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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1519.

von Ulm als deren Abgeordneter vor uns erschienen und hat aus deren Auftrag das friihere Begehren umschriftliche Mittheilung unserer Vermittlungsvorschläge einfach wiederholt. Darauf wird ihm geantwortet,wir hätten uns dessen nicht versehen und wollen solches an unsere Herren berichten;was gefallens si daranhaben werden, mögen wir nit wissen." Herzog Ulrich hat seine Bitte, ihn nicht zu verlassen, schriftlichwiederholt und uns sicheres Geleit nach Stuttgart und wieder zurück zugesendet. Sein Bote, Junker Rudolfvon Ehingen, hat begehrt, daß wir solches an unsere Herren heimbringen und unfern Rüthen und Gemeindenempfehlen, seinen Fürsten zu bedenken.

7S8.

Züri ch. 1U1U, 4. October (Zmswg nach

Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, !'. 4Ü0. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ji. 2k>7. II. lll.

Archive Solotftur», Frciburg, Schaffhause».

t». Der Untervogt zu Baden ist gestorben, Bernhard Vrunner, der vorige Landschreiber, bewirbt sichmit Empfehlung der Unfern von Badeil um das Amt, auch Simon Brunner und Hans Meris. Da andiesem Amte viel gelegen ist und wir vernehmen, daß noch Andere nach demselben trachteil, haben wir die Sachei,l den Abschied genommen; jedes Ort soll seinen Boten Vollmacht geben, auf nächstem Tag einen Untervogtzu wählen. ?». Die acht Orte, welche Theil an Baden haben, sollen auf Sonntag nach Martini (13. No-vember) zu Baden erscheinen mit Vollmacht, in Güte oder mit Recht in dem Span zwischen den acht Ortenund dem Bischof von Constanz wegen der Appellationen, Friedbrüche zc. in desselben Bischofs Niedern undberührter Orte hohen Gerichten zu handeln. Für den Fall, daß es zum Recht käme, solleil Zürich denRedner, Lucern und Schwpz die Zugesetzten und Nechtsprecher, die übrigen prte Rathgeber und Beiständestellen. Der Bischof von Constanz soll seine Botschaft auch da haben mit Vollmacht, gütlich zu handelnund falls dieses nicht zum Ziel führte, seine Zusätzer und Rechtsprecher auch sofort zu ernennen. Wenn esnicht dienlich wäre, den Handel zu Baden zu fertigen, so sollen beidseitige Boten Vollmacht erhalten, eineandere Malstatt zu bestimmen. «. Herzog Ulrich von Württemberg hat etile Botschaft vor uns gehabt,nämlich Herrn Albrecht von Landenberg, Ritter, und Hans Cunrad Thum von Neuburg. Nach Vorlegungihres Creditivs haben sie geredet: Wir wisseil, wie der Herzog mit dem schwäbischen Bund in Mißver-ständnis) geratheil sei, Recht geboten und zu seines Rechtes Handhabung, Schutz und Schirm unsere Knechteangenommen habe. Darauf habeil wir von ihm ernstlich verlangt, diese heimzuschicken, dann wollen wirach Vermögeil uns für Beilegung des Handels verwenden. Was wir dießfalls beim schwäbischen Bunderlangt habeil, wissen wir. Inzwischen sei er aus seinem Fürstenthuni und von dem Seinen vertriebenworden, habe aber seitdem ungefähr die Hälfte seines Landes wieder eingenommen und uns abermals umuilsere Vermittlung ersucht, damit er bei seinem väterlichen Erbe bleibe. Eine solche Dazwischenkunft habenwir wieder versucht und beiden Theilen Waffenstillstand vorgeschlagen. Er habe es nicht abgeschlagen; waswir aber beim schwäbischen Blind erlangt habeil, das wissen wir. Weil nun der schwäbische Bund nichtsailders begehre, als den Fürsteil, der nur ein leidliches, uns angemessen scheinendes Recht verlange, zu ver-treiben, so bitte der Herzog, wir möchten ihm 8000 Knechte geben oder zulaufeil lasseil, die er gut haltenund besolden wolle und mit denen er sich getraue, sein Recht zu behaupten. Wenn geredet werde, er lasseunsere Knechte, die jetzt zu ihm kommen, erstecheil lind rede übel von der Eidgenossenschaft, so sei dieß nicht