N6K
Mai 1519.
77S
Baden. I549, 23. Mai (Meittag nnch Cantate.)
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 27».
»». Dieser Tag war angesetzt wegen der Irrung und Zwietracht zwischen Herzog Ulrich von Würt-temberg und dem Landvogt, dem Meyer und den Rathen zu Mümpelgard mit Beistand Solothurns als ihrerMitbürger einerseits und dem Grafen Wilhelm zu Fürstenberg mit Beistand Basels als seiner Mitbürgerandererseits, wegen des Schlosses, Fleckens und der Herrschaft Blamont in der Grafschaft Mümpelgardund der Herrschaft Granges. Nach langem Hin- und Herreden wurde die Sache, weil keine Vollmachtenzu endgültiger Verhandlung vorhanden waren, auf den Tag zu Zürich verwiesen. I». Dem Bischof vonConstanz ist wegen der Friedbrüche, Appellationen und anderer Anstände in seinen kleinen Gerichten ab diesemTag geschrieben, er möchte seine Botschaft mit den darauf bezüglichen Gewahrsamen und Vollmachten zurVereinbarung nach Maßgabe des Vertrags und unseres Urbars auf den nächsten Tag abordnen, v. Seidauch eingedenk des Handels des langen Felix.
78«.
Zürich. 454 9, 3. Juni (Freitag nach der Ausfahrt.)
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 1«'. 405. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, Vll, 207. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 8. 1. I. 50. Archive Solothurn, Freiburg.
i». Man hat die Briefe der Churfürsten verlesen, mit welchem sie unser Schreiben wegen der Wahleines künftigen römischen Königs beantworten, des Inhalts, daß sie unser Schreiben zu Gnaden aufgenommenhaben und wenn es zur Wahl komme, durch Gnade des heiligen Geistes ein Haupt erwählen werden, vondem sie getrauen, daß es Gott und gemeiner Christenheit, auch deutscher Nation gefällig und tröstlich seinwerde, mit Ermahnung, wir möchten bei unfern schriftlich geäußerten Gesinnungen beharren. Auch der Papsthat deßhalb ein Breve geschickt, von dem jeder Bote eine deutsche Uebersetzung hat. ?». Auf das Urtheilund den Abschied, die Junker Caspar Göldli wegen Mendrisio auf diesem Tag vorgelegt hat, wird beschlossen,der Botschaft des Königs von Frankreich zu sagen, daß sie ihre Zugesetzten auf Donstag nach dem Pfingsttagbei dem Klösterli (Pollegio) haben soll. Ebenso sollen die Boten der Eidgenossen, die jüngst dort gewesen sind,auf den genannten Tag wieder daselbst erscheinen"und nach Inhalt der Capitel auf den Rechtsatz ein endlichesUrtheil sprechen. Wenn aber das nicht geschieht, so sollen die Boten, die auf die Jahrrechnung nach Laüiskommen, einen Amtmann nach Mendrisio setzen, v. Hans von Landenberg hat im Namen des Bischofsvon Constanz begehrt, man möchte die Rechtfertigung eines „Lasses" zu Güttingen, die vor das Landgerichtgezogen werden wolle, nach Herkommen und Vertrag zwischen uns und dem Bischof vor des letzteren Stabbringen lassen. Dieser Gegenstand wird auf die Jahrrechnung zu Baden verwiesen, «i. Albrecht vonLandenberg, Ritter, ist „aus Gnaden" um 300 Gl. gestraft worden, nun meinen die von Dießenhofen, dieseBuße soll ihnen zugehören. Sie werden mit ihrer dießfälligen Gewahrsame auf den Tag der Jahrrechnungzu Baden beschieden, e-. Die Hauptleute, Lütiner, Venner und Aufwiegler (aus den gemeinen Vogteien)