September 1518.
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7SS5.
Bern. 4Z48, 14. September (vff des hl. Cruztag z» Herbst).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I?. »77. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 3V7.
Archive Solothnrn, Schaffhansen, Nidwaldcn.
n» Auf diesem Tag ist man abermals wegen der Rückforderung der Grafschaft Neuenburg durch dielMu Markgräfin erschienen. Die Autworten der Orte, wie sie jedem Boten schriftlich mitgetheilt sind, lauteten"ber ungleich. Da nun diese Antworten den Gesandten der Frau Markgräfin zur Kenntnis; gebracht wurden,^ beschwerten sich dieselben und trugen neuerdings die Gründe vor, aus welchen die Markgräfin glaube,die Grafschaft ihr unbilliger Weise vorenthalten werde. Sie sei nämlich im Aufaug nicht mit in dem^eg gewesen, den wir mit dem König von Frankreich gehabt, auch ihr Gemahl habe sich beflissen, uns^cht widerwärtig zu sein und sich debhalb in die Niederlande verfügt, da sei er aber gefangen und nur^gen eine schwere Schätzung wieder frei gelassen worden. Auch sei uns von der Grafschaft NeuenburgUnd deren Unterthanen kein Schaden zugestoßen, sondern die letztern seien mit Bern und Solothurn gegen^ König gezogen. Dazu als die vier Städte Bern, Lncern, Freiburg und Solothurn die Grafschaft besetzt,laben sie es nur derselben zum Schirm und damit kein Fremder dort einsitze, gethan und haben der Mark-^afin hiefür Brief und Siegel gegeben mit der Versicherung, die Grafschaft nach Beendigung des KriegesZurückzustellen, Alles nach Ausweis eines Abschieds, wovon jedem Boten eine Copie gegeben wird. Die Eid-^Uosseu möchten bedenken, daß sie in allen ihren Kriegen Gotteshäuser, geistliche Personen, Wittwen undLuisen geschirmt und geschont haben, auch möchten sie die großen Kosten bedenken, welche die genannte^arkgräsin bereits dieser Sache wegen gehabt und sie ohne längern Verzug wieder zu ihrem väterlichen^bgut, der Grafschaft Neuenburg kommen lassen, vermittelst des letzthin besprochenen Burgrechts und der^hrsichm ewigen Erkenntlichkeit von 10 Gl. jedem Ort. Sofern aber dieses uns nicht gefallen wollte, haben^ Gesandten erstlich die vier Städte kraft des mit ihnen bestehenden Burgrechts ermahnt, die gegebenen^efe und Siegel zu halten, dann die Eidgenossen insgemein ersucht, der bemeldten Frau Markgräfin, die^ Recht nicht aufgeben könne, Nechtiag zu setzen, damit sie ihre Ansprüche mit dein Recht behaupten möge.Geraus haben die Boten der vier Städte die übrigen Orte mit höchstem Ernst gebeten, ihre Briefe undSiegel zu achten und denselben statt zu thun, auch zu bedenken, wie wir, wem; die Sache an das Rechtmit Ehren aus dem Handel kommen möchten. Und da die Sache schwer und groß und zu besorgen. / es möchten daraus, wenn sie nicht in Güte abgethan werden könnte, große Kosten und Unannehmlich-en erwachsen, so soll Alles an die Obrigkeiten gebracht werden, in der Hoffnung, dieselben werden, wenn^ Grund und Gestalt der Sache vernehmen, Entschlüsse fassen, wodurch der Handel mit Fug und Ehren^iedigt werde. ?». Zürich soll in unser aller Namen mit dem jetzt bei ihm befindlichen päpstlichen Legatenwegen reden, welche unsere Eingesessenen nach Rom citiren, dieselben um weltliche Sachen mit dema>;n beschweren und in große Kosten bringen, damit solche Uebelstände abgethan und wir bei unserm altenHerkommen belassen werden, e. Bezüglich des Anbringens von Schwyz wegen des Geldes, das ihm von^ Furno wegen noch aussteht, wird beschlossen, mit des Herzogs von Savoyen Botschaft, wenn dieselbe^ch Bern kommt, zu reden wie jeder Bote weiß. «I. Da der Handel mit der Frau Markgräfin die vierStädte Bern, Lucern, Freiburg und Solothurn besonders angeht und die Gesandten der Markgräfin, auch