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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1107
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April 1518. k l 07

"tlassn, allein die Anstifter darein verfaßt worden sind. Man möchte also Unruhen in ihrem Land-wigen, die zu besorgen wären, wenn es bei dem Abschied bliebe. Wir haben uns hierauf unserer ObernZüchtigt und es in Betreff Göltschis und Erbs bei dem Abschied bleiben lassen, ihre Mithasten aber^'ucklich davon ausgenommen, so daß sie nicht mit den zwei Hauptfächern begriffen sein sollen, da eswird schon die Meinung nicht war, daß man sie alle in dein Beschluß wollte verfaßt haben. Dabeiaber mit unfern Eidgenossen von Uri geredet, daß sie die Drohungen, welche man dieses Handelsche» hört, abstellen, indem solche nicht leidlich seien; die That sei nicht der Art, daß man dazu noch»er" könnte. K. Da Uri jetzt den Vogt Göltschi zu einem Boten über das Gebirg in gemei-

> ^tzonossen Namen geordnet hat, so wird beschlossen, Uri soll denselben wieder heimfordern und einendessen Statt schicken, da er in unserer schweren Ungnade stehe. I». Alis dem Tag zu Baden,wochach St. Michaelstag letzthin gehalten, ist verabschiedet worden: Weil Uri, Schwyz und Unterwalden

der ^uggarus und Mainthal bevogtet haben, so sollen nun Zug, Glarus und Basel, nachher die Orte

»ich ^ "uch die Vögte geben. Hiegegen haben nun aber Schwyz und Unterwalden Einsprache erhobensie in der Reihenfolge, wie sie unter uns Sitz und Stimme haben, belassen zu werden, ansonst

arnin Recht bieten. Man hat sie gebeten, es bei dem Abschied bewendet sein zu lassen, sonst würdenA ^ ^e auch solche Ansprüche erheben. Wenn sie es aber nicht thun wollen, so sollen sie mit demsitzen ö"'" nächsten Tag, wo man nach Einholung von Instructionen, nochmals über die Sache

! I. Der päpstliche Legat eröffnet, das Geld für die Pensionen sei vorhanden, er erwarte täglichlicl ^ Bezüglich des Türkenzugs erfahre er allerlei über dessen mächtige Rüstung, aber von päpst-

> ^ Heiligkeit habe er noch nichts besonderes im Befehl, doch hoffe er mit Ankunft des Geldes auch schriftlichel rnction dießfalls zu erhalten, wir möchten uns daher in Verfassung setzen, das Weitere nach unserer^'age zu verhandeln. It. Der König von Frankreich hat einen Boten auf diesem Tag gehabt, der aufwn/" ^ ^ Lucern gemachten Anbringen wiederholt erklärt hat, wenn der König wüßte, daß nur in^uterhandlung mit ihm eintreten wollten, so würde er eine Botschaft zu uus schicken. Obschon nunbrii allerlei über diesen Punkt in Auftrag hatten, ist doch verabschiedet, die Sache nochmals heimzu-'tzen und auf dem nächsten Tag zu antworten, ob man dem Kölliglosen" wolle oder nicht, damit beidevon' ^ woran sie sind. il. Jedes Ort, das es für nothwendig erachtet, soll verbieten, daß Jemand

w ^ ^ Seinen zu irgend einem Fürsteil oder Herrn ziehe, its. Diese Tagleistung ist vorzüglich gehaltenN> ^ Spalls und der Zwietracht wegen zwischen dem Cardinal von Sitten und den Laudleuten vonder ^ Boteil von Wallis keine erschöpfende Vollmacht hatten, so wurde ihnen hierüber das Bedauern

Hab - ausgesprochen, sowie auch darüber, daß sie in ihrem ungeschickten Vorgehen fortfahreil; man

^ ihnen auf dem Tag zu Lucern doch aufgetragen, mit gehörigen Vollmachten zu erscheinen. Darauf^urtei insbesondere, dann in Gegenwart beider verhandelt worden, um einen gütlichenwir r sinden. Da nun solches trotz aller Mühe und Arbeit nicht verfangen hat, so wurde ihnen erklärt:

»nn unfern Obern Auftrag gehabt. Alles anzuwenden, damit sie zu Frieden und Ruhe käme», da

ste ^ ialches nicht zu Stande gebracht werden möge, so werden wir an unsere Obern berichten, damitWit'^^ Puchschlagen, was in der Sache zu thun sei. Inzwischen wollen wir die Parteien nicht hindern,bed Rechten vorzufahren, wie sie dessen glauben zu genießen. Dabei wissen die Boten, wie einea Zahl geistlicher und weltlicher aus Wallis Vertriebener sich vor uns beklagt und unsere Hülfe

Brufen hat gegen die Gewalt und das Unrecht, das ihnen zugefügt werde, i» I» Betreff aller obge-