April 1519.
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Vnd des zu Vrkund mit der edeln vesten Coruel Schultheß von Zürich vnd Bastian von Dießbachvon Bern in Jrem vnd der andern aller namen obgemelter botschaften der Stetten vnd Orten obberürtbesigelt mit Iren eignen betschotten mit dem brieff das die von Driburg den gemelten botschaften von wegengehaltnen Zusags vnd alles vßgerichten Handels diß vertrag ein Qnitung vnd ledigspruch versigelt ouchgen Bern mit den Rodeln vff gemelten tag schicken sollend. Datum zu Jenff vff den Höchen donstag »achCristus geburt gezelt fünffzechen hundert vnd im nünzechenden Jar." Staatsarchiv -»»n,.
Den Beschluß des Raths von Genf über diese Angelegenheit vom 20. April 1519, siehe Berner Allgem.Eidg. Abschiedeband 8. 119, den Beschluß der Hauptleute, Venner u. s. w. der Freiburger zu Morsee ib. 123,Vorschläge der vermittelnden Orte ib. 127.
778.
Zürich. 4349, 10. Mai (Zinstag vor pllvxralii.)
Staatsarchiv Bcr» ! Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 8. l>5. r. 27.
Es ivird uns von glaubwürdiger Seite gesagt, daß in Gegenwart zweier Zeugen Ludwig vonPiesbach von Bern, da man die Knechte aus dem württembergischen Sold abforderte und aus dem Feldheimmahnte, geredet habe: „daß sy gotz fünf wunden lyden vnd schand daheim hinder dein Ofen, si sygentw raten oder vßerthalb, dann si habent von den Aichstetten xxx'°- Guldin genommen darumb, das si vnsabmanind, vnd ich Hab vormals die Eidgnossen in Meyland vermugen, den keiser da bannen zu vertribenich ,vil setz von dem Herzog Vrlob nemen vnd den nechsten in Frankrich vnd so vil dazu thun, das'wch in acht wuchen der louff von den Eidgnossen in Frankrich ouch sin muß, dainit vnd wir kriegslttt ouchwugint bliben." Solche Rede hat man in den Abschied genommen, um sich auf dem nächsten Tag weiterdarüber zu besprechen. 4». Solothurn berichtet, Graf Wilhelm von Fürstenberg habe die mit Solothurnw Pfandes- und burgrechtsweise verwandte Grafschaft Mümpelgard überzogen, es müsse sich um die Sacheauiiehme». Basel anerbietet für den Grafen Recht und bittet seinerseits auch um getreues Aufsehen. Manhat daher allen Parteien geschrieben still zu stehen und die Sache mit Recht auszutragen. Man setzt ihnenhiefür Tag nach Baden ans Sonntag über 8 Tage (22. Mai), e. Glarus signalisirt einen Landstreicheraus Thurgau oder Schwaben, der am ersten Donstag im April zu Schänis Einem nächtlicher Weise 60 Gl.entwendet habe. «I. Nri begehrt Antwort wegen Vogt Göltschi und Heinrich Erb. Wird auf die Jahr-Rechnung zu Baden gewiesen, v. Rothweil meldet, es habe auf unser und Solothurns Verwenden fürHerrn Hans Caspar von Bubenhofen, Burger zu Solothurn, einige Dörfer und Flecken im HerzogthumWürttemberg eingenommen, um ihn für Rückerstattung des bei Eroberung Reutlingens ihm genommenen^»ts zu sichern. 4. Der Stadtammann von Ulm als Bote des schwäbischen Bundes bringt an, aus welchenUrsachen bisher die Antwort über unsere Vermittlungsanerbieten in der württembergischen Sache verzögertworden sei. Die Herren des Bundes können eine gütliche Verhandlung nicht mehr bewilligen, sonst würdenuns gerne willfahrt haben, mit Bitte, das ihnen zu Gute zu halten. Zweitens verlaute, es haben einigeBund Angehörige gegen die Eidgenossen Schinachreden gebraucht; das wäre ihnen leid und wider ihrenMillen geschehen. Drittens, die von Rothweil haben unter dem Vormand, Herrn Hans Caspar von Buben-hofen zu helfen, einige württembergische Dörfer eingenommen. Da diesem aber das Seine wieder gewordenstüi soll, so möchten wir die von Rothweil von solchem Vornehmen abmahnen und zur Rückerstattung anhalten.Hans Caspar von Bubenhofen verwendet sich für das Gegentheil, denn er habe noch keinen Ersatz für