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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1518. INI

^ evl sagen, daß hinfür kein Vogt den Wein verkaufen soll; man werde auf andere Weise mehr erlösen.' Da mehrern armen Leuten zu großem Nachtheil gereicht, daß das Hofgericht lange Zeit nicht mehr^^en ist, aber auch dessen Abhaltung große Kosten verursacht, so soll man sich berathen, wiewann das Hofgericht künftighin gehalten werden soll. v. Jeder Bote weiß auch zu sagen, welch, n Schaden und'Verlust unsere Herren zu Neuenburg wegen dem Mangel derBekandtniß" (Recog-uin^d'^ ^^den. Jedem Boten auf dem nächsten Tag soll Vollmacht gegeben werden, Schreiber zu bestellen,w Urbarbriefe zu erneuern, t. Ebenso soll man erkennen, wie man sich der Burger und LandleuteNllM^ ^ ^her den XII Orten nicht geschworen haben, halten wolle. K. Auf dem nächsten Tag soll^ären, wie man es mit dem Chorherrn halten wolle, der mit einem Knabengehandelt" hat.

Mi soll den von Meßbach anweisen, auf den nächsten Tag den Rodel des Hausraths einzusendeil,'ül man wisse, was er dem Vogt Haas übergeben hat.

« fehlt im Solothurner-, p? iin Lucerner Abschied.

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Sern. 4 Zill, 6. Juni (Sonntag nach ücirporis Lliristi).

taatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, U. ZSi>. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII, 2t». Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, Ii. l»2. Archiv Schaffhausc».

der Bote kennt das schriftliche Begehren der Markgräfin von Neuenburg um Zurückerstattung

dekl Da aber die Boten dieses Tages keinen Befehl hatten, hierüber zu verhandeln, so soll

^ lalb ein anderer Tag zu Bern gehalten werden auf St. Johannes des Täufers Tag. ?». Antonder Bern fordert abermals die 124 Gl. Kosten, die er zu Vellen; als oberster Hauptmann

^^^benossen in ihrem Interesse und für gemeine Knechte gehabt hat. Auch darüber soll auf dem ange-^ ku Tag zn Bern Antwort folgen, e. Jeder Bote soll den Anzug, der fremden Herren wegen, heim-iugen, welche in der Eidgenossenschaft besondere Leute halten, die auf Alles Acht geben und jenen darüber^uus, lvie man glaubt, uns wenig Gutes erwachsen mag. Auf dem nächsten Tag soll mana wie man solches verhüten wolle,damit unser altvordern loblich harkommen wider an die Hand

de,» werde". «I. Freiburg soll seinen Allgehörigen, der Vogt zu Mendrisio gewesen ist, anhalten, aufUnd zu Bern Rechnung abzulegen. «. Die Boteil, welche auf die Jahrrechnung der Vogteien

der lenseit Gebirgs gehen, sollen Befehl erhalteil, den Zollbezug zu Lauis und Luggarus zu Händen

tu ^"chim ^ organisiren. ti. Freiburg soll dafür sorgeil, daß dem Caspar Göldli der Neitlohn vonU>erd> " ^ Furno wegen in unserm Auftrag verdient hat, auf dem nächsten Tag bezahlt

von Albrecht vom Stein, der diesen Neitlohn bezogen haben soll, dieses in Gegenwart Caspars

Vljg gegeil Johann Tschako, Vogt der Erben des von Furno in Abrede stellt. K'. Betreffend

sollen^ ^"^er und Anderes, das von Lauis und andern Orten nach Bellenz geführt worden sein soll,welche Bellenz innehaben, auf dem Tag der Jahrrechnnng, der nächstens der eingenommenenEid " ^ Herrschaften wegeil gehalten wird, Rede und Antwort geben, damit Alles zu Händen gemeinergeuoilimeil und geordnet werden kann. I». Die Boten auf die Jahrrechnung zu Lauis solleilZoll^> dm Zoll daselbst lim eine bestimmte Summe zu verleihen, damit man mit Besoldung des

'^us u. s. w. ificht behelligt werde, oder die Einrichtung nach altem Herkommen bestehen zu lassen, i. Die