Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
1185
Einzelbild herunterladen
 

August 1519.

König von Frankreich, betreffend Mendrisio und Balerna begegnet ist. Darauf wird dein von La Tremouillegeschrieben, er solle sich mit dein Bürgermeister von Chur als Obmann begnügen; wolle er nicht, so werdennach einer vstraglichen Vrteil werben" und keinen Verzug mehr leiden. Wir haben daher eineil Tagangesetzt zu dem Klösterli lallt der Capitel aufjetz Sonntag nächstkünftig über vier wucheil" und demBürgermeister von Chur geschrieben, er soll auf diesem Tag erscheineil und die Urtheile entscheiden. Manhat auch an den König von Frankreich geschrieben, er wolle das vielfältige Recht bedenkeil, das wir Eid-genossen an Lauis und dessen Zubehörde haben, und uns dasselbe ohne fernern Eintrag zugestehen, damitvettere Kosten und Arbeit erspart werden. I». Genannter Caspar Göldli und seine Mitgesellen haben auchangebracht, die von Brissago und Luino haben vordem zum Schloß und Dorf Luggarus Dienst und Reise-dichten gehabt, zu den Zeiten des ersten Grafen und seither, es seien darüber gute Schrifteil vorhanden,dan hat aber beschlossen, diese Sacheungeäfert" zu lassen bis zu Austrug des vorgemeldeten Rechts-handels betreffend Lauis und dann erst weiter zu rathschlagen, was darin zu thun sei. e. Alis diesemTag ist eine Botschaft der Unfern von Bremgarten erschienen und hat angebracht, es sei ihnen vom letzten^ag ein Schreiben zugekommen, sie sollen unserm Landvogt hier zu Baden auf Erfordern einen oder zwei vonBreill Raths zu den Landgerichteil schicken. Das sei wider ihr altes Herkommen, sie seieil auch deßwegenund anderer Sachen halb vor einigen Jahren von Ort zu Ort geritten, mit Bitte, daß man sie bei ihrenFreiheiteil lasse, was ihnen damals zugesagt wordeil sei. Da die Boten dieses Tages über den Gegenstand^inen Befehl hatten, so wurden die von Bremgarten mit ihren Briefen und Gewahrsamen auf den nächsteilTag beschieden. ,1. Die drei Orte berichten, was für Geschütz sie nach Inhalt des Abschieds zu Lauisro>l Luggarus nach Bellenz geführt haben mit Meldung, ihnen seien schon vor langer Zeit von etlichenVoten der Eidgenossen drei Stücke, die im Schloß zu Lauis gestanden, geschenkt worden und nachdem inluggarus Niemand mehr habe bleiben wollen und man nicht wußte, ob man dieses behalteil wolle oder'acht, habeil sie auch etliche Stücke von Luggarus nach Bellenz geschafft, anerkennen übrigens, daß dieselben,'renn man sie ihnen nicht gutwillig überlassen wolle, gemeinsames Eigenthum seien. Darauf wird beschlossen,Boten, welche nächstens hilleingehen, sollen das Geschütz zu Bellenz untersuchen lind was von Luggarushergekommen, wieder nach Luggarus führeil lassen, überhaupt dieses Schloß mit Geschütz und Kriegsbedarfaus den dortigen Nutzungen gehörig versehen und sich überzeugen, ob der dortige Büchsenmeister seiner Ausgabegewachsen sei oder nicht. «. Jean Golata (Kola, Colla) von Mailand soll uns Eidgenossen in seinem Testa-uwnt eine ziemliche Summe jährlicher Gült auf einem Dorf verordnet haben. Wir haben daher unserm Vogt'iu Lauis, Jacob Stocker, geschrieben, er soll sich insgeheim nach Anweisung unserer Eidgenossen von Nri undihres Seckelmeisters nach dem Sachverhalt erkundigen und uns beförderlich schriftlicheil Bericht geben, damitU'ir weiter darin zu handeln wissen, tl. Jeder Bote kennt nach der ihm mitgetheilten Schrift und Instruction^ Königs Carl von Spanien, jetzt erwählten römischen Königs, das in seinem Namen an uns gemachteZubringen, und da seine Commissarien und Gesandten die Ansehung eines Tages deßhalb begehren, so haben'vir denselben auf Sonntag nach St. Michaelstag (2. October) nach Baden bestimmt. K. Die Unfern"an Baden bitteil, wir möchten es bei der Strafe, die sie ihrem Burger lind Rathsfreund Langhans Felixaufgelegt haben, bewendet sein lassen, da er in alleil unfern Nöthen und Kriegen uns stets gehorsam geweseil!ai. Ferner sind drei Burger von Baden mit dem Gesuch vor uns erschienen, mir möchten ihnen an der^rafe, die ihre Herren von Baden ihnen wegen Theilnahme am Württembergs».' Zug auferlegt haben, etwasNachlassen. Das soll man heimbringen und erkennen, ob es »ms Eidgenossen oder denen von Baden zukomme,

149