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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1518.

742.

Freiburg. 1648, 23. März 'iiisoäoii).

Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, Ii. 262.

Die Boten der Städte Bern und Freiburg besprechen auf dem Tag der Rechnungsablage ihrer Bögt?zu Grasburg, Murten u. s. w. verschiedene Verwaltungsgegenstände ihrer gemeinsamen Herrschasten.

74»

Züri ch. 4848, 20. April (Zmstag nach MsLi'ioorlli-y.

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 4''. 344. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 2l!) !>. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Ii. 172. Archive Solothnrn, Schaffhansen.

Boten: Zürich. Altburgermeister Wyß; Felix Grebel; M. Berger; M. Weiugartuer. Bern.Krauchthaler. Lucern. Melchior Zurgilgen. Uri. Ammann Im Oberdorf; Vogt Dietli. Schwyz. Bog!Nichmuth. Obwalden. Ammann Frunz. Nidwalden. Zug. Ammann Stocker. Glarus. 3^Tschndi, Seckelmeister. Basel. Jacob Meyer, Burgermeister. Freiburg. Jacob Techtermanu. Sole-thurn. Venner Hugi. Solothurn. Ludwig von Fulach. Appenzell. Ammann Suter.

t». Jedes Ort soll seinen Boten auf die Jahrrechnung zu Neuenburg Vollmacht und Auftrag geb^'ohne längern Verzug den Span zwischen dem Bischof von Basel und dem Grafen von Nalendis des Lehe>^wegen in Güte oder mit Recht zu entscheiden. 4». Meister Steffen, der Steinmetz, unserer Eidgenossevon Zürich Werkmeister, hat sich gegenüber der Klage Meister Caspars, des Werkmeisters von Lucernseiner Mithaften, persönlich verantwortet. Darauf wird beschlossen, Meister Steffen soll den Meister Casp^und andere Meister des Handwerks zusammenberufen und sie sollen mit einander sich über ihren Spa"vereinigen, damit wir uns deßhalb nicht weiter zu bemühen haben, v. Hauptmann Kaltschmid von Kaisers^/hat von denen von Kaiserstuhl Kundschaft gebracht, daß er keine Knechte hinweggeführt habe, sondernfür sich selbst andern Knechten nachgezogen sei. Das soll man heimbringen, um der Obrigkeiten Wille»'-'Meinung darüber zu vernehmen. «I. Mühlhausen hatte seine Botschaft auf dem Tag, um Antwort Z"verlangen ans sein Begehren, wie die Stadt St. Gallen auf unsere Tage eingeladen zu werden. Die mehretOrte wollen das zugestehen, einige aber zur Zeit noch nicht, man hat daher geantwortet, man sei >»^einhellig, darum werden die Orte, die noch nicht zugesagt, die Sache nochmals heimbringen, auf nächst^Tag werde man, ob Gott will, zu einem einhelligen Beschluß kommen. «. Unsere BundesgenossenChur sprechen die Kinder des Hauptmann Nußbaumer sel., als ihnen von Burgrechts wegen zugehörig,dagegen wendet die Verwandtschaft der Kinder ein, Chur habe die Kinder in ihrer Jugend unbevogtethinter dem Rücken ihrer Verwandtschaft in sein Burgrecht verfaßt. Mau soll aus dem nächsten Tag antworte'^was man in der Sache thun wolle. 4'. Uri bringt an, auf dein letzten Tag zu Lucern sei verabsch»' ^worden, man lasse es, betreffend den Handel des Vogt Göltschi und des Heinrich Erb und Mithaften, ^der vorigen Antwort bleiben. Die gemeinen Gesellen im Land Uri, welche zu der Sache überredet »»unwissend dazu angeführt worden, nehmen das aber unwillig auf, obschon sie aus der Verantwortlich^