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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1519.

Stände des Bundes sie, die Eidgenossen, als Glieder des Reiches um Hülfe und Beistand anriefen, stmöchten sie entsprechen und das heilige Reich nicht verlassen. Gleichermaßen wolle der schwäbische Bundsich auch gegenüber der Eidgenossenschaft halten, da doch diese in allen ihren Bünden das heilige Reichvorbehalten habe. Was die Eidgenossen an Renten, Zinsen und Gülten im Herzogthum Württemberg haben,das solle ihnen ungeachtet des Krieges unabbrüchlich zukommen. Auf diese Eröffnungen wurde den Gesandteninstructionsgemäß geantwortet, wir werden dein Herzog von Württemberg schreiben und von ihm ernstlichfordern, daß er unsere Knechte, die er angenommen, nicht länger behalte, sondern selbe sofort entlasse, stlieb ihm unsere Huld und Freundschaft sei. Auch den Knechten werden wir schreiben, sie sollen von Stundan heimziehen; denen, die es thun, werde ihr Ungehorsam vergeben werden, ausgenommen den Hauptleuten,Lütinern, Vennern und Aufwieglerin Aber auch die Herren vom Bund sollen die Knechte, die sie aus derEidgenossenschaft haben, heimschicken und ohne unfern Willen keine solche behalten. Ihr Begehren endlich,daß wir den Herren und Ständen des Bundes auf Verlangen Hülfe leisten möchten, wollen wir in unstr?Abschiede nehmen und auf dem nächsten Tag zu Zürich, auf alte Faßnacht nächsthin, darüber antworten-K». Auf das Begehren derer von Rothweil, das sie jüngst von Ort zu Ort angebracht, soll auf genanntenTag zu Zürich Antwort erfolgen, v. Jedermann soll eingedenk sein, daß der Cardinal von Sitten »achInhalt des vorigen Abschieds abermals Antwort begehrt hat, damit auf nächstem Tag geantwortet werde-«>. „So weißt auch ein jeder pot zu sagen das anbringen von wegen des aplas, der jetz in der Eydgnoschnstvorhanden ist, wie deßhalb allerley werde fürgeben, das die Vnwarheit vnd bäpstl. Ht. selbs darwider sy-'Auf nächstem Tag soll man erklären, was darin weiter zu handeln sei. v. Jeder Bote weiß, was unser?Eidgenossen von Bern uns „von wegen des küngs von Frankrichs ingeheim angebracht und durch ein gsckllstanzeugt haben."

Das Berner Exemplar (8. 41) datirt Donstag vor der Herrensaßnacht, das Solothurner- und das Fr?^burger Exemplar ebenfalls vor, das Lucerner Exemplar dagegen nach der Herrensaßnacht (10. März).

77S.

Zürich. 4Zj>9, 14. März (Mmtag nach der alten Fastnacht).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I'. Z88. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 2SZ. StaatSarchivBer»: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Ii. 38Z. 8. 4». Archive Solothur», Trciburg.

». Herr Hans Caspar von Vubenhofen bringt an, er und seine Vorfahren haben seit hundert Jahrenin der Stadt Reutlingen in deren Schatzgewölbe einen Behälter gehabt, worin sie Baarschaft, Kleinodienund Anderes im Werth von ungefähr 20,000 Gulden aufbewahrten. Nun habe neulich bei Eroberung de?Stadt der Herzog von Württemberg ihnen dieses weggenommen und auf mannigfaltiges unterthäniges An-suchen es ihnen noch nicht wieder zurückerstattet. Er bittet, wir möchten ihm beholfen und berathen sein,damit er und seine Kinder wieder zu diesem Gute gelangen. Das will man heimbringen, damit wenn manetwa mit dem Herzog „in gesprech" kommt, man daran gedenke. I». Da, wie Jedermann weiß, die unge-horsam weggelaufenen Knechte trotz mehrfachen Schreiben und Drohungen nicht zurückgekehrt sind und ausdem schmählichen, verächtlichen Schreiben der Hauptleute zu entnehmen ist, daß sie nicht abzuziehen gedenken,so wird beschlossen, gemeine Eidgenossen von allen Orten sollen sich mit ihren Pannern rüsten und wenn