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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 151S.

vorgestellt, wie er durch seine große Macht die Christenheit gegen den Türken am besten zu schützen vermöchte,in der Meinung, daß er deßhalb nach der Kaiserkrone streben und die an sich nehmen sollte. Wiewohlder König erachte, er würde von der kaiserlichen Krone mehr Schaden als Nutzen haben, so habe er dengenannten Personen geantwortet, wenn es sie dünke, er sei hiezu tauglich, so lasse er das geschehen, und >»keiner andern Weise. Dabei hat er uns sagen lassen, es möge zu dem Reiche kommen wer da wolle, stwerden wir Eidgenossen keinen bessern und gnädigern Freund haben, als er uns sein würde. Was denHerzog von Württemberg betreffe, so habe er mit demselben weder Einverständniß noch Practik gemacht odergehabt, weder um ihn mit Geld oder mit Mannschaft zu unterstützen, noch in anderer Weise, denn er seimehr für den Frieden in der Christenheit denn für Anstiftung von Krieg und Widerwärtigkeit geneigt. Mituns Eidgenossen insbesondere sei er erbötig, den geschlossenen Frieden getreulich zu halten und unsere Knechtohne unser Wissen und Willen nicht zu brauchen. Damit sein Wille und seine Freundschaft zu uns besseran den Tag komme, habe er seinen Boten Vollmacht gegeben, mit uns eine Vereinigung zu machen, wie erdas schon früher begehrt habe. Diesen Vortrag hat man in den Abschied genommen, um bis zum nächste»Tag sich weiter darüber zu unterreden. «. Jeder Bote weiß, wie wir auf die gestellten Artikel hin dieStadt Rothweil zu ewigen Eidgenossen angenommen haben. Glarus und Basel nehmen zwar an einige»Artikeln Anstoß und haben deßhalb ihre Boten nicht zum Abschluß bevollmächtigt, der Bote von Obwalde»erklärte, wiewohl die Artikel seinen Herren nicht, wohl aber Nidwalden zugekommen seien und er demzufolgekeine Vollmacht habe, so glaube er doch, Obwalden werde zustimmen. Darauf hat man sich dieser drei Ortegemächtigt und deren Boteil empfohlen, ihre Herren in unserm Namen zu bitteil, daß sie sich nicht sonder»,sondern es bei unserm Beschlüsse bleiben lassen wollen. Daneben ist verabredet, daß jedes Ort die Bundesbriefe siegeln soll, wie sie ihm zukommen lind ohne auf die Reihenfolge der Orte zu achten. (BeilageNr. 41.) «I. Auf diesem Tag sind viele Walliser erschienen und haben sich beklagt, daß sie mit Gewaltaus ihrem Lande und zum Theil von Weib und Kindern vertrieben und unbillig behandelt worden seien-Sie rufen um Gottes und Mariä Willeil uns an, ihnen zu unparteiischem Rechte zu verhelfeil, und anerbiete»sich, ihren Gegnern vor gemeinen Eidgenossen, oder vier, fünf, sechs Orten, oder jedem Ort insbesondere,zu Recht zu steheil. Dieses Begehreil will man heimbringen, damit den armen Leuten zu einem uilpar-teiischen Recht geholfen werde.Daneben sol ernstlich fürsehung beschechen, das in disem vngetrüwen löuffr»Jörg vff der Fluh nit vnderstande, den küng von Frankrich durch sin böß practik, als sin vorusgangr»erfunden schriften ouch anzöigent, zu Herren des landts Wallis zu machen, in anseheil das sömlichs gemeinetEidgnoschaft zu merklichem großem Nachteil möchte dienen. Vmb das söll vff nächsten! tag geantwurt werden."« . Es sind viele und mancherlei Warnungen angebracht,wie der küng von Frankrich merklich practicirevnd in großer Übung sig, in der tütschell Nation die kerfferlich krön an sich zu briugen vnd zu sinen Hände»zu stellen vnd das er sich zu erfolgung derselben kein gut, so er deßhalben on zal vßgeb vnd daruf g»»(laß), nit beduren lasse. Vnd diewil aber das heilig römisch rich, gemeiner vnser eidgnoschaft billichen »itmag noch kann erliden, das solich kepserlich krön vnd ere, die vil hundert Jar der tütschen nation zugestände»vnd nit mit kleinem blutvergießen zu Händen derselben erobert ist, in der franzosen vnd weltscher hende v»dgewalt solte komm, so ist vff obangezeigt Warnung vnd des franzosen fürnemen mit rat des Herrn vo»Siebenbergen geschriben, nemlich bäpstlicher Heiligkeit vnd den sechs Churfürsten, das sr> keinen solcher Ratio»zu keyser fürdern noch erwellen wellint, vnd ob einer welscher Nation erwellt oder in ander weg zu derkeyserlichen krön komm wurde, das doch die Heiligkeit ein solchen nit annemen noch bestäten welle, wie da»»