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April 1519.
Genf gesendeten Nathsfreunds durch gewaltsame Wegnahme seiner Briefe angethan worden sei. 6. Siefordern tausend Kronen für die Kosten, die mit Boten, Ausrüstung von Geschütz u. s. w. erlaufen seien.7. Für die Räthe, Hauptleute, Venner, Burger und gemeine Knechte verlangen sie zweimonatlichen Sold,für jeden nach seinem Stand und nach dem Maßstab, wie andere Fürsten und Herren solchen bisher bezahlthaben. 8. Ihre alten Burger, denen sie vor kurz oder lang Brief und Siegel gegeben haben, sollen beiihrem Burgrecht nach Inhalt dieser Briefe ungestört bleiben. — Der Herzog von Savopen findet dieseBegehren der Freiburger äußerst unbillig und gegen alle alten und neuen Bündnisse, die er mit ihnen habe,und antwortet folgendermaßen darauf: 1. Aus der Stadt Genf abzuziehen, wäre seiner Ehre und seinenHerrschaftsrechten nachtheilig, denn obschon der Bischof Herr in der Stadt und die Stadt selbst eine Reichs-stadt, so sei er doch beständiger Vicar und Fürst des Reiches und Schirmherr derselben, habe auch dasMalefizgericht daselbst und das Recht, mit oder wider den Willen der Bürger, gerüstet oder ungerüstet daeinzureiten. Er habe mehrmals Boten nach Genf geschickt, um daselbst Herberge zu verlangen und der Artikeldes Abschieds von Zürich wegen; sie hätten ihm aber Alles abgeschlagen, die Thore geschlossen, Ketten vor-gespannt und sich zur Gegenwehr gerüstet, weßwegen er veranlaßt worden sei, kriegerisch gerüstet einzureiten,ohne übrigens der Stadt ein Leid zuzufügen oder ihre Freiheiten anzutasten, sondern nur um die Parteienzu vereinbaren und seine Ehre und Person vor Gewalt zu sichern. 2. Da nun Alles in der Stadt einigsei, so sei kein Grund, daß auch die Freiburger bewaffnet in die Stadt ziehen, er bitte, sie möchten, umConflicte mit seinem Kriegsvolk zu vermeiden, davon abstehen. 3. Die Freiheiten der Stadt Genf wolleer als ihr guter Schirmherr aufrecht halten, auch die Kirche soll bei ihren Freiheiten bleiben und er wolleden Bischof bitten, keine Neuerungen einzuführen, worüber die Genfer sich zu beklagen hätten. 4. DasBurgrecht, das die Freiburger mit denen, die es früher angenommen und mit den andern, die es nichtannehmen wollten, bekräftigen möchten, sei ganz wider den Bischof und den Herzog und wieder den Abschiedvon Zürich; dieser Punkt werde im Recht ausgemacht werden müssen und bis dahin bitte er die von Freiburgdavon abzustehen; die von Genf haben freiwillig darauf verzichtet und wenn Freiburg es den Boten derEidgenossen nicht glauben wolle, so soll es eigene Boten vor die Gemeinde nach Genf schicken, um sich zuüberzeugen. 5. Die Kosten dieses Zuges abzutragen, sei nicht seine Sache, er habe auch kein Geld, wolleaber doch um des Friedens willen den Freiburgern eine ansehnliche Schenkung machen mit Rath derer vonBern und Solothurn. 6. Wenn sie diese Vorschläge nicht annehmen, so biete er Recht vor gemeineEidgenossen, die er auch kraft der alten und neuen Bünde mahne, ihn vor Gewalt und bei dem Abschiedvon Zürich zu schirmen. — Jeder Bote weiß, wie oft man von Genf zu denen von Freiburg nach Morseegeritten ist und mit ihnen geredet hat, wie auch Bern sie zweimal gemahnt, auch mit dem Herzog und mitkleinem und großem Rath und der Gemeinde zu Freiburg verhandelt hat, was Alles wenig versing, bis zuletztdie von Freiburg mit den Voten von Bern und Solothurn eine endliche Abredniß getroffen und dieselbe anden Herzog haben gelangen lassen, worauf die Sache vor der fünf Orte Voten ohne Hintersichbringen ganzbeschlossen worden ist.
Darauf hat sich der Herzog zu einer Summe verstanden und all sein Silbergeschirr dafür hergebenwollen, die Freiburger haben aber dieses Anerbieten als zu gering erachtet und von ihrer ersten Forderungnur einen Monatsold nachgelassen mit dem Bedeuten, wenn der Herzog bis zum 15. April Mittags nichtzusage, so wollen sie ihn in seinem Lande suchen. Darauf hat der Herzog 6000 Kronen baar zu gebenund für die Stadt Genf seine Herrschaften und Schlösser einzusetzen anerboten. Hierauf haben die Boten