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April 1519.
des Bundes zu Schwaben haben ab ihrem Tag zu Ulm uns auch geschrieben, ihre Gesandten seien vonuns noch nicht zurück gekommen; sobald dieselben angelangt seien und ihren Bericht erstattet haben werden, wollensie uns unverzüglich Antwort zuschicken. Darauf wird Zürich aufgetragen, die Antwort zu erwarten und ?nEmpfang zu nehmen. Je nachdem dieselbe ihm gefällt, soll es nach Gutdünken uns schreiben oder sonsthandeln. >»». Weiter ist der gemeldete Herr Maximilian von Bergen, Herr zu Siebenbergen, als GesandterKönig Carls von Spanien und König Ferdinands, sammt andern Sendboten des Hauses Oesterreich vor unserschienen und hat endliche Antwort begehrt auf die zwei, auf letztgehaltenen Tagen angebrachten Artikel,nämlich: 1. Bestätigung der Erbeinung mit dein Hause Oestereich; I. daß man dieselbe verbessern möchtein dem Sinn, daß wenn ihre königlichen Majestäten oder wir Eidgenossen von Jemanden mit Krieg ange-fochten würden, jeder Theil dem andern Hülfe leisten wolle, mit dem weitern Begehren, daß wenn derKönig von Frankreich, der sich rüste, die königliche oder kaiserliche Krone des heiligen römischen Reiches ZNerobern, das Haus Oesterreich unversehens angriffe, wir dann den beiden Königen unsere Knechte in ihre»Sold zu nehmen gestatten möchten. Darauf hat man nach Eröffnung der Instructionen dem Herrn vonBergen geantwortet, was folgt: Die Erbeinung wolle man nach ihrem Inhalt halten und beobachten; manhoffe, daß es auch von der andern Seite geschehen werde. Den zweiten Artikel, der Hülfe wegen, lasse manvor der Hand ruhen und das neue Anbringen der Knechte wegen müsse man vorerst an die Obrigkeiten bringen-lieber diese beiden letztern Artikel werde behufs endlicher Erklärung auf Sonntag nach Jnventionis Crucis(8. Mai) wieder nach Zürich Tag angesetzt. Und da hierauf der Herr von Bergen begehrt hat, manmöchte ihm erlauben, anderer Geschäfte wegen bis zu diesem Tag hinwegzureiten und seine Anwälte zntVerhandlung mit den Ansprechern zurückzulassen, hat man ihm dieses bewilligt, i». Der Cardinal vonSitten bringt an: Wiewohl wir den Wallisern geschrieben haben, daß sie den Jörg auf der Fluh wie ihnaus dem Lande treiben sollen, so sei uns doch keine Antwort darauf geworden. „Ob vns das verächtlichdüchte oder nit, satzt er vns hepm." Hätten sich die Walliser herbeigelassen wie er, so wäre die SaAlängst vertragen; ihm sei nur daran gelegen, daß gefunden werde, wer Recht oder Unrecht habe; er erbietesich daher jetzt noch, wenn die Walliser vor uns im Unrecht erfunden werden, sich weisen zu lassen; erfindesich aber, daß er Unrecht habe, so wolle er sein Unrecht leiden; er setze daher nochmals die Sache uns anHeim,aber weiter wolle er nicht mehr handeln, denn es sei nun doch genug. „Also habent wir von dem ernstlichgeredt vnd erwogen die Verachtung, Hertigkeit vnd Unmaß der Walliser vnd daS nu me den seltsamenlöisien nach, obglich wol her Cardinal darin nit welt angesechen werden, darzu wil nodt sin zu lugen vndangesechen, söllichs in die Abscheid zu nemen vnd ernstlich heimzubringen vnd vff nechstem tag ernstlich lstantwurten, wie man zur fach thun vnd ob man der Walliser Hochmut für vnd für also liden vnd daln)erwarten well, das vns an den? cnd durch geschwind practica des küngs von Frankrich vnd Jörgen vff dovFlue vnser Eidgnoschaft an dem end ouch etwas nachteiligs erwachsen möcht, dem aber wol ist vorzusin, miedas jeder bot sinen Herren weiß zu sage??." «. Die wllrttembergische Botschaft hat ihren Herzog entschuldigtwegen der über ihn ergangenen Rede, daß er einen Knaben habe ermorden und einen Doctor köpfen lassen;das sei Unwahrheit und Verunglimpfung aus Neid. A». Vogt Göltschi und Heinrich Erb von Uri sindvor uns erschienen und haben wegen der Sache von Lauis mit langen Worten ihre Unschuld behauptet indem Sinne, daß sie nicht die erste?? Anfänger und Verursacher der Zerstörung des Schlosses gewesen, sondernzu der Zeit in Sachen ihrer Herren zu Bellenz gewesei? seien; die Anstiftung und Schleifung sei von etlichenPersonen ausgegangen, die „mer libs vnd guts" hätten als sie. Und ob sie schon zuletzt bei der That