da nun der Herr von Bergen wegen Krankheit diesen Tag nicht besuchen konnte, sinddes Königs und seinem Namen erschienen Herr Wolf von Homburg, Ritter, Herr I>r. Sturze!, Herr tN>Baldung, Johann Tübler und Johannes Acker mit königlichein Creditiv und haben auf jene Artikel Antwortbegehrt und dabei versichert, der König erbiete sich, nicht nur uns bei unfern Freiheiten und altem Herkommtbleiben zu lassen, sondern auch uns in Wort und That dabei zu schützen und zu schirmen und unser gnädigstetHerr zu sein. Ferner bringen sie an, es sei zu Znrzach von einem der Nnseru gegen Einem jenseits Rheinsetwas Verdrießliches gehandelt worden „einer federn halb", man möchte das abstellen und gute Nachbar-schaft halten, wie sie auch thun wolleu. Weiter sei ein Span zwischen Solothurn und dem Bischof vo»Basel wegen Thierstein, diesen möchte mau auch beilegen. Endlich legen sie zwei Missive vor, das eine vBRegiment zu Innsbruck, das andere vom Regiment zu Ensisheiin und begehren darauf auch Antwort. ^Hierauf haben wir nach Eröffnung der ziemlich gleichförmig lautenden Instructionen unserer Obern de»Boten folgende Antwort gegeben: Eine Zusage zu machen, Knechte in den Dienst des Königs ziehen ^lassen, sei uns nicht gelegen, ebenso können wir der „sterbenden löuff wegen" nicht zu einer weitern Ver-ständniß Hand bieten. Wir hören nicht, daß Seine Majestät mit Jemanden Krieg habe, oder daß Jemandsie zur Zeit an der königlichen Würde verhindern wolle. Dann haben wir die Erbeinung, die nun ne»bestätigt sei, diese wollen wir halten und hoffen, sie werde auch an uns gehalten. Wenn aber Jemand dc»römischen König an seinem Romzug oder Erlangung der Krone mit Gewalt hindern wollte und ein Hülff-gesuch an uns käme, so würden wir eine Antwort geben, daß wir getrauten, davon Lob und Ehre zu haben,weßhalb wir es bei unserer früher gegebenen Antwort bleiben lassen. Der „Federn" halb sei uns leid,wenn Jemand der Unfern etwas Ungebührliches gehandelt habe, wir werden solches gern abstellen. Da-gegen bedauern wir, daß die Unfern häufig mit Schandliedern und Reden beleidigt werden, besonders deß-wegen, weil wir unsere Knechte vom Herzog von Württemberg mit schweren Kosten heimberufen haben. Wirverlangen auch, daß solches, was der Erbeinung und dem Baslerfrieden zuwiderläuft, abgestellt werde, sonstwürde daraus nichts Gutes erwachsen. In Betreff des Spans zwischen Solothurn und dem Bischof vonBasel wegen Thierstein haben wir die Parteien auf Sonntag nach Galli (23. October) nach Zürich vor unsbeschieden. Ueber das Missiv von Innsbruck, den Trapp und etliche Personen von Glarus betreffend, habe»wir unfern Eidgenossen von Glarus Auftrag gegeben; betreffend das Missiv voi; Ensisheim wegen dein vo»Thierstein und unfern Eidgenossen von Solothurn haben wir den Boten von Solothurn beauftragt, selbesan seine Herren zu bringen. — Die Anwälte des Königs und des Herrn von Bergen waren mit diesen Ant-worten wohl zufrieden, nur verlangten sie in Betreff des dritten Artikels — kein Verständniß mit Jemandeszu machen vor der Ankunft des Königs in Deutschland — besondere Antwort, ob wir dazu Vollmacht hätte»,oder dann Ansehung eines andern Tags in ihren Kosten nach Chur oder Basel. Darauf haben wir ihnengesagt, wir wollen dieses Begehren heimbringen und ihnen auf dem berührten Tag zu Zürich antworten„vm den artikel oder den Tag, weders sy wellint." K. Der Bote von Schwyz klagt, es seien in dem erstenvergangenen Zug denen von Rapperswil 20 Mann auferlegt, für dieselben aber noch kein Sold weder ansie selbst, noch sonst an Jemand bezahlt, auch Schwyz ihretwegen nie etwas in den Abschied noch in dieRödel geschrieben worden. Man soll auf nächstem Tag untersuchen, wie man die von Rapperswyl deßhaib