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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1105
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März 1518. 1^5

,^r "bermals unserer lieben Eidgenossen von Zürich Meinung gehört; sie wollen ihm kein Geleit gebe», sich^ "^antworten; habe er Jemanden wegen Verläumdung zu beklagen, so möge er selben zu Zürich suchen,arauf hat man mit Zürich geredet, es möchte das Bessere glauben oder doch ihm sicheres Geleit zur Ver-llebeu und keine Gewalt brauchen, v. Auf das Begehren derer von Mühlhausen hatten achtAntwort,Inen vff Jr gethanen Beger, diewil die vns Eidgnossen nit abbrüchig sin mög, deßhalbff) nit begerend weder an siz noch au der frag dhein vorteil oder vtzit sunders zu besuchen, dann allein»i ^ glichen Zugewandten zu tagen gemeinlich berufen, sy nit zu sundern." Da die übrigen Orteda Befehl hatten, so wurde die Sache uochmals heimzubringen genommen. Insbesondere soll man sich^ er vereinen, wenn die Mehrheit zustimme, ob dann die Minderheit es verwehren könne, l. Da jüngsthalt Zürich und Schaffhausen aufgetragen worden, der päpstlichen Pension wegen Nachfrage zu

dal>>^ ^ berichtet, dieselbe werde auf Ostern bezahlt werden. Geschieht dieses, so läßt man es

^ ^ bleiben, ivenn nicht, so soll man weiter berathen, was in Sachen zu thun sei. K. In Betreff desaus zwischen dein Abt von Cappel und unser» Eidgenossen von Zug wird ein freundlicher Tag nach Arth

b, auf den Sonntag Quasimodogeniti. Dazu sollen Boten kommen von Zürich, Lucern, Uri, Schivyz^'^ben und Zug. I». Wegen Vogt Göltschi, Heinrich Erb und ihren Mithaften läßt man es beiHab Antwort bewendet sein. Die hundert Kronen, die sie aus der Zollbüchse zu Lauis genommen,

^ e» unsere Eidgenossen von Uri bezahlt, i. Der Herr Cardinal von Sitten und gegen ihn unsere Eid-aller Wallis, auch des Legaten Secrctarius sind auf diesem Tag erschienen. Nach AnhörungParteien über diese, je länger je mehr überhandnehmenden Unruhen, wird beschlossen, beide Parteiennächsten Tag uochmals mit Vollmacht zu gütlicher Ausgleichung erscheinen und die Voten^ ^ibgenossen sollen allen Fleiß anwenden, einen Vergleich oder ein Compromiß zwischen ihnen zu StaudeDer Tag wird angesetzt nach Zürich auf den Sonntag Misericordia Domini (18. April),neldet, Hauptmann Krummenacher von Obwalden werbe und habe in Zürich einen Fähndrichmöchte ihn anhalten, dessen Namen zu nennen, damit es denselben bestrafen könne. Darauf

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^ 'ringen. Der Tag wird angesetzt nach Zürich auf den Sonntag Misericordia Domiui (18. April).b?ämeldet, Hauptmann Krummenacher von Obwalden werbe und habe in Zürich einen Fähndrichwi i. " möchte ihn anhalten, dessen Namen zu nennen, damit es denselben bestrafen könne. Darauf

' beschlossen, ein solches Ansuchen an Obwalden zu richten. In Betreff des Haupthandels,»eh» uämlich, welches der König von Frankreich gestellt hat, man möchte ihm gestatten, Knechte auzu-wvliVereinung mit ihm eingehen, hat man sich unterredet und gefunden, daß nicht alle Ant-

sondern drei oder vier verschiedene Meinungen malten. Deßhalb hat man auf^ ^ >ich zu keiner Antwort entschließen können, sondern die Sache auf den Tag zu Zürich verschoben,des' ^ bes Legaten Secretarius des Türkenzugs wegen angebracht hat, weiß jeder Bote. 1». Bezüglich^^MU)z erhobenen Anstauds, wegen Besetzung der Vogteien Lauis und Mainthal, hat man nach^ lor>mg Abschieds von Baden es bei dem Beschlüsse bleiben lassen, daß Zug, Basel und Glarns LauisMainthal besetzen sollen. «»- Bern soll den Hans von Meßbach vermögen, auf demdurü ^ au der Tresa zl> erscheinen, da er sich auf dem frühern Tag beim Klösterli vielen der Unser»stin/ ,/^"bere Unterhandlungneben dem brett" nlitzlich bewiesen hat und unsere Zugesetzten deßhalbAnwesenheit und Aiitivirkuug dringend begehren.

" fehlt im Zürcher Exemplar.

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