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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1518.

die Boten der übrigen Orte glauben, eine Abordnung der vier Städte nach Uri, Schwyz, Nidwalden, ,3^und Glarus könnte in der Sache Gutes schaffen, so sollen die Boten der vier Städte dieses besonders he«»-bringen und ihre Boten auf nächsten Sonntag Nachts wieder hier zu Bern haben, um sich zu entschließt-ob sie eine solche Abordnung in die genannten Orte senden und was sie ihr auftragen wollen.

Die Antworten der Boten dieses Tages, betreffend den Handel wegen Neuenburg, siehe im Berner -Absch>^-K. 311. Ebenda 314 eine lateinische Uebcrsetzung dieses Abschieds.

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Z ll r i ch. 1 »I <!, 15. lIeslteilther (Mittwoch nach IZxaltiUionis Lrnoi»).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I?. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 235. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, It. :t2v. Archive Solotlinrii, Freiburg, Schaffhausen.

In dem Spait zwischen den fünf Orten Zürich, Lucern, Uri, Unterwalden und Zug MiescheidSchwyz und Glarus aitderntheils wegen der Märchen und der Mannschaft zwischen der Grafschaft Sarg""'und Wallenstatt, auch der Schiffleute auf dem Wallensee wegen wird Tag geseht auf Sonntag nach St. Gallt'tag nächsthin (17. October). Luceru und Uri sollen jedes zwei Zugesetzte geben, Uri insbesondere den Am»'"'"'Dietli, Unterwalden und Zug jedes einen Nathgeber, Zürich einen Redner; Schwyz und Glarus geben 1jedes zwei Zugesetzte nach Laut der Bünde. Der Tag wird zu Einsiedeln stattfinden. I». Zürich, L»c^Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug sollen auf St. Michaelstag (29. September) nächsthin ihre Boten,vormals in dem Span zwischen dem Abt von Cappel und denen von Naar gehandelt haben, nach Zug schickum in den Mißverständnissen, welche beide Theile des genannten Spans wegen haben, eine Erläuterung 5"geben. «. Unsere Eidgenossen in den drei Bünden zu Churwalen haben gebeten: 1. daß man die Jhrst^"zu Lauis zollfrei lassen möchte, da sie daselbst von jeher Zollfreiheit genossen haben; 2. wir möchten ihnen 3^Abschrift unserer Erbeinung mit kaiserlicher Majestät geben; der Kaiser verlange auch mit ihnen eine E"''eiuuug zu machen und sie möchten dieselbe der unsrigen gleich machen. Beides nimmt man heimzubrings"an. Was des Veltlins wegeil mit ihrer Botschaft geredet worden ist, weiß jeder Bote. «K. Die BotscWdes Königs voll Frankreich hat auf das auf letztem Tag gethaue königliche Anbringen Antwort begeht'Darauf hat man sich gegenseitig die Instructionen der Orte eröffnet, woraus sich ergibt, daß der Mehrth^zur Zeit noch nicht geneigt ist, mit dem Köllig in eine Vereinigung zu treten, sondern sich mit dein Friede"von Freiburg, der sich mit einer Vereinigung wohl vergleichen lasse, begnügen will. Das hat man de"französischen Boten zur Antwort gegeben, mit Beifügeil, daß wir diesen Frieden getreulich halten werde"-hosfend, es werde dasselbe auch voll Seite des Königs geschehen. Hierauf haben diese erwidert, daeine Vereinigung nicht beliebe, so möchten wir doch zu Mehrung der Freundschaft zusagen, dem Kö>"6auf sein allfälliges Begehren eine Anzahl Knechte zu stellen oder zulaufen zu lassen. Sollte aber auch dttst^nicht belieben, so möchteil wir nicht übel nehmen, wenn der Köllig sich anderswoher mit Knechten verseheDa auf diese wettern Eröffnungen einzutreten nicht alle Boteil Befehl hatten, so wurden dieselbenBericht an die Obern bis ans den nächsten Tag in den Abschied gestellt, v. Die Räthe des Kaisers st"auf diesem Tag erschienen und haben eine neue Instruction, wovon jeder Bote eine Abschrift hat, verlest"lassen. Nachdem wir die Befehle unserer Obern über ihre frühern Anbringen erkannt, haben wir die ewhellige Antwort gegeben, wir können zu dieser Zeit mit den drei Königen keine Vereitlung machen,