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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1518.

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Anhalts, ^ habe die Personen nicht bei der Hand, die er ans den Tag habe schicken wollen, der Tag sei ihmZu spät verkündet worden u. s. w. Darauf wird beschlossen: Weil der Herzog nur Verzögerung suche und^n Bischof stets in große Kosten zu bringen trachte, so wolle man ihm durch einen eigenen Voten schreiben,uw? werde keinen Tag mehr ansehen noch besuchen, sondern den Bischof einfach in Posseß setzen. Das wird"uch dem Bischof gesagt, der sich damit begnügt hat. Damit aber diese Einsetzung ordentlich vor sich gehe,haben die Boten der drei Städte sich verabredet, diesen Beschluß ihren Herren heimzubringen, um nachgepflogenem Rathschlag aus St. Franciscustag nächsthin neuerdings mit Vollmacht zu sofortiger Vollziehungu> Freiburg zusammenzutreten.

Das Schreiben an den Herzog von Savoyen findet sich ebenfalls abschriftlich im angeführten Solothurner

Abschiedeband.

7«t

Bern. 4848, 21. September (vss Manhey.

Staatsarchiv Lucern: Acten Neuenbürg. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 817. -Archiv Solothuru.

tt. Auf diesem Tag sollten die Boten der Städte Bern, Lueern, Solothurn und Freiburg in BernZusammenkommen, um einen Beschluß zu fassen, ob ihre Herren und Obern eine Botschaft und mit welchemAuftrag an die übrigen Eidgenossen, die sich weigern, der Frau Markgräfin die Grafschaft Neuenburg zurück-zustellen, abfertige!? wollen. Da aber voi? Freiburg Niemand erschienen, auch weder schriftlich noch mündlichAntwort gegeben ist und demnach den Botei? der drei Städte scheint, Freiburg wolle sich in diesem Handel"°u ihnen söndern, so haben sie für gut gesunde??, vorderhand auch keine Botschaft zu dei? Eidgenosse!? zuschicke??, besorgend, daß wenn die drei Städte allein ohne Freiburg eine solche schickte,?, dadurch die Sache^'r gehindert als gefördert werden möchte. Die Botschaft der Frau Markgräfin hat begehrt, daß die Voten"b diesem Tag nach Freiburg reite,?, um zu bitten, daß dieses init dei? drei Städte,? gemeinsam handle,Uder man hat aus besondern Ursache!? auch dieses nicht für gut gefunden und daher abgeschlagen. 4» Umherauf die Botschaft der Markgräfin mit Antwort abzufertigen, hat man ihr erklärt, sie kenne dei? gutenu>?d geneigten Willen der drei Städte, die Grafschaft Neuenburg zurückzustellen und sich alles Ernstes hiefürZu verwenden; da aber, wie sie vernommen haben werde, bei einigen andern Orten dieser Wille mangle,su wissen die drei Städte ii? der Sache weiter nichts zu thun. Die Frau Markgräfin möge daher selbstdedenken und weiter Nathes pflegen, was sie in der Sache serner zu thun für gut finde, e. Die genannteBotschaft begehrt hierauf weitern Rath, was sie thun oder lassei? soll, und fragt ob die vier Städte es ungutuufnehmen würden, wenn die Frau Markgräfin sie zu Recht forderte. Es wird ihr erwidert, man habeuuch Niemanden das Recht abgeschlagen und würde eii? solches zu Recht fordern nicht „zu Undank" auf-uchmen, dei?i? die zwischen der Frau Markgräfin und dei? drei Städten bestehende!? Burgrechte schreiben^>? besonderes Rechtsverfahren vor, ebenso melde der Friede zwischen den? König und dei? Eidgenosse!? wieRecht gegeben und genommen werden soll, wenn Jemand an den Ander«? Ansprache hätte, dein «Verden^ie drei Städte nachlebe!? und sich nicht anders denn gebührlich halten. Dei? markgräfischen Boten ist iiber^wse Verhandlung ein Abschied gegebei? nnd dazu eine Schrift, womit sie die drei Städte verantworten werden.