Juli 1518.
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sie habe keinen Auftrag, weder auf den einen noch den andern Weg einzugehen, sondern müsse einfach referiren.I». Die von Masox und dortigem Thal bringen an, sie seien zu Lauis zollfrei, wie die aus Graubünden,und haben dafür einige Schriften vorgelegt. Uns hat aber die Kundschaft nicht genugsam bedünkt, auchhaben wir vom alten Zollner zu Lauis gehört, sie haben vormals den Zoll gegeben, daher wir beschlossenhaben, sie sollen den Zoll geben, wie Andere und sofern sie sich darüber beschweren zu können glauben, dieSache an unsere Herren bringen. «. Da einer Frau, die bei ihrem Mann auf dem Schloß zu Lauisgewesen, ihre Heimsteuer von unfern Herren um 50 Gulden verkauft worden ist, nun aber die vier Richteran der Tresa erkannt haben, daß ihr das Ihrige wieder erstattet werden soll, so „sol man setz lugen, werdas gelt sol vßgen." «I. Da Hans Jost von Schwyz Commissär zu Bellenz gewesen ist, hat er, um dasSchloß Lauis mit Mehl und Speise zu versehen, einen Ritt nach Mailand und in die Eidgenossenschaftgethan und 150 Gulden für Mehl und Speise, 21 Gulden für seinen Ritt allsgelegt, worüber er RechnungM geben verlangt, v. Junker Caspar Göldlin von Zürich, der ein Bote gemeiner Eidgenossen auf dem Tagan der Tresa gewesen ist, hat für seine Zehrung aus dem Zoll zu Lauis 39 Kronen bezogen, t. VogtGöltschi von Uri hat aus derselben Ursache 22 Gulden bezogen. K-. Da Vogt Göltschi von gemeineil Eid-genossen abgesetzt und der alte Landrichter von Lauis an seine Stelle geordnet wurde, hat auch dieser ausdem Zoll zu Lauis 9 >/s Kronen an seine Kosten genommen. I». Die Boten der sechs Orte haben dasletzte Jahr 115 Gulden an Gold verzehrt. Dieses Geld wurde aus dem „Malefiz" bezahlt, i. Die Kallf-leute, welche Fische aus dem Lauiserthal wegführen, glauben davon keinen Zoll geben zu müssen; es sei'dieß bei Mannsdenken nie geschehen. Das will man heimbringen, doch sollen inzwischen die Kaufleute beiEidespflicht den Zollnern die Fische angeben, welche sie wegführen. Ii.. Vogt Stadlin von Zug, der nachder Schlacht im Schloß zu Lauis gewesen, meldet, daß er Knechte aus allen Orten, gesunde und kranke,die heimzogeil, habe speiseil müssen, für die vielen gebrauchten Speisen und Getränke aber noch keinen Ersatzerhalten habe. I. Den Zoll zu Lauis haben wir dein Belott und seineu Mitgesellen verliehen, jährlich mir800 Kronen und unter Bedingungen, die geschrieben sind. i»». Zwölf namentlich angeführte Lauiser, welcheverrufen waren, werden begnadigt lind mit Bußen von 6 bis 60 Kronen belegt, i». Der Seckelmeister vonLauis hat an Landsteller 702 Kronen 16 Batzen gegebeil, die von Ponte 39 Kronen 5 Batzen, die von. Sonvico 40 Kronen, die Zoller zu Lauis 639 Kronen minder 3 Batzen, die Fiscale 393 Kronen 10 Batzen.Ausgegeben auf dem Zoll und Malefiz zu Lauis wurde in der Eidgenossen Dienst 400 Kronen, jede Kroneist gerechnet für 22 Batzen und 1 Kreuzer.
7 SS.
Bern. 4848, 20. Juli (Zinstag vor Marie Magdalcne).
Staatsarchiv Luccr»: Allgemeine Abschiede, u. :iS7. Staatsarchiv Aiirich: Abschiede, VII. 2S0. Staatsarchiv Bern! AllgemeineEidgenössische Abschiede, I!. 21 Ii. Archive Solothnrn, Schaffhailsen.
tt. Jeder Bote kennt das Schreiben des Kaisers, womit uns wegeil Jörg aus der Fluh und dessenAnhängern geantwortet wird. Der Kaiser begehrt, daß wir dein Cardinal von Sitten und den Seinengestatteil wollen, die Acht und Aberacht, welche wider den genannten Jörg auf der Fluh und seinen Anhangergangen ist, im Gebiet unserer Eidgenossenschaft anzuschlagen und auf deren Leib, Hab lind Gut zu greifeil.Das soll man heimbringen und auf andern Tagen sich vereinbaren, wie man sich in der Sache halten und
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