August 1513. 1125
^hurwalen nachgesucht. Darüber haben wir an die Bünde geschrieben und jeder Bote soll auf den nächstenTag Vollmacht mitbringen, in der Sache zu handeln. ,»». Eine Votschaft der Landleute von Wallis bringtan, des Cardinals Bruder und sein Anhang haben etlichen der Ihrigen Vieh geraubt; sie bitten, wir wollenVorsorgen, daß solches nicht mehr geschehe. Dazu habe der Cardinal von kaiserlicher Majestät eine Achtöogen sie erlangt; da sie nun Glieder der Eidgenossenschaft seien und der Basler Friede die Eidgenossen vonaller Belästigung mit der Acht befreie, so möchten wir diese Acht in unfern Landen gegen sie nicht gebrauchenfassen. Und da der Cardinal und sein Anhang ihre Feinde seien und sie schädigen, so möchten wir ihnenw der Eidgenossenschaft keinen fernern Aufenthalt gestatten. Endlich gehöre der Landschaft Wallis kraftpapstlicher Vereiuuug eine Pension wie andern eidgenössischen Orten, der Legat behalte ihnen aber ihre PensionZurück und wolle sie nicht aushingeben, auch dafür suchen sie unsere Dazwischenkunft nach. Alls diese An-fingen wurde beschlossen was folgt: Erstens, betreffend das geraubte Vieh nach ihrem Begehren mit demkardinal zu reden. Zweitens, der Acht wegen mit den kaiserlichen Boten zu reden, damit wir in der Eid-genossenschaft mit solchen Achten nicht behelligt werden. Drittens, bezüglich der Fortweisung des Cardinalsseines Anhangs die Sache heimzubringen. Viertens der päpstlichen Pension wegen, nach ihrem Begehrenwü dem Legaten zu reden. Dieser aber beruft sich aus einen päpstlichen Befehl und verweigert die Her-ausgabe. Der Cardinal ist auch erschienen und hat sich abermals beklagt, er werde von den EidgenossenAchtlos gelassen und seit mehr als dreizehn Monaten an Verfolgung seiner Rechte gehindert; mau möchte ihmfch endlich sagen, ob man ihn sein Recht brauchen lassen wolle oder nicht, damit er wisse, wo er Rechtfchen soll, bei den Ständen des Reiches, was er ungern thue, oder wo. Darauf soll man auf dem nächstenTag antworten. «. Eberhard von Nischach gibt Kenntniß von den Mandaten, welche der Kaiser gegen seinenHerrn, den Herzog Ulrich von Württemberg, hat ausgehen lassen und welche zu Krieg sichren könnten, mitfür Begehren um getreues Aufsehen. Darauf hat man mit den kaiserlichen Boten geredet, sie möchtenAlles anwenden, damit kein Krieg ausbreche, sondern gütliche Vermittlung eintrete. Auch den Ständen desGeichs, die zu Augsburg versammelt sind, haben wir in ähnlichem Sinne geschrieben. Dabei soll man bisZ^ur nächsten Tag rathschlagen, wie man bei fernerer Entwicklung der Sache sich verhalten wolle. «». Es^ ein Anzug gefallen, an den Papst zu schreiben, daß man wohl leiden möchte, wenn Seine Heiligkeit den^lschof von Verulan, der sich hier wohl gehalten, wieder als Legaten zu uns schicken würde, da der gegen-wärtige Legat im Begriff stehe, nach Rom zurückzukehren, x». Die rechtliche Verhandlung, die wir mit dem^önig von Frankreich um Mendrisio haben, ist auf St. Michaelstag nach Bellenz angesetzt; Bern und Glarusfllen die Rechtsprecher, Zürich und Uri die Kläger geben. Der von Grengis soll in der Sache nicht Necht-?precher sein, weil er ein Kläger ist. Auf gleichem Tag soll der Span um das Salz auch rechtlich aus-getragen werden, «y. Um alle abgeschriebenen Sachen, die Antwort erfordern, ist Tag angesetzt nach Zürich"uf Crucis eraltationis.
Zu «H. 1518, 9. August. Augsburg. Creditiv Maximilians I. für Dionys von Königsegg, Frciherrn zuAlendorf, Ur. Sebastian Sprenger, Dompropst zu Brixen, Wolf von Hombug und Hans Acker auf den Tag derEidgenossen auf Assumptionis Marie zu Zürich. Original >>» Staatsarchiv Zim-h.
„Summarium kais. Mt. anbringen vff dem tag zu Zürich Assumptiouis Marie gehalten."
1. Kaiser Maximilian und König Carl haben zu Beschluß der Handlung, die auf letztem Tag zu Zürich an-gebracht worden, ihre Boten geschickt; der Bote des Königs von England sei noch zurück.