August 1519. i i g7
l>n Verweigerlingsfall entschlossen, gegen die verweigernden Orte das Recht nach Laut der Blinde zn brauchen,darauf hat man die Boten von Unterivalden und Zug, welche Orte allein noch nicht eingewilligt haben,ersucht, ihren Herreu zu empfehlen, daß sie das Geleit auch bewilligen, sich der Mehrheit anschließen undauf nächstein Tag Antwort geben wollen, i». Basel erklärt in einer langen Instruction, daß weder es"ach seil: Burger, der Graf von Fürstenberg, den Abschied von Zürich je angenommeil habeil; es haberhu nur heimzubringeil genommen und nachdem es denselben in Erwägung gezogen, könne lind wolle es ihn"rcht annehmen noch halten. Wolle man es dazu nöthigen, so wolle es nach Inhalt der Bünde das Recht^warten. Darauf haben wir nochmals beiden Orten Basel und Solothuru nach Befehl unserer ObernaAlärt, daß sie in der Sache stillzustehen, keiner Partei Hülfe zu leisten und die Parteien das Recht gegeneinander vor ihrem ordentlichen Nichter brauchen zu lasseil haben. In diesem Falle wollen wir diese Richterbitten, deil Handel bis St. Martinstag zu Ende und Anstrag zu bringen. Solothurn beschwerte sich überdiesen Eiltscheid und meinte, es sei unbilliger Weise dadurch von allen bisherigen Abschieden gedrängt.Darauf haben wir die Boten von Solothurn eingeladen, solches an ihre Herren zu bringen und auf demnächsten Tag zu Baden uns deren Antwort mitzutheilen. a. Bezüglich des Begehrens voll Bern, Freiburgn»d Solothurn, daß man sie an den Reisestrafen im Thurgau Antheil nehmen lasse, ist die im Thurgauaufgenommene Kundschaft noch nicht vorhanden; man hat deßhalb den Gegenstand ans den nächsten Tag"erschoben. z». Da der Bote von Schaffhausen Antwort begehrt, ob man seinen Herren an der Buße desAbrecht von Laudenberg zu Dießenhofen Antheil geben wolle oder nicht, so hat man in Erwägung, daß^chaffhausen von der Steiler von Dießenhofen niemals etwas begehrt noch erhalten hat, erkennt, man könne"lni auch hievou nichts geben. Der Bote hat hierauf nochmals begehrt, man möchte um ein so kleines^eld seine Herreil nicht ausschließen, da doch ihr Siegel auch an dem Brief von Dießcnhofen hange. Man5°ll daher die Sache nochmals heimbringen, den Brief von Dießenhofen vor sich nehmen und aus nächsten^ng Antwort geben. «F. Alis diesem Tag ist Peter, der französischen Bolschaft Diener, mit einem Credenz-brief erschienen und hat eröffnet, die königliche Botschaft sei zu Peterlingen und nur aus Ursache „dertödlichen löuffen" nicht auf diesen Tag gekommen. Der König habe sich vormals erboten, eineil erwähltenrömischen König nach der Eidgenossen Willen in seinen Kosteil beschirmen zu helfen. Da nun aber der König"nn Spanien sonst schon sehr mächtig und eine Zunahme seiner Macht gefahrdrohend sei, so möchten dieEidgenossen sich wohl bedenken, sich weiter mit ihm zu verbinden und ihn zn übermächtiger Gewalt zu bringen,öeiiii in Ansehung der alten Feindschaft des Hauses Oesterreich und der Landsknechte gegen die Eidgenossenwürde solches weder diesen noch dein König von Frankreich zum Vortheil gereicheil. Zweitens, weil der^önig von Frankreich und die Eidgenossen mit einander in gutem Frieden steheil, so möchte nochmals voneiner Vereinigung zwischen ihnen zu beidseitigem Vortheil geredet werdeil. Drittens möchten wir mit den^ralibündnern reden, daß sie die eingenommenen Plätze am Comersee zurückstellen und nichts Anderes alsöas Recht nach Laut der Capitel und des Friedens vornehmen. Viertens möchten die Tage zu Peterlingen""d beim Klösterli wegen der „tödtlicheu Lönfe" weiter hinausgeschoben werden, i. Ans diesem Tag ist^er Cardinal von Sitten erschienen lind hat uns eine päpstliche Bulle und ein Urtheil der Nota vorgelegt,woraus hervorgeht, daß er iu der Hauptsache gegenüber der Landschaft Wallis Recht behalten hat, unddarauf uns gebeten: 1. ihn mit seinen erlangteil Rechten und Urtheilen vorfahren zu lassen; I. ihm dazuUm Gottes und des Rechtes willeil behülflich zu sein; 3. mit denen von Wallis zu reden, daß sie deinpäpstlichen Urtheil nachleben, der Kirche das Ihrige und ihm das Seine wieder erstatten. Nachdem wir