1170 Juni 1519.
abzustellen und deßhalb Artikel auf Hintersichbringen abzufassen, daß man die Pensionen auf ewig verschwörenund den Eid alle fünf Jahre bei der Bundesbeschwörung erneuern soll. Orte, die nicht beitreten, soll man nichtmehr neben gemeinen Eidgenossen sitzen lassen. Auch den Beibrief soll man annehmen. Schwyz ist für Abstel-lung der besondern Pensionen, der Brief von Baden soll vorgenommen, gemehret oder gemindert werden, ebensosoll die Aufnahme außer der Eidgenossenschaft sitzender Burger und Landleute abgestellt werden. Obwaldenhat vormals beide Briefe aufrichten geholfen und beschworen in der Meinung, alle Orte werden es thun. Dereine Brief melde, daß man aller fremden Herren müssig gehen und mit keinem mehr Burg- und Landrechtmachen soll. Dieser sei aber^nicht allenthalben beschworen, daher soll man die Sache nochmals bedenken und dasfest abstellen, damit man auch den gemeinen Mann besser im Gehorsam behalten und bei Ungehorsam straft»möge. Obwalden will daher, daß man beide vormals aufgerichteten Briefe beschwöre und daneben aller fremde»Fürsten Sachen müssig gehe, kein Geld mehr von ihnen in den gemeinen Seckel empfange, alle Bündnisse »ntfremden Fürsten und Herren aufkünde. Wolle das nicht gefallen, so sollen wir Eidgenossen einander sonst ver-trauen, wie unsere Väter, und Jedermann für sich machen, was ihn gutdünkt. Nidwalden: Wenn der Mehrtheilder vier Waldstätte oder gemeine Eidgenossen die Pensionen abstellen, so stimme es bei. Zug will den Briefvon Baden artikelweise berathen, das Nützliche und Gute daraus nehmen und dann auf der Jahrrechnung Z»Baden sich über Annahme oder Verwerfung erklären. Glarus: Wenn der Mehrtheil der Eidgenossen die Pewsionen abstelle, so sei es dabei. Basel: Es habe Niemanden, der Pensionen nehme, und möchte leiden, daß esüberall in der Eidgenossenschaft so wäre. Freiburg: Was gemeine Eidgenossen beschließen, das nehme es an,treten aber einzelne Orte nicht bei, so wolle es auch offene Hand haben. Solothurn will mit gemeinen Eid-genossen die Pensionen verschwören. Schaffhausen stimmt auch zur Abstellung der Pensionen auf dem bestenWege. Appenzell will einem solchen Beschluß auch beitreten. Abt von St. Gallen: Was gemeine Eid-genossen in der Sache handeln, werde ihm gefallen. Stadt St. Gallen antwortet wie der Abt. Wallis„hat hierum nüt gewüßt, wills in Abschied nemen." Mühlhausen: Wie man die Pensionen abschaffen möchte,wäre es ihm gefällig. Zürich: „Der Pensionen, miet vnd gaben wegen wellint sr> bliben by dem, wie sy dasvnder Inen vor habent angesechen."
Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede, i?. 413. Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg. Abschiede, K. 105.
78 t.
Neuenbürg. 1Z19, 27. Juni (Montag nach llvlwniüs).
Staatsarchiv Bern ! Allgemein« Eidgenössische Abschiede, i. l»7. Archive Solothurn, Schaffhause».
Rechnungsablage der Vögte zu Valtravers, Landeron, Boudrp, Zihl, des Schaffners von Neuen-bürg, Vertheilnng des Weins und Verkauf desselben an den Landvogt. Aller Vögte Restanz beträgt587 Kronen 9 ß. Der Landvogt bleibt vom Wein nach seiner Rechnung 474 Pfund schuldig. An Solothurnwird der jährliche Zins ausgerichtet mit 232 Kronen 2 Dicken. I». Biel bittet um Nachlaß des geringenZolls, den es bisher jährlich in die Grafschaft Neuenburg zu bezahlen hatte. Ebenso bittet Biel, manmöchte ein Anleihen des verstorbenen Markgrafen in Basel, wofür es Bürge geworden, ablösen, damit es vonseiner Bürgschaft frei werde. «. Hans Rudolf Hetzel von Lindnach bittet dringend, in Neuenburg bei seinerFrau wohnen zu dürfen, er sei kein Aufwiegler zum Württembergerzug gewesen und sei auf erste Mahnunggehorsam geworden. Das will mau heimbringen. Der Bote von Bern will sich damit nicht befassen.«I Eine Botschaft des Bischofs von Basel legt Abschriften von vielen Briefen vor, nach welchen das Lehenvon Valendis ihm zugehöre, die Boten der XII Orte haben ebenfalls viele Lehen- und Verlragbriefe zwischen