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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1519.

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Ablehnung des angetragenen gütlichen unverbundenen Tages; man habe alle friedlichen Mittel vergebenserschöpft und stehe nun in so gewaltiger Rüstung, daß man schon der Kosten wegen sich auf keinen Verzug ein-lassen könne, zumal der Herzog keinen Vertrag halte; ein Stillstand würde nur die Einmischung der Franzosenzur Folge haben u. s, w, Staatsarchiv Bern: Allg, Eldg. Abschiede, s> 6S.

1519, 22. März, (Zinstags nach Reminiscere). Unter Bezugnahme auf den Abschied der Tagsatzung»des Hertzogen Wirtenbergs vnd vnser eidgnoschafft ungehorsamen knecht halb, so br> demselben Hertzogen sind,"melden Burgermeister und Rath der Stadt Zürich dem Abte Franciscus von St. Gallen, daß sie mitihrer stattZürich paner vff petz mentag wöllent hinziehen (nach Schaffhausen) vnd vnderston mit der tat zu der fach ze tunddas, so vnser notdurft erfordert," Sie haben ihre Miteidgenossen davon benachrichtigt und mitzuziehen ermahntund bitten nun den Abt, ihnen ein getreues Aufsehen zu widmen, um nöthigenfalls ihnen nachziehen zu können.

Stiftsarchiv St. Gallen, Rubrik XIII, Fascikel iL.

Ferner folgendes dem Lucerner Abschied ?. 390 beigebundene Blatt:

Jr wissent, wie vff des Herzogen schriben vnd vff der knechten abziechen mine Herren irs fürnemens vndvßzugs diser zyt still wend stan vnd wie sy sollichs allen andern üwern vnd vnsern Eidgnossen zugeschriben vnddarby verkünt, daß von allen Orten gemalt habende bottschaft Zürich vff Donnstag vor mitfasten nachts an derHerberg syent, damit man vor dem Tag Letare von des Herzogen oder der hoptlüten, Venner vnd vfwigler wegenstattlich handeln möge." Lucern soll den Tag an Ob- und Nidwalden verkünden.

Endlich folgendes Schreiben;

1519, 25. März, (vff Nunciationis Marie.) Burgermeister und Rath zu Zürich antworten dein Abt vonSt. Gallen auf dessen Anfrage,wohin vnd an welche end er seine knecht söll vertigen", der Herzog vonWürttemberg habe ihnen auf ihreernstlich Schrifften gestern zugeschriben, er well vnserin ernst nach vns will-faren" vnd ihre Knechte absenden.Daneben hat ouch vnser lieben eidtgnossen von Lucern bot, vogt Zukäs,der mit sampt andern Kotten ist verordnet gen Schaffhusen zu verriten vnd wo die knecht kommt, gutliche Hand-lung zu versuchen, vns gesagt das die knecht warlichen all kemint vnnd sigint Im nämlich an der heymfart obden thußend knechten begegnet." Deßhalb haben sie die an alle Orte erlassenen Mahnungen allenthalben in Eileabgesagt und thun nun solches auch gegenüber dem Abte.

Stistsarchiv St. Gallen, Rubrik XIII, Fascikel iL.

77S.

Zürich. 4 Z 4 9, I. April (Freitag vor l.ötai'0).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 1?. :494. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, u. 41l. 8. 77.

Archive Solothnrn, Freibnrg, Schaffhausen.

tt. Da allerlei Practiken im Werke sind, um unsere Knechte hinter unserm Rücken zuin König vonTrankreich oder andern Herren zu führen, so hat man im letzten Abschied alle Orte aufgefordert, dagegenstrenge Verbote zu erlassen. Das hat Zürich gethan, indem es in unserer Gegenwart durch Kanzelrufe allesweglaufen bei hoher Strafe an Ehre, Leib und Gilt verboten und die sofortige Gefangennahme von Werbern,^auptleuten u. s. w. verordnet hat. Auch andere Orte sind den: Beschlüsse nachgekommen. Diejenigen,welche es bisher unterlassen haben, sollen solche Verbote wie Zürich erlassen. I«. Der König von Frankreich hatschriftlich und auch durch seine Gesandtschaft vortragen lassen, es werde geredet, er strebe nach der Kaiser-lrone und wolle dieselbe mit Gewalt erobern. Das sei nicht wahr, er begnüge sich mit der großen Macht,ihm Gott schon verliehen habe. Wohl seien ansehnliche Personen zu ihm gekommen und haben ihm

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