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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1518.

76T.

1318, 2. October.

Itumont! (^orxs äiplomati^uv otc. IV. 2ÜK.

In dem durch Leo X. vermittelten Vündniß zwischen Franz I. und Heinrich VIII. gegen die Türken,welchem Carl V. am 14. Januar 1519 zu Saragossa beitrat, werden die Eidgenossen von beiden Königenals Verbündete inbegriffen. (Beilage 58.)

7«S

Aucern. 1318, 29. October (Freitag nach Simonis und Jude).

Staatsarchiv Zürich - Abschiede. VII. 2S«.

Tag der fünf Orte Zürich, Lucern, Uri, Unterwalden, Zug.

t». Nachdem auf dem letzten Tag zu Einsiedeln in dem Span zwischen diesen Orten und SchnWbeschlossen worden war, einen unparteiischen Schreiber zu haben, haben wir unserseits den neuen Stadtschreibervon Baden hiefür bestellt. 1». Auf demselben Tag hat Schwyz gemeint, der Landvogt von Sargans stbuns fünf Orten nicht beistehen. Weil er aber den sieben Orten geschworeil, der Landschaft Sargans ni<Wabbrechen zu lassen, vermeinen wir, es sei billig, daß er und Schultheiß Kramer bei uns sitzen sollen. Ebensosoll Zürich noch einen Rathgeber zu seinem Redner auf dem nächsten Tag zu Einsiedeln geben, Unterwaldenund Zug jedes ebenfalls einen Nathgeber. Da die Zugesetzten nicht nach Vorschrift der Bünde in das Rechtgeschworen, sondern einander sonst vertraut haben, was in Zukunft Irrungen veranlassen könnte, so sollendie Orte, welche keine Zugesetzte in dem Handel haben, heimbringen, ob man auf dem Tag zu Einsiedelndie Zugesetzten zum Eide anhalten wolle oder nicht. Jedes Ort soll seine Rathgeber und Redner auf Eon-ceptionis Marie (8. December) wieder zu Einsiedeln haben.

7 «4.

Bern. 1318, 27. November.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschied-, Ii. 2»«.

Die Städte Bern, Freiburg und Solothurn, auf die Kunde, daß die Stadt Bisanz mit ihnen in be-sondere Freundschaft und Burgrecht zu treten wünsche, erklären ihre Geneigtheit, mit einer Gesandtschaft,welche Besanxon zu diesem Zwecke senden möge, in Unterhandlung zu treten und ihrerseits Alles zu thnn,was das Zustandekommen eines solchen Burgrechts befördern könne. Lateinischer Abschied.