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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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August 1518.

allen Orten versampt, habend wir söllichs widerumb angenomen heim an vnser Herrn vnd Obern zu bringenund vff nechsten tag Zürich so vff Sonntag Assumptionis (15. August) sin wirt, darum witter zu reden."Auch die übrigen Orte werden auf den Tag eingeladen. « . Was man über diesen unleidlichen Handel anunsere Bundesgenossen von Chnr und Wallis geschrieben, auch was Zürich deßhalb mit dem Cardinal undseineu Brüdern reden soll, weiß jeder Bote.

7S«.

Altrich. I Z1 !t, 11. Ängllft lZinstag nach u. F. Himmelfahrt).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenossische Abschiede. Ii. 2i!7. Archive Solothur», Urciburg, Schaffhausen.

!». Jeder Bote kennt das gnädige Erbieten päpstlicher Heiligkeit durch ihren Legaten, auch die Bittedes Herzogs von Urbino uud der Stadt Florenz durch eigene Gesandtschaften, wir möchten den Staat der hl.Kirche und sie als unsere Bundesgenossen in Schirm halten, I». Eglisau bittet um Fenster in seine neu-erbaute Gesellenstube. «. Heimbringen, was mit päpstlicher Heiligkeit oder dem Legaten zu reden sei, da-mit die Courtisanen abgestellt werden und die Gotteshäuser bei ihren Freiheiten bleiben. «K. Als kaiserlicheBoten erscheinen der Dompropst von Brixen und Herr Wolf von Homburg, Ritter, und legen eine schriftlicheEingabe vor, wovon jeder Bote Abschrift hat. Das will man heimbringen. «. Dieser Tag war angesetzt,um die französische Botschaft anzuhören. Dieselbe eröffnet: Aus das Begehren des Königs, eine AnzahlEidgenossen in Sold zu nehmen, wie zu Zeiten König Ludwigs geschehen, sei bisher noch keine Antworterfolgt; nichts destominder verlange der König von alter gegenseitiger Freundschaft wegen mit den Eidge-nossen ein Bündniß zu machen, lieber denn mit irgend einem Fürsten; falls die Eidgenossen geneigt wären,auf diesen Vorschlag einzutreten, würde eine weitere Botschaft erscheinen, um darin weiter beschließlich zuantworten. Ferner wünsche der König eine Generalquittung für die theils gütlich, theils rechtlich aus-getragenen Forderungen der Ansprecher. Da man hierüber keine Vollmacht hatte und namentlich Schwyzerklärte, keine Vereinigung mit Frankreich einzugehen und denen, welchen es zu wehren habe, den Eintrittzu wehren, so hat man die Sache bis zum nächsten Tag in den Abschied genommen. L. Der französischeBote hat weiter angebracht, es befinden sich in unfern ennetbirgischen Landen Verbannte, welche den Königim Herzogthum Mailand beschädigen, man möchte dieses hindern. Da der Landvogt von Lauis erklärt, erhabe Jedermann bei Leib und Gut verboten, solche Verbannte zu enthalten, so hat man die Sache auf sichberuhen lassen, mit der Weisung, sein Verbot strenge zu handhaben. 55. Dem Abt von Wettingen und denenvon Baden soll wegen ihres Spans um die Pfarrkirche daselbst auf deu nächsten Tag zu gütlicher oderrechtlicher Verhandlung eine Vorladung zugestellt werden. I». Der Bote von Nri bittet, man möchte demVogt Göltschi und dem Heinrich Erb die Schleifung von Lauis verzeihen, oder ihnen Geleit zur Verant-wortung geben, oder endlich sie an ihrem Wohnsitz berechten. Das soll man heimbringen und zugleich be-rathen, ob man dem Vogt Göltschi die 22 Kronen, die er zu Lauis genommen, lassen, oder ihn zur Rück-erstattung anhalten wolle, i. Die Markgräfin von Neuenburg verlangt in ihren Kosten einen Tag zu Erledi-gung ihrer Angelegenheit. Derselbe wird angesetzt nach Bern auf Sountag vor Crucis exaltationis (12. Sep-tember) nächsthin. Ii. Die Boten, welche nach Bern kommen, sollen Vollmacht erhalten, einen Tag nach Neuen-burg zu setzen, um die dort anhängigen Geschäfte zu erledigen. I. Trivulzio hat seine Botschaft vor uns gehabtund mn unsere Vermittlung für gütlichen oder rechtlichen Austrag seines Spans mit den drei Blinden in