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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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August 1519.

die Hauptleute, Venner und Lütiner zu strafen. I». lieber das Anbringen des Bischofs von Basel, betreffenddas Lehen zu Valendis haben wir uns nach Laut des Abschieds von Neuenburg dahin vereinigt, vier Männerdazu zu setzen, nämlich wir Eidgenossen den Lienhard Keller, des Raths und Seckelmeister zu St. Gallen,und den Venner von Nomont, die Botschaft des Bischofs von Basel den Herrn Fritz Jacob von Anwyl, Hof-meister, und den Anshelm Harnstorffer. Diese vier sollen auf St. Gallentag nächsthin (10. October) ZUBaden zusammentreten; Bern und Solothnrn sollen ihre Botschaften auch dahin senden, die dann mit deinVogt von Neuenburg, dem Vogt von Valtravers und dem Vogt von Landeron diesen Handel vor den vierSchiedleuten einzuleiten haben, i. Nachdem ans dem Tag der Jahrrechnung zu Baden auf Anrufen derVertriebenen der Landschaft Wallis geschrieben worden ist, diesen um ihre vermeinten Ansprachen an einemder vier Plätze Uri, Hasle, Unterseen oder Saanen vor unserer Eidgenossenschaft Rüthen zu Recht zu stehen,ist auf diesem Tag im Namen der Landschaft Wallis der Altcastellan von Brieg, Caspar Mezolter, erschienenund hat gemeldet, die Landschaft wolle uns Eidgenosse!? zu Ehren und Gefallen den genannten Ansprechernzu Recht stehen, doch sei ihr nicht kommlich, an einem der bestimmten vier Plätze zu erscheinen. Die Ansprecherdagegen meinen, es soll gänzlich bei dem Abschied von Baden dießfalls bleiben. Darauf haben wir beidenTheilen zu Gute Aelen als Gerichtsort festgesetzt; da sollen die Boten und die Parteien auf St. MorizenTag erscheinen, um in der Sache zu handeln; beide Theile sollen für die Kosten unserer Boten verbürgen,der verlierende Theil soll sie zahlen. Die Ansprecher sollen alle ihre Namen schriftlich eingeben, damit dieLandschaft auf die Klage eines Jeden zu antworten im Stande sei. Ii.» Nothweil berichtet durch eineBotschaft, Herzog Ulrich von Württemberg habe vergangenen Sonntags Stuttgart überfallen und trachte seineLandschaft wieder zu erobern. Da Nothweil gegen ihn noch in offener Fehde steht, so bittet es uns umgetreues Aufsehen. Man schreibt denen von Rothweil hierauf, sie sollen sich still verhalten und sich Niemandsannehmen; man hoffe, daß alsdann der Herzog nichts Unfreundliches gegen sie vornehmen werde. Geschähees aber dennoch, so werden wir ihnen halten, was wir ihnen nach Inhalt des Bundes schuldig sind. Auchdem Herzog von Württemberg wird geschrieben und durch einen eigenen Boten empfohlen, nichts Unfreund-liches gegen Rothweil vorzunehmen, das wir aus schuldiger Pflicht nicht verlassen würden. Dieser württein-bergischen Angelegenheit wegen haben wir einen andern Tag angesetzt auf St. Verenentag (1. September)hieher nach Baden, um da von beiden Parteien Antwort zu empfangen. I. Der Grandmaitre von Mailandhat uns betreffend Mendrisio und Balerna ein Schreiben gesendet, worin er unsere Zugesetzten und Anwälte,die bei dem Klösterli gewesenschmechlichen anzücht" und begehrt, daß wir andere Zugesetzte und Anwälte,welche die Dinge besser verstehen, hinsenden möchten. Dieses Schreiben, welches der Stadtschreiber vonBaden ins Deutsche übersetzen soll, wird an die Obrigkeiten gebracht und auch die Boten, welcheda innen"waren, sollen davon in Kenntnis) gesetzt werden. Dein Grandmaitre wird geschrieben, der Bericht derUnfern laute ganz anders als sein Brief. Dem König von Frankreich ist auch geschrieben, er möchteMendris und Balerna, die immer zu Lauis gehört haben, ohne weiteres Rechtsverfahren uns lassen, auchden Daniel Kapfmann und andere redliche Ansprecher befriedigen. Der der Ansprecher und des Spansum Mendrisio wegen auf St. Verenentag bestimmte Tag wird abgesagt, indem man die Antwort des Königserwarten will, in Hoffnung, dieselbe werde bis zum Sonntag vor Michaelis (25. September) anlangen.Je nachdem sie dann lautet, werden wir in der Sache einen Tag ansetzen. Jedermann soll dieses denSeinen mittheilen, damit Niemand auf den 1. September, oder bevor weitere Anzeige folgt, zum Klösterligehe. «» Uri verlangt nochmals Geleit zur Verantwortung für Vogt Göltschi und Heinrich Erb, es sei