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August 1519.
seinen Vortrag und auch die zum Theil ins Deutsche übersetzte Bulle angehört, haben wir von Seiner fürstliche»Gnaden begehrt, daß die Bulle in deutscher Uebersetzung jedem Ort zugeschickt werde, dann wolle man der-gestalt handeln, daß Seine fürstlichen Gnaden und die Landschaft Wallis zu Frieden und Ruhe kommen undauf Tagen sobald möglich Antwort geben. Der Herr von Bergen schreibt, er werde persönlich auf demTag zu Baden, Sonntag nach Michaelis (2. October) erscheinen und auf Befehl seines Herrn Eröffnun-gen machen, die uns Eidgenossen gefällig sein werden, t. Nachdem wir, wie obsteht, zwischen unfernEidgenossen von Basel und Solothurn eine Erläuterung gethan, dabei aber verstanden haben, daß unsereEidgenossen von Solothurn sich darüber beschweren und deßhalb weitere Unruhe zu besorgen ist, haben mirbeide Theile nochmals vor uns beschieden und nach ihrer Anhörung sie darauf vereinigt, daß sie einwilligen,daß wir Eidgenossen zu beiden Theilen unsere Botschaften senden mögen, die versuchen sollen, den Spa»gütlich zu vermitteln. Gelänge aber dieses nicht, so soll dann jeder Partei ihr Recht vorbehalten bleiben anden Orten und Enden, wohin die Sache gehört. Darauf ist verabredet, daß Zürich und Bern eine Botschafternennen und diese auf dem nächsten Tag zu Baden mit den Boten von Basel und Solothnrn verabrede,wann sie sich zu den Parteien verfügen wollen. Würden die Boten von Solothurn und Basel bei der Ver-handlung mit den Parteien nicht für Ausgleichung sprechen, sondern sich parteiisch zeigen, so sollen die Bote»von Zürich und Bern sie abtreten heißen. Mittlerweile sollen Solothurn und Basel nichts Unfreundlichesgegen einander vornehmen. ». Bezüglich der Beschwörung des Bundes mit Rothweil sollen die Botenauf den nächsten Tag zu Baden Vollmacht haben, hinauszureiten und den Eid entgegenzunehmen oder z»diesen: Zwecke Boten hinauszusenden. > . Bern, Lucern und Schwyz sollen auf Sonntag nach Verene(4. September) ihre Boten zu Baden haben, um die streitige Landmarch zwischen der Grafschaft Badenund der Herrschaft Schenkenberg zu erkundigen und an Ort und Stelle zu reiten. H». Bern soll der Gräfinvon Valendis schreiben, daß der letzte Lehenbrief vorgelegt werde. Ebenso soll es den Landvogt zu Neuenburguud die Vögte von Valtravers und Landeron auf den Tag zu Baden auf St. Gallentag berufen, x DerStädte und Länder Näthe und Sendboten in der Stadt Baden versammelt schreiben (Freitags nach unsererFrauen Tag im August 1519) an Zürich: „An üch ist unser früntlich bitt vnd beger, Jr wellend vns bydisem Kotten den artikel des Adscheids zwüschent dem Herzogen von Saffoy und vnsern lieben Eidgnossenvon Frpburg letst in üwer Statt gemacht, (schicken) wie Jr den demselben Herzogen vnder üwer Statt SigelJnnamen unser aller zugeschickt vnd besonders der burgern halb, das die von Fryburg keinen me dem Herzogenzugehörig annemen söllen, dann wir sr> zu haben notturftig sind."
v fehlt im Lucerner Exemplar.
Zu t. Dieser Artikel steht im Zürcher Abschiedeband VII. 270, jedoch mit dem ausgeschriebenen Datum:„Actum vf dem Tag zu Baden Mittwoch nach U. L. F. Tag im Augsten" bei einem Badener Abschied vom23. Mai (Montag nach Cantate).
Zu I. Das Schreiben des königlichen Statthalters in Italien <1ä. Crcmona, 2ö. Juli 1519, siehe indeutscher Uebersetzung im Berner Abschied 8. 517—523.
Zu v. Acten über diesen Streit siehe im Berner Abschied 8. 597. ff.
Zu x. Missiv im Staatsarchiv Zürich.