September 1519.
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vor uns Eidgenossen darum dem Rechte gehorsam zu sein, mit Bitte, wir möchten ihn, den Herzog, fürkwpfohlen halten, denn er sei Willens, den Abschied zu beobachten zc. Darauf haben wir mit den Botenvon Freiburg geredet, es sei unser Wille und unsere Meinung, daß sie keine Feindseligkeiten gegen den Herzogvornehmen, sondern, wenn sie die Sache nicht auf sich beruhen lassen wollen, so sollen sie sich mit dem Rechtevor uns Eidgenossen begnügen. Beide Theile sollen in diesem Fall auf dein Tag, der nach St. Michaelstagbehalten wird, vor uns erscheinen, wir werden sie anhören und weiter in der Sache handeln, wie sich gebührt.
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Baden. 1349, 16. September (Fritag nach des hl. Ärüzes Erhöhung).
Staatsarchiv Bern! Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ii. 2Z7. r. 2ZS. 'Archive Frciburg, Solothnrn, Schaffhauscn.
Dieser Tag ist angesetzt auf Begehren Herzog Ulrichs von Württemberg, des schwäbischen Bundesv"d unserer Eidgenossen von Nothweil wegen dein Span, den sie gegeneinander haben. Von Seite HerzogUlrichs sind erschienen Herr Albrecht von Landenberg, Ritter, und Junker Rudolf von Ehingen. NachAnhörung ihrer Creditive und allseitiger Schriften haben wir abermals den Ständen des schwäbischen Bundesn»d dem Herzog geschrieben, sie möchten uns die Vermittlung anvertrauen. Auf die durch eigene Botenuberbrachten Schreiben solleil sie uns unverzüglich ihre endliche Antwort nach Nothweil senden, wohin wirUnsere Boten abordnen werden, um die Antwort zu erwarten. Auf nächsten Donstag sollen die Boten sichöu Schaffhausen versammeln, um nach Nothweil zu reiten und da bei dieser Gelegenheit die Eide abzu-nehmen. I». Dem Grandmaitrc zu Mailand wird geschrieben, daß er den Markt zu Ferris nach Laut derKapitel und des Friedens von Freiburg abhalten lasse und uns seine endliche Erklärung, ob er es thunv>olle oder nicht, abgebe, e. Ein fremder Priester ist zunächst Baden mit Tod abgegangen und hatrheinische Gulden hinterlassen. Davon hat er 5 Gulden dem Kloster Wettingen und das klebrige derKirche des Dorfes Wettingen vermacht. Nun bitten der Priester und die Kirchmeier des Dorfes, nachdemknie Kernengttlt aus dem Geld erkauft worden sei, aus deren Ertrag für den Verstorbenen und dessen Vor-führen eine ewige Jahrzeit begangen werden soll, so möchten wir ihnen das klebrige nach dessen VerordnungOssein In Abgang von Vollmacht haben wir den Entscheid auf den nächsten Tag zu Baden verschoben.
Zu Mittheilung dieses Beschlusses an Lucern, das auf dem Tag nicht vertreten war, unter dem Siegeldes Landvogts Sebastian vom Stein. (Staatsarchiv Lucern: Ungebundene Abschiede.)
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Mühlhausen. 1319, 19. September (Montag vor
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, si. 2!l. II. ZI. Archiv Solothurn.
Vor den Boten von Zürich und Bern im Namen gemeiner Eidgenossen erschienen zufolge des letztenAbschieds zu Baden gegen einander die Gesandten des Grafen Wilhelm von Fürstenberg und der Grafschaft^üimpelgard, mit ihnen die Boten von Basel und Solothurn. Nachdem sich erfunden, daß die Anwälte derParteien keine vollkommene Gewalt zu gütlicher Verhandlung hatten, schlugen die Vermittler, allen Rechten unbe-schadet, folgende Wege vor, welche die Parteien bis zum nächsten Tag zu Baden Sonntags nach „ancharlich"erwägen und da Antwort geben sollen: 1. Dem Grafen Wilhelm soll die Herrschaft Blamont wiederöu Händen gestellt werden, dagegen soll derselbe die von ihm eingenommene Herrschaft Granges der Grafschaft zu