April 1519. 1149
gewesen, so werden sie doch mit Unbilligkeit für Andere hergenommen ; sie seien mit Worten und änderstgereizt worden, daß sie sich der Sache nicht ganz haben entziehen können, und bitten daher, wir möchten ihnenverzeihen. Das hat man in den Abschied genommen bis zum nächsten Tag. «z. Dem Landvogt vonThurgau wird auf sein Schreiben wegen der Hauptleute, Aufwiegler n. s. w. geantwortet, er soll sich nachMaßgabe des vorher ausgegangenen Abschieds halten und wenn er noch mehrere ins Gefängniß bringe und^r angesetzte Tag sich zu lauge verzöge, so soll Zürich Vollmacht haben, einen frühern zu bestimmen, i . Esist ein Anzug gefallen, in Zukunft Boten, welche Pensionen, Dienst- und Jahrgelder haben, bei uns inunfern Berathungen nicht mehr zu dulden. Weil aber deßhalb nicht alle Boten Vollmacht hatten, so sollv^an darüber auf dem nächsten Tag antworten. Von den Briefen, welche, wie oben erwähnt, bei Eberlivon Nischach gesunden worden sind, hat jeder Bote diejenigen, welche auf Augehörige seines Ortes Anzeigegeben, seinen Herren vorzulegen begehrt, mit Zusicherung, dieselben nach gemachtein Gebrauch wieder uusernEidgenossen von Zürich zuzustellen, damit solche Practiken, die unserer Eidgenossenschaft zu Schmach undverderben gereichen, abgestellt werden. Ueber dieses Begehren soll man auf nächstem Tag antworten, t. DieVoten wissen ihren Herren zu sagen, wie Eberli von Rischach zu Hauptleuten bestellt hat Herrn Wernervon Megen mit 300 Knechten und Ulrich Huser auch mit 300, um dem Herzog von Württemberg gegenJedermann, ausgenommen gemeine Eidgenossen, zuzuziehen, „lut des zedels, der hinder dem von Nischachist funden." Ans Freitag vor Lätare anno 1519 erschienen Georg Langenmantel, Burgermeister, undChristoph Nychlin, des Raths zu Ueberlingen, als Gesandte des Bundes zu Schwaben in Gegenwart Maxi-milians von Bergen, Herrn zu Siebenbergen, Orators des Königs von Spanien, vor den zu Zürich versam-melten Eidgenossen und ließen durch Lienhard Jung, Stadtammann zu Ulm, Folgendes vortragen: 1. Begrüßung.2- Dank für die Abforderung der nach Württemberg gelaufenen Knechte und Anerbieten aller Gegendienste.
Der König von Frankreich sei zufolge geschwinder Practiken des Herzogs Ulrich von Württemberg undAnderer in Rüstung, um die königliche Krone des heiligen Reichs zu erlangen und die deutsche Nation inseine Gewalt zu bringen, weßhalb und aus andern redlichen Ursachen der Bund die gütliche VerhandlungKU Schaffhausen abbestellt habe, damit nicht der Franzose inzwischen seine Absichten erreiche, was den Eid-genossen wie der deutschen Nation zu Schmach und Schande gereichen würde. Alan wisse wohl, welch strengesRegiment der Franzose über seine Unterthanen führe, der Bund sei fest entschlossen, diesem Vornehmenentgegenzutreten. Die Gesandten bitten daher die Eidgenossen als Liebhaber von Ehre und Recht und alsAnhänger und Schirmer des heiligen Reiches, dem Franzosen keinen Dnrchpaß zu gewähren und auf denVund getreues Aufsehen zu halten. Sie wollen auch bedenken, daß der Bund ihre Knechte, die er daranhätte verhindern können, in das Herzogthum Württemberg habe ziehen lassen und während sie dort warenkeinen Angriff gethan, also mit merklichen Kosten eidgenössische Angehörige verschollt habe. 4. Wiewohl HerzogAirich voil Württemberg den Ständen des Bundes unter seinem Siegel versichert habe, nichts mit Gewaltgegen sie vorzunehmen, habe er doch dem Abt von Salmansweiler, einem Bundesgenossen, seilte BehausungKU Reutlingen eingenommen und alles da Vorsindliche wegführen lassen und die Inhaber des Hauses in Eidgenommen, weßhalb wir auch den Boten von Schaffhausen geschrieben haben, der Bund könne in keinegütliche Verhandlung mehr mit ihm eintreten und bitte die Eidgenossen nicht zu Argein aufzunehmen, daßihre Vermittlung und der gütliche Tag zu Schaffhausen nicht angenommen worden seien. Der Bund hätteihrer Vermittlung vor der aller Churfürsten den Vorzug gegeben, allein es habe die Nothdurft erfordert,von aller gütlichen Verhandlung abzusehen. Dieses Anbringen unterstützt der von Siebenbergen im Rainen