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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1519.

5. Der Herzog beharrte auf der Meinung, laut seines Abschieds sollen die von Freiburg auf Geheißder Eidgenossen sich ihres Burgrechts mit denen von Genf entziehen und ihnen keinen Schirm angedeihenlassen, auch die Stadt Genf nicht höher achten, als ihren alten Bundesgenossen, den Herzog, dann sollenauch die von Genf auf Bitte der Eidgenossen siir dießmal nicht bestraft werden.

6. Die von Freiburg gaben dem Abschied wieder eine andere Auslegung und meinten, das Burgrechtsoll nur auf den Fall stillgestellt und nicht zur Anwendung gebracht werden, daß die von Genf gegen ihrenHerrn, den Bischof oder den Herzog, rechten wollten.

7. und 8. Abermalige Vergleichung deutscher und welscher Kopien und Missive.

9. Als der Herzog mit seiner Mannschaft im Schloß Galliard, eine Meile von Genf, lag, erboten sichdie Genfer, wie es die Freiburger mit dem Herzog ausmachten, daß ihnen keine Gemalt angethan würde,das wollen sie halten und den Herzog einreiten lassen. Darauf ließ der Herzog die vier Syndics in sichertGeleit hinauskommen, um solches zu bekräftigen. Dieselben entzogen sich dann des Burgrechts nach Inhaltdes citirten Abschieds, erklärten, daß dem Herzog die Thore offen stehen, worauf der Herzog mit einemTheil seines Gefolges gerüstet einritt, die Gefangenen auf freien Fuß setzte und die geraubten Güter zurück"stellte, die Parteien vereinbarte und gebot. Jedermann unverfolgt und bei alten Freiheiten ungekränktzu lassen.

10. Darauf wurde Friede geläutet, Freudenseuer gemacht, aber durch einige Widerwärtige das Gegen-theil nach Freiburg berichtet, worauf die Freiburger auszogen bis Morsee und einige Boten von ihnen undandern Orten in Genf Anritten.

Dieser Abschied ist in allen drei vorliegenden Exemplaren'undatirt, sein Datum ergibt sich aber aus derAnführung im Art. L im folgenden Abschied 777.

Zu diesem Abschied dienen folgende Acten-,

1519, 7. April, 7 Uhr Nachmittags. Morsee. Bericht der Berner und Solothurner Abgeordneten an denRath zu Bern: Nachdem sie Tags vorher nach Genf gekommen, haben sie sofort mit dem Herzog geredet,d«6Er des Abschieds läpte vnd den hielte wie er von gemeinen Eidgnossen vßgangen wäre, ouch niemanden kein leid thcllmit gewalt vnd sust, oder es wurd Im übel erschießen. Diß alles verhieß er vns br> sinen fürstlichen trüwen stallvnd vest zu halten vnd des Adscheids von Zürich geläben, des nachgänden vnd nit deß, so sinen Kotten zum erstenworden war, wie das üwer gnaden schriben wpßt, so Jr vns getan Hand, das wir empfangen Hand vff mittwuchen,ist gesin der vj tag abreiten zu nacht vmb die nüne vnd hattend schon alles das gehandelt, so obbemäldt briffInn Hand gehalten." Der Herzog hatte sein Fußvolk auf Ermahnung dieser Boten schon fortgeschickt undbat sie, den anrückenden Freiburgern mit dem Bischof von Bellay entgegenzureiten und mit ihnen Werner Rath-In Morsee fanden sie ein Fähnlein von 2300 Knechten,wildes ungehorsames Volk", das sich nicht wendenlassen wollte. Sie vernehmen, daß die Freiburger unannehmbare Forderungen stellen. Sie wollen nun in Morstedas Panner der Freiburger erwarten und bitten um weitere Verhaltungsbefehle. Soeben haben die Freiburgerden Boten des Herzogs ihre Artikel vorgehalten, diese aber hatten nicht Vollmacht einzutreten und baten dieBoten von Bern und Solothurn, wieder mit ihnen zum Herzog zu reiten. Die Freiburger haben den Landvogtvon der Waat und den General gefangen und wollen sie nicht loslassen, obschon der Herzog seinerseits alle Ge-fangenen in Freiheit gesetzt habe w.

Vwer gnaden vndertänigen Bastian vom Stein, Ritter, Bastian von Meßbach,Antoni Spillmann, Rudolf Baumgartner, Peter Stürler, Bendicht Brunner(von Bern), Niclaus Ochsenbein, Seckelmeister (von Solothurn).

Staatsarchiv Lucern: Savoyer Acten.