Juli 1519.
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Sachen haben wir aus dem zu Lauis empfangenen Geld 7 Kronen minder 3 Batzen ausgegeben. «K. InBetreff des Streits zwischen den Communen Camignolo im Lauiser- und Medeglia im Bellenzer Gebiet, welchereinestheils Angehörige der XII anderseits solche der III Orte berührt, um einen Weidgang, wird erkannt,bs sollen der Landrichter zu Lauis, der Commissar zu Luggarus, der Commissar zu Bellenz und der Vogtder Riviera den Handel gütlich oder rechtlich entscheiden und wenn sie sich theilen einen Obmann ausdem Misoxerthal nehmen, v. In Betreff der Kosten und der Belohnung der eidgenössischen Nechtsprecher undFürsprecher in dem Handel um Mendris und Balerna soll ein Bescheid der Obrigkeiten eingeholt werden,wie diese Kosten abgetragen werden sollen, l. Der Seckelmeister zu Lauis hat uns die Landsteuer abgeliefert,963 Kronen minder 2 Batzen; die besondern Steuern ertragen von Sonvico 60 Kronen 20 Gros, vonPonte 37 Kronen minder 1 Batzen, von Morco 36 Kronen 10 Gros. Von den Zollnern haben wir^00 Kronen erhalten, vom Fiscal 473 Kronen 15 Gros, in Summa 2064 Kronen, minder 5 ß. DieKronen gelten nun 6 Kreuzer mehr als voriges Jahr. Den Franzosen soll man 138 Kronen 1 Dickenverrechnen, welche wegen Mendris und Balerna erlaufen sind; der Lohn des Landschreibers beim Malefiz,ebenso des Landvogts Knechten und Weibeln u. s. w., beläuft sich auf 98 Kronen 1 Groß. Jeder Boteerhält 31 rhein. Gl. 64 gute Kronen, 65 gute Ducaten 19 Dickplaphart, 6 Kronen und 4 Batzen an Batzen.l>», « stehen in einigen Exemplaren auch beim vorhergehenden Abschied von Luggarus.
Dieser Abschied folgt im Berner Abschied 1. unmittelbar auf den zu Luggarus, ohne anderes Datum,quasi als Fortsetzung.
787.
B r i eg. 4 Z4 9, 4. August (Donstag vor LaureMii).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ti. 221.
n. Vor dem Hauptmann und den Nathsboten aller sieben Zehnten der Landschaft Wallis erschienenHans Krauchthaler und Anton Noll im Namen des Raths zu Bern, Rudolf Nügeli, des Raths, und MeisterMartin Goldschmid, Bürger daselbst, im Namen einiger bernischer Ansprecher an den Cardinal von Sitten,üüt der auf einen Schuldbrief des Cardinals vom 1. December 1500 gestützten Forderung jährlichen Zinsesvon 500 Gl. oder Abtretung des Bergwerks zu Bagnes. Hierauf erklären die Walliser, der Schuldbriefsei ohne ihr Wissen aufgerichtet, laute auch nur auf den Cardinal ohne Benennung eines Pfandes. DasBergwerk gehöre der Landschaft, welche es mit schwerem Krieg erobert habe. Der Cardinal habe es zurZeit um Jahreszins in Lehen gehabt aber es wieder übergeben, da er noch zu Sitten in ruhiger Pofseßgewesen. Die Landschaft sei also nichts schuldig; da sie aber des Cardinals Güter in Händen habe, so seiÜe bereit, die Ansprecher auf diese anzuweisen und ihnen darauf Recht gestatten. Wollen die Ansprecher^ch hiemit nicht begnügen, so schlage man Recht dar nach Laut des Bundes. I». Den Boten von Bernwird vorgehalten, es sei vor einiger Zeit ein Eidgenosse zu Ron: erschienen und habe sich bei päpstlicherHeiligkeit um Wiedereinsetzung des Cardinals verwendet. Man glaube nicht, daß solches mit Rath oderMillen der Eidgenossenschaft gescheheil sei, oder daß die Person des Cardinals höher geachtet werdeil soll,ols die ganze Landschaft, die von jeher Leib und Gut zu den Eidgenossen gesetzt habe. Die Boten vonBern möchten daher sorgen, daß schriftlich oder mündlich jenes Verwenden desavouirt und päpstliche Heiligkeitangegangen werde, das Urtheil in der Hauptsache baldigst ergehen zu lassen, e. Die Erben Rudolf Aspershaben mit Hülfe des Herrn von Gradetsch während der Unruhen, ohne Wissen gemeiner Landschaft sie und