September IS19. II 95
daß alle Orte erscheinen sollen. Der Gerichtsschreiber von Bern, der auf diesem Tag zu Aelen Schreibergewesen, soll es auch auf dem Tag zu Thun sein.
Zu I». Eine notarialische Abschrift des citirten Bannbriefs des Legaten Antonio Pucci liegt im Staats-archiv Lucern bei den Acten dieses Handels.
7S7.
Rothweis. 4349, 26. September (Monwg vor Nivb-tslis).
Staatsarchiv Lucern: Acten Nothweil. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 279. Staatsarchiv Bern: Allgemeine EidgenössischeAbschiede, 8. 247. I. 237. Archive Solothnrn, Schaffhansen.
tt. Jeder Bote weiß zu berichten, wie Burgermeister, Rath und Gemeinde zu Rothweil den XII Ortenlu den Bund gemeiner Eidgenossenschaft geschworen haben, wie das von unfern Herren und Obern angesehenv^r. I». Burgermeister und Rath von Rothweil begehren zu wissen, was sie gegen eine Stadt Baselverschuldet haben, daß diese die Vereinung mit Nothweil nicht, wie alle andern Orte, habe besiegeln wollen.Nachdem doch beide Städte bisher in guten Verhältnissen gestanden und einander alle Dienste erwiesen haben.Nothweil verlangt daher der Eidgenossen ernstliche Verwendung, daß Basel dieses Bündniß mit den andernSrten auch annehme und besiegle, v. Herzog Ulrich von Württemberg beklagt sich durch ein Schreiben,^ß der schwäbische Bund in großer Rüstung stehe, um ungeachtet aller Rechtangebote ihn aus seinem Vater-!a»de zu vertreiben und selbes einzunehmen. Er bittet die Eidgenossen als seine Verbündeten, sie möchtengetreues Aufsehen auf ihn halten, ihn nicht verlassen und dergestalt mit seiner Widerpartei handeln, daß er beiseinem Erbe und Vaterlande bleiben möge. Alis Samstag nach Matthäi (24. September) ist auch vom schwäbi-schen Bund eine Antwort auf das Schreiben eingelangt, das gemeine Eidgenossen ab dem Tag zu Baden imArgan jüngst an ihn erlassen haben. In diesem Schreiben erklärt der Bund, er hätte gern von uns Eidgenossenschriftliche Erläuterung gehabt, wie und in welcher Gestalt unsere Meinung wäre, den Krieg zwischen HerzogUlrich und dem Bund beizulegen. Nach Erwägung dieser Zuschriften beider Theile haben wir erkannt undden Parteien geschrieben, es scheine uns nicht angemessen, unsere Meinung schriftlich zu geben, sondern wirerachten, eine mündliche Unterhandlung werde fruchtbarer sein. Beide Theile wögen uns daher ein freies,sicheres Geleit hieher nach Nothweil senden und gleichzeitig uns eine ihnen und uns gelegene Stadt für dieZusammenkunft bezeichnen. Alls den Fall, daß dieses bis zum vierten Tag nach Datum unseres BriefsLvschehe, haben wir von unfern Obern Befehl, dahin zu kommen und allen Fleiß, Kosten, Mühe und ArbeitZu verwenden, um Mittel und Wege zu suchen, die Sache gütlich zu vertragen und großem BlutvergießenUnd Verwüstung des Landes u. s. w. dadurch zuvorzukommen. «K. Herr Hans Caspar von Bubenhofen,Ritter, eröffnet, es sei ihm das Silbergeschirr, das er und seine Vordern in der Stadt Reutlingen deponirthatten, wieder zu Händen gekommen, dagegen stehen ihm noch Kleinodien von seiner Mutter und seiner Frau heruus, ebenso etliche „Stuck Gelds" bei 1500 Gl., ferner Zinsbriefe, Vertragsbriefe und im Dienst des Herzogsverzehrtes Geld. Er bittet dringend, wir möchten uns bei dein schwäbischen Bund verwenden, daß er wiederZum Besitz seines Eigenthums gelange, mit Anerbietung aller Gegendienste, e. Nothweil bittet, sein Gesuch,^uß ihm von Fürsten und Herren, mit denen wir in Bündniß stehen oder noch kommen auch, wie andernÄugemandten Pensionen erwirkt werden möchten, heimzubringen, tl. Nachdem unser (oben unter «»erwähntes)schreiben durch eigene Post den Herren des schwäbischen Bundes überbracht worden ist, ist der Stadtammann