December 1518.
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Bern. 1618, 4. December.
Staatsarchiv Bern.
Burgrecht zwischen der Stadt Bern und Ludwig Borromäus, Graf zu Arona, für sich und seine Nach-kommen. Bern nimmt dieselben in sein Vurgrecht auf wie eingesessene Burger gegen jährliche Zahlung vonSonnenkronen, auf St. Andreastag zu entrichten und ebensoviel für Erneuerung des Burgrechts bei jedemTodesfall. Vorbehalten werden von Seite des Grafen der König von Frankreich als Herzog von Mailand,dessen Oberherrlichkeit und Rechte, von beiden Seiten alle altern Verbindungen.
Pergamentene Urkunde mit anhängenden Siegeln der Stadt Bern und des Grafen.?««.
Einst edein. 1618, 11. December (Samstag »or stostooi).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I''. !!8». Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 2S7. Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschied-, Ii. Stil. Archiv Solvthurn.
Im Namen des Abts von St. Gallen hat Herr Ludwig von Helmstorf vor den Boten der Schirmorteangebracht: Dem Abt werde durch die Appenzeller zugemuthet, den Zehnten in ihrem Land, worauf das Gottes-haus gewidmet fei, ablösen zu lassen, der aber nach Laut der Vertragsbriefe nicht ablösbar sei. Der Abt habesolches zu gestatten nicht Befugniß, wenn er es aber von sich aus abschlage, so lade er dadurch die Feind-schaft des Landes auf sich, daher bitte er um den Rath und die Hülfe der Schirmorte. Das hat man ange-nommen an die Obrigkeiten zu bringen. „Vnd so verr es an vns gestanden wer, hettent wirs jetzt abgeschla-gen", so aber empfiehlt man dem Abt, den Bescheid der Schirmorte abzuwarten. I». Der Hauptmann ander Rütti von Schwyz legt Rechnung ab von der Hauptmannschaft zu St. Gallen. Es betrifft jedem OrtKS Gulden zu 15 Constanzerbatzen, wovon aber jedem 2 gute Gulden 1 Dickplaphart und 4 ß. Kostenabgehen. Die noch ausstehenden Bußen im Rheinthal sind nicht verrechnet, e. Der genannte HauptmannZeigt an, der Friede werde in der St. Gallischen Landschaft schlecht gehalten, es werden da über den FriedenLeute erstochen und wenn der Thäter sich mit der Verwandtschaft abgefunden, so möge er wieder in dasLand kommen, «t. Der Bote von Zürich zeigt an, das Geld, das kaiserliche Majestät der Erbeinung wegenjährlich zu zahlen hat, liege in Zürich, man möge es dort abholen, v. Wegen Mendrisio, das in dasLauiserthal gehört, worüber man noch mit den Franzosen in hängenden Rechten steht, sollen die Boten aufdem nächsten Tag zu Bern Vollmachten erhalten. Zürich soll den Tag an Basel und Schaffhausen, Bernan Freiburg und Solothurn verkünden, damit diese Orte auch ihre Boten mit Vollmacht auf den Tagschicken, tl. Die Boten der sieben Orte, jeder für seine Person, haben bei den Boten von Zürich für RudolfWohlgemut!), der sich „etlicher maß mit worten verwürkt" und deßhalb in seiner Herren Ungnade gefallenist, Fürbitte gethan. zx. Die fünf Orte haben dem Vogt zu Sargans befohlen, die Kundschaft neuerdingsaufzunehmen. Zürich soll ihm seinen Stadtschreiber zuordnen, damit er ihm behülflich sei, solche Kundschaftaufzunehmen, aus der Ursache, die Junker Caspar Göldli wohl zu sagen weiß. I». »Des houpthandels halb,darin (wir) zu Einsidlen versampt gewesen, ist im Rechten für vnd für gehandelt vnd zuletst ist kundschaft