1172
Juni 15ll).
gelegt. Freiburg hat jedoch die Mahnbriefe zurückgegeben und sich erklärt, mit den Eidgenossen nicht rechten,sondern seinen Handel und Span mit dem Herzog von Savoyen ihrer Erkanntniß anheimsetzen zu wollen, dochmit Bitte, daß die von den Eidgenossen ihm zugesprochene Summe noch etwas vermehrt werden möchte. Daaber die Boten der Eidgenossen weder Befehl noch Gewalt hatten, weiter oder änderst als nach Maßgabedes Abschieds von Zürich zu handeln, dabei jedoch erachteten, eine gütliche Beilegung des Handels wärebeiden Theilen förderlich, so haben sie übernommen, ihren Herren und Obern Bericht zu erstatten, damitjedes Ort seine daherige Meinung bis am Sonntag vor Kaiser Heinrichs Tag schriftlich einsende. Sofernsich die Mehrheit erklärt, eine Abordnung an den Herzog zu schicken, so sollen Bern und Lucern in allerOrte Namen diese Abordnung übernehmen. Dieselbe soll aber keine andere Vollmacht erhalten, als anzu-nehmen, was sie mit Bitte und aus gutem Willen erlangen möge, ansonst soll der zu Zürich abgeredeteAbschied Kraft und Bestand haben. Es wird auch angesehen, daß Freiburg den Burgrechtsbrief derer vonGenf, die Schuldbriefe und andere diesen Handel betreffende Schriften sofort hinter unsere Eidgenossen vonBern legen sollen, damit die Boten, die nach Savoyen gehen, dieselben mitnehmen und dem Herzog über-antworten können. Und da der Herr von Sanct Victor, ein geistlicher Prälat, und etliche Andere, dieuniern Eidgenossen von Freiburg verburgrechtet sind, jetzt bei dem Herzog von Savoyen gefänglich zurück-gehalten werden, so sollen die Boten auch Auftrag erhalten, zu unterhandeln, damit dieselben frei und diefreundnachbarlichen Verhältnisse desto eher wieder hergestellt werden.
78»
Baden. 1 I I il, 5. Juli (Zillstag nach St. Mnchotag). (Jahrrechmmg.)
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 419. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. 529. 1'. 81.
z Archive Solothurn, Freiburg, Schaffhausen.
z».. Schaffhausen bittet um Antheil an der Herrn Albrecht von Landenberg auferlegten Geldbuße, daes doch die Stadt Dießenhofen mit den acht Orten eingenommen und mit ihnen verträglich in alle Gerechtig-keit und Nutzung, die früher dem Hause Oesterreich zugestanden, eingetreten sei. Da man hierüber keineInstruction hatte und zudem Schaffhausen bisher von Dießenhofen gar keine Nutzung gehabt hat, wurdedieses Begehren zur Behandlung auf andern Tagen heimgebracht. ?». Nothweil schreibt, Basel wolle denvon den Eidgenossen letzthin neu angenommenen Bund mit ihm nicht besiegeln. Die Boten von Basel er-klären, Basel verlange einen Beibrief, daß Niemand es nach seinen alten Freiheiten und Privilegien an dasHofgericht laden soll, dann wolle es den Bund siegeln, sonst überhaupt nichts mit Nothweil zu thun haben.Rothweil erklärt, es könne nicht hingeben, was nicht ihm, sondern dein Kaiser gehöre. Daher soll jeder Botedas heimbringen, damit man auf andern Tagen oder bei der Bundesbeschwörung darauf zurückkomme und mitBasel weiter rede. e. Den jetzt zu Nördlingen versammelten Botschaften, Hauptleuten und Rüthen des schwä-bischen Bundes wird ernstlich geschrieben, daß sie das Herzogthnm Württemberg unvertheilt lassen und es nachihrer frühern Zusage dem jungen Fairsten zustellen sollen. «! Alis das letzthin gestellte Ansucheil der StadtNürnberg wird dem Markgrafen Casimir von Brandenburg geschrieben, er soll sie mit dem neuaufgesetztenZoll ruhig und bei ihrem alten Herkommen und ihrem Nechtbieten bleibeil lasseil. «. Von dem Schreibendes Herrn von Bergen, wodurch er uns die Wahl eines römischen Kaisers kund thut, erhält jeder Bote eineAbschrift. S'. Alis freundliche Fürbitte zu Gunsten der Herren Albrecht und Hug Dietrich von Landenberg