Juni 1519.
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beiden Herren von Neuenburg und Valendis aufgelegt. Beider Parteien Boten sind darüber gesessen undhaben gütliche Ausgleichung versucht, die aber nicht gelang. Darauf haben beide Parteien einander Ab-schriften ihrer Briefe gegeben, um sie ihren Committenten vorzulegen. Die Boten des Bischofs haben dannbm Vorschlag gethan, die Sache an unparteiische Schiedleute zu gütlichem oder rechtlichem Austrag zu über-geben. Das wollen die Boten der Eidgenossen bis zum nächsten Tag heimbringen. Der Graf von Valendisinzwischen von keiner Partei angehalten werden, das Lehen zu empfangen, e. Es erscheinen als Botenber Frau Margareth von Flandern der Herr von Mion und Magister Antonius von Salina, beide Parla-wentsräthe zu Düle, mit der Bitte an die XII Orte, daß sie von der Forderung der 200 Fr. für Schirm-bild und Weidgang zu Morteau abstehen und die Sache in Güte beseitigen wollen, damit gute Nachbarschaftehalten werde. Auch legten sie einen Brief vom König von Spanien mit vielen Artikeln vor, der hättebiHalten werden sollen, da durch den Abschied Neuerungen ausgeschlossen waren, der aber nicht gehaltenworden sei. Die Boten der Eidgenossen antworteten, sie stehen von ihrer Ansprache, wozu sie göttliches Rechthaben, nicht ab. Nach Verhörung der Briefe und Urkunden beider Parteien hat man sich nicht vertragen"wgen; die Burglinder haben zu Austrag der Sache 500 rheinische Gulden ein für allemal zu geben an-^boten, die Eidgenossen wollen aus nachbarlicher Freundschaft auf die 100 Fr. Schirmgeld verzichteil, da-ngen bei den 100 Fr. für die Weidgänge verbleibeil. Keine Partei war durch das Anerbieten der andern^friedigt; man setzte daher einen neueil Tag auf Bartholomäi an Ort und Stelle und kann mau sich da'"cht vergleichen, so soll jede Partei sofort ihre Schiedleute zu rechtlicher Entscheidung wählen, von den Eid-genossen sollen Bern, Solothurn, Schwyz und Unterwaldeu auf dem Tag erscheinen, Schiedleute der Eid-genossen sollen Johann Lesquereux, der alte Vogt zu Neueustadt und der Vogt von St. Ursitz sein, Obmann^ der Bischof von Constauz. I. Die XI Orte fordern von Bern das Gotteshaus Erlach zurück, Bern beruft^ch auf unvordenklichen Besitz und auf die Zusage der Eidgenossen bei Antritt der Herrschaft über Neuen-^wg, es tzei seinen alteil Rechten bleibeil zu lassen, wofür immer noch der Brief nicht aufgerichtet sei.
Der Landvogt soll die, welche ihn im Schloß überfallen haben, 1 Tag lind 1 Nacht ins Gefänglich^gen lliid von jedem 1 Krone zur Buße nehmen. S». Die von Neuenbürg haben neue Statuten und einen"r»en Rath gemacht und festgesetzt, daß kein Fremder in den Rath kommen soll. Das hat mau sie abstellengeheißen, sie sollen fürderhin weder Statuten noch eineil neuen Rath machen ohne der Herrschaft WissenW>d Willen, j. Iii der ganzen Grafschaft Neuenbürg ist ein Friede geordnet nach Form und Gestalt des-^ugen, der in der Stadt Bern Satzungsbuch begriffeil ist, mit dein einzigen Unterschied, daß die Buße fürFestung mit Worten nur 3 Pfund betrageil soll. It. Alan läßt denen von Neuenbürg die Freiheit, daßihrer Stadt Niemand ohne ihr Wissen gefangen gelegt werdeil soll, Ketzer, Mörder und Verräther ausge-'wttlinen, deren Verhaftung nachträglich angezeigt werdeil soll. I. Am ersten Sonntag im Mai soll jeweilen^ Jahrrechuung zu Neuenbürg stattfinden.
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Bern. 1619, 29. Juni (vff i-slri ^ r-mii).
Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 's. 79. Archiv Solvthnrn.
Die Boten der XII Orte, welche an Frciburg abgeordnet worden, sind daselbst vor kleinem undgroßem Rath erschienen, um ihre Aufträge zu erfüllen und haben auch zuletzt die gestellteil Mahnbriefe dar-