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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1519.

und unsere Eidgenossen von Solothurn anerbieten sich, ihrerseits bei dem Abschied von Zürich zu bleibenund demselben nachzuleben, sie rusen uns an, denselben aufrecht zu halten. Nachdem wir darauf den frag-lichen Abschied vor uns genommen und denselben der Billigkeit und den Interessen von Frieden und Ruheentsprechend gefunden, haben wir mit den Boten des Grafen Wilhelm und derer von Basel nochmals ge-redet und letztern erklärt, wir hätten geglaubt, sie hätten uns Eidgenossen lieber als den Grafen, der unsvormals widerwärtig gewesen und den sie wider unsere Ordnung und unser Herkommen in hängender Streitsachein ihr Burgrecht aufgenommen. Man bitte sie daher, den Handel nochmals an ihre Herren zu bringen undzu bewirken, daß der genannte Abschied von ihrem Burger, dem Grafen, angenommen und uns darüberauf dem Tag zu Einsiedeln Sonntag vor Jacobi (24. Juli) nächsthin Antwort gegeben werde. Mittler-weile sollen die Parteien gegen einander Waffenstillstand halten und nichts verändern. Das wolle man siegeheißen vnd von Inen gehept haben." Ferner ist erkennt, jedes Ort soll sie?? Bund mit Basel vor sichnehmen und erwägen, was man, falls der Graf von Fürstenberg und unsere Eidgenossen von Basel aufihrem Vornehmen beharren wollten, auf dem Tag zu Einsiedeln weiter mit Mahnung, Rechtfertigungu. s. w. zu thun habe, damit Unruhe und Widerwärtigkeit vermieden bleibe. A». Ludwig von Meßbach istauf diese Jahrrechnung berufen, um sich wegen der Rede zu verantworten, die Einer von Zürich, genanntWiderkehr, auf ihn gethan hat, indem er sagte, wir Eidgenossen haben von den Bündischen 30,000 Guldengenommen und deßhalb die Knechte beim Herzog von Württemberg zurückgerufen, er, Ludwig von Meßbach,habe vom König von Frankreich 10,000 Gulden erhalten, ihm dafür 10,000 Knechte nach Mailand ver-schafft und in zwei Monaten dasselbe abernials zu thun versprochenvnd sölte si gots Wunden hinder demOfen schenden." Genannter von Meßbach ist mit seiner Freundschaft erschienen und hat verlangt, daß manihm den Widersacher stelle und zu Recht halte. Die Gesandten von Zürich aber meinten, nach den Bündensoll jeder den andern suchen, wo er gesessen ist, Meßbach habe also den Widerkehr zu Zürich zu suchen. AmEnde haben sie den letztern vermocht, auf ein Geleit nach Baden zu kommen, wo er aber erklärte, seinenGegner vor seinen Obern in Zürich zu erwarten und ihm hier vor den Eidgenossen weder Rede noch Ant-wort zu geben. Er wollte weder mit Ja noch mit Nein auf die Frage antworten, ob er die obigen Angabengemacht habe oder nicht. Der von Meßbach hingegen verlangte, da er auf diesen Tag geladen sei, so sollauch der Handel hier ausgemacht werden, er verzichte auf sein Geleit und wolle dem Recht statt thun, hatmich den Gegner öffentlich der Lüge und meineidiger Bosheit geziehen. Da dieser nichts destominder aufseiner Erklärung, nur zu Zürich zu antworten, beharrte, haben wir den Handel in Abschied genominen, umauf dem nächsten Tag zu Baden weiter zu untersuchen, wohin der Fall gehöre. Da nämlich die Schmäh-worte nicht allein Ludwig von Meßbach, sondern gemeine Eidgenossen berühren, erachteten etliche Boten, daßmir, als die rechten Hauptfächer, den Schelter vor unfern Eidgenossen von Zürich berechten sollten. Anderemeinten, man soll Zürich bei seinen Freiheiten und seinem Herkommen bleiben lassei? und den Ludwig vonMeßbach dahin weisen, ez. Auf das Anbringen des Hofmeisters des Bischofs von Konstanz,ob Jemand imThurgöw an die priesterschaft vordrung vnd zusprach Helte oder si Hinwider, das darumb vor sinen gnaden Nächt-fertignng sölle beschechen", ist erkennt, die Boten auf dem Tag im Thurgau, Sonntag vor St. Lorenz (7. August)sollen sich da nach dem alten Brauch erkundigen und was sie finden, wieder auf Tagen anbringen. Wennder Bischof will, so mag er seine Botschaft auch dabei haben. ». Auf das Anbringen desselben Hofmeisters,der Friedebrüche im Thurgau wegen, gefällt uns, daß der über diese und andere Sachen mit dem Bischoferrichtete Vertrag beobachtet werden soll. Der Appellationen wegen ii? des Bischofs von Constanz Niedern