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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1518.

gleichen Boten sollen Auftrag erhalten, daß die Graubündner den Zoll zu Lauis zu geben angehalten werde»,weil die von Lauis zu Roveredo auch zollen müssen, es sei denn, jene weisen besondere Freiheiten nach-It.. Caspar Göldli hat auf diesen: Tag den Abschied an der Tresa und andere Händel, die sich daselbstbegeben haben, angezogen und begehrt, daß darüber eine Berathung angehoben werde. Damit hat man ih»auf die Jahrrechnung zu Baden verwiesen.

Das Zürcher Exemplar datirt: Montag nach Corporis Christi; ebenso der Berner Abschied.

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In Wallis. 7. Juni.

Staatsarchiv Lncern: Acten Wallis. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 21.'!. Archiv Solothurn.

Boten: Zürich. Felix Weingartner. Bern. Sebastian von Meßbach. Lucern. Jacob amNri. Nicolaus Muheim. Schwyz. Matthias Vögelin. Unterwalden. Heinrich von Matt. Zug. HieronyM^Stocker. Basel. Heinrich Meltinger. Freiburg. Fridolin Martin. Solothurn. Hans Heinrich. SchaltHausen. Hans Wernlin. Appenzell. Ulrich Jsenhut. Saanen. Wilhart; Cristan Jans.

Diese sind bei gemeinen Landleuten in Wallis erschienen, um im Auftrag gemeiner Eidgenossen ilPZwietracht gegen den Cardinal und andere Personen auf ein Kompromiß zu bringen, doch ausgeschlosst»Herrn Jörg auf der Fluh und dessen Sohn Franz, Decan zu Sitten. Die Landleute von Wallis antwortehierauf folgendermaßen: Nachdem die Boten der Eidgenossen, auch unserer Bundesgenossen von Saanen, b^uns erschienen sind mit Befehl ihrer Obern, die Zwietracht zwischen Herrn Cardinal und gemeiner Landsch»^auch besondern Personen zu einem freundlichen Anlaß zu bringen, doch ausgeschlossen, ans Begehren ^Cardinals, Herrn Georg auf der Fluh und' dessen Sohn Herrn Franz, Decan von Sitten, geht uns'»'endlicher Beschluß dahin: Nachdem wir im Ansang diese Zwistigkeiten unfern Mitbürgern und Landlentz'»von den drei Waldstätten anvertraut haben, hat sich der Herr Cardinal damit nicht begnügt, sonderndenn 160 Mann aus Wallis, mit Zulassung der zu Zürich versammelten Eidgenossen nach Rom gelade»-Darauf haben wir unsere Klage an päpstliche Heiligkeit gebracht, die uns gnädig verhört, die Sache z»entscheiden angenommen, darauf uns den gelehrten Herrn De. Sigmund Dandolo mit Vollmacht, die Urs»^solcher Zwietracht zu untersuchen und Kundschaften aufzunehmen zugesendet und allen Richtern in und außer M»in dem Handel vorzufahren verboten hat. Da nun der heilige Vater, da wir verlassen waren, uns angal)»^und sich unser angenommen hat, so werden wir ohne seine Einwilligung den Handel Niemanden übergebt'Wenn aber die Eidgenossen bei päpstlicher Heiligkeit auswirken, daß sie Befehl gibt, daß genanntemSigmund Dandolo die Sache soweit sie geistlich, soweit sie aber weltlich einer löblichen Eidgenossensä)^zum rechtlichen Entscheid übergeben werden soll, so mögen wir das wohl leiden, doch lassen wir dabei keiiü»Landmann ausscheiden, dem? wir werden uns nie söndern, ferner bleibt immerhin der Eid vorbehalte»/ ^wir in derMertmatten" gethan haben, auch nur unter folgenden Bedingungen: 1. Herr Sigmund, 'licher Commissar, soll inzwischen ungehindert denen auf beide?? Seiten, welche Kundschaft begehren,aufzunehmen fortfahren an einen? der Sache gelegen Ort. 2. Wenn diese Kmidschaftsaufnahme geschlossenso soll da???? der Nechttag beförderlich festgesetzt werden und zwar zu Bern oder Lucern, weiter wollennicht gehen. 3. Die unparteiischen Bote??, die auf diesen Tag geschickt werden, solle?? nicht auseinander