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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1518.

was man dem Kaiser und dem Cardinal dießfalls schreiben wollet I»- Bezüglich der Grafschaft Neuenburgsind die Antworten der Orte auf den letzten Abschied von Bern nicht ganz gleichlautend, doch sind diemehrern Willens, die genannte Grafschaft zurückzustellen, immerhin unter Bedingungen, die jeder Boteschriftlich hat. Schwyz, Zug, Glarus und Basel haben sich noch nicht ausgesprochen, einige dieser Ortehatten keine Boten auf diesem Tag. Daher wird diesen Orten freundlich geschrieben, sie möchten sich inBetracht mancherlei Ursachen von dein Mehrtheil nicht sondern, sonst wäre ein Nechtshaudel mit der Mark-gräfin unvermeidlich u. s. w. Man begehrt, daß von: nächsten Sonntag über vierzehn Tage ihre Antwortschriftlich an Bern gesendet werde, ob sie die Grafschaft Neuenburg zurückstellen, oder darum das Recht andie Hand nehmen wollen. Wenn die Antworten Bern zukommen, so hat dieses Vollmacht, einen andernTag einzurufen. v. Der Tag, welcher auf Laurent» (10. August) nach Neuenburg gesetzt ist, wird ver-schoben bis auf St. Vereneutag (1. September). «I. Der Bischof von Basel hat abermals den Streitanbringen lassen, den er gegen die Erben des Grafen von Valendis etlicher Lehen wegen hat. Daraufwird erkennt, die Boten, welche auf 1. September nach Neuenburg gehen, sollen bevollmächtigt werden, inder Sache zu handeln. < » Der Tresorier Fauchet überbringt ein Schreiben des Königs von Frankreich,wodurch dieser auf den letzten Abschied von Zürich uns Eidgenossen einen Tag ansetzt nach Zürich auf denTag nach Mitte Augstmonat (16. August), um da von einer besonders vom König zu sendenden BotschaftVorschläge zu einer Vereinigung anzuhören, 1. Der Herr von Lautrec hat eine gemeine Quittauz begehrenlassen für die Ansprachen, die er auf beiden gehalteneu Tagen rechtlich oder gütlich berichtigt hat. Darüberwill man auf dem nächsten Tag antworten. Dabei hat der Herr von Lautrec aufmerksam gemacht, wennnoch aus einem Orte Ansprecher vorhanden wären, deren Forderungen aus Italien herrühren, so möchteman sie anweisen, sich zu melden, damit ihnen mit Rede und Antwort begegnet werden könne und NiemandUrsache habe, sich zu beklagen. Der Ansprachen dagegen, welche aus Frankreich herrühren, nehme er sichnicht an, diese werden zu Peterlingen berechtigt. K. Die Orte, welche dem Grafen von Montferrat ver-wandt sind, haben den Span angezogen, welcher zwischen gedachtem Markgrafen und der Frau und demKind von Jncisa waltet, derer sich der Herzog von Savoyen annimmt. Darauf wird den Boten von Bern,Freiburg und Solothurn, die jetzt anderer Geschäfte wegen an den savoyischen Hof gehen, aufgetragen, mitdem Herzog zu reden, daß er nicht mit Gewalt, sondern mit Güte oder Recht in Sachen vorgehen möge.Ii. Sonntag vor Laurent» (8. August) soll zu Bern ein Tag gehalten werden, um den Span betreffenddas Stift Münster und Anderes zu verhandeln.

r, I, fehlen im Berner Exemplar. Das Schaffhauser Exemplar datirt den Abschied von Montag vorMaria Magdalena.

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Luggarus. 1618, 23. Juli.

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 283. Archive Solothurn, Freiburg, Schasshauscn.

t». Der Vogt von Freiburg, welcher in Mendrisio Vogt gewesen, soll auf dem nächsten Tag, der inder Eidgenossenschaft gehalten wird, Rechnung geben über die 75 Kronen vom Weinzoll zu Mendrisio. I»» DerBüchsenmeister fordert 5 rheinische Gulden Monatsold, man soll sich erklären, ob man ihn länger im Dienstbehalteil wolle, oder nicht, e. Von der Landsteuer zu Luggarus wegeil hat man 221 Kronen eingenommen.