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Juni 1519.
jedes Ort soll den vor Jahren zu Badeil deßhalb gemachten Brief vor sich nehmen und ernstlich rath-schlagen, ob man den Brief unverändert wieder annehmen, ihn mehren oder änderst stellen wolle, umdieses schädliche Wesen abzustellen, in. Die Boteil des Herzogs von Savoyen, des Bischofs von Genfliild der Stadt Genf sind vor uns erschienen und habeil abermals Klage geführt über das was unsere Eid-genossen von Freiburg gegen den Herzog und die Stadt Genf vorgenommen haben. Darauf haben wir ausden letzten Abschied unserer Herren Befehle eröffnet lind dabei gefunden, daß das Vornehmen Freiburgsallgemein mißbilligt wird, besonders in Betrachtung des Bündnisses, das wir Eidgenossen mit Savoyen habenund des Abschieds, den wir zwischen ihnen beiderseits gemacht haben. Und wiewohl der Handel „ungestaltsam"ist, so haben wir doch von den Boten von Freiburg begehrt, daß uns der Entscheid anvertraut werde, dannwollen wir trachten, einen Mittelweg zu finden. Das hat der Bote von Freiburg abgeschlagen, weil erkeine Vollmacht habe und seine Herren der Meinung seien, es soll bei dem, was zu Morsee verabredetworden, sein Verbleiben habeil. Darauf haben wir bedacht, welche Folgen dieser Handel haben könne undnach Befehl unserer Obern denen von Freiburg folgende zwei Mittelwege vorgeschlagen: Entweder sie sollensich mit dem baar erhaltenen Gelde begnügen sammt der Summe, wofür das Silber Pfand sei und diesesum die genannte Summe durch die von Genf zu Händen des Herzogs lösen lassen, wogegen was der Herzogihnen auf Michaelis versprochen und alles sollst Alisstehende wegzufallen habe, alle neue Burgerschaftmit der Stadt Genf ab sein und nur die alte in Kraft bestehen soll; oder aber Freiburg soll das empfangeneGeld und Silbergeschirr hinter unsere Eidgenossen von Lucern legeil lind ihm darum das Recht nach Lautunserer geschworueu Bünde vorbehalten sein. Was es dann mit Recht gewinne, das gönneil wir ihm wohl.Und damit der Handel hiebet bleibe und nicht weitere Unruhe daraus entstehe, so mahnen wir anmit Freiburgkraft der geschwornen Bünde, einen dieser zwei Vorschläge, welchen es wolle, anzunehmen. Beide Theilesollen gegen einander still stehen, keine weitere Gemalt brauchen, sondern diesem Abschied nachleben oder dasRecht brauchen. „Vnd diewpl das gemein Volk jetzent by disen zyten die Erbarkeit will übertreffeil," so istweiter angesehen, daß jedes Ort eine Botschaft zu unfern Eidgenossen von Freiburg schicke und mit ihnennach Maßgabe dieses Abschieds rede, ihnen erkläre, daß „wir sölichs also von Inen wellinn gehept haben,"damit wir und sie lind Andere bei Ruhe und Friedeil bleiben mögen. Auf Sonntag nach St. Johannesdes Täufers Tag (26. Juni) solleil die Boten zu Freiburg sein und diesen Abschied vollstrecken, i». DieStadt Nürnberg hat durch eine Botschaft angebracht, der Markgraf Casimir von Brandeilburg habe nahebei ihr einen neuen Zoll aufgesetzt gegen ihre Freiheit und ihr Herkommen lind ohne auf ihr Nechtbietenauf Churfürsten und Stände des Reiches oder gemeine Eidgenossen zu achten. Die Stadt müsse befürchten,so gänzlich unterdrückt zu werdeil und wenn das angienge, so mühten andere Städte und Kommunen imReiche Aehuliches besorgen. Sie bitte daher, wir möchten sie für empfohlen halten und ihr durch Botenoder Briefe beholfen sein, daß sie nicht wider Recht bedrängt werde. Das haben wir in unfern Abschiedgenommen, damit auf dem Tag zu Baden darüber verhandelt werde und da die Boten von Nürnbergnicht auf die Autwort warteil zu können erklärten, so soll dieselbe ihnen schriftlich nachgeschickt werden-«. Der Herr von Soliers und der Herr von Savonier, als Boten des Königs von Frankreich haben aufihre vorigen Anträge Antwort begehrt. Diese fand sich einhellig folgendermaßen: Wir haben mit deinKöllig einen guten Frieden, den wollen wir halten und zu dieser Zeit nichts Weiteres machen, sondernunsere Knechte zu Hanse behalten. Wenn sich die Verhältnisse ändern, so wollen wir nach Gestalt derSache handeln. Dabei weiß jeder Bote, daß der Herr von Soliers nicht viel anderes angebracht hat