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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1518.

posten liegen, so wünschen sie sürderhin in gemeineidgenössischen Geschäften, wenn andere Zugewandte auchauf die Tage beschrieben werden, gleicher Vergünstigung zu genießen, nicht aus Hochmuth oder um Einflußzu üben, sondern zu beidseitigem Nutzen :c. Darauf wurde erkennt, daß die Boten von Mühlhausen ausdieser Tagleistung bei uns sitzen bleiben und ihr Begehren an die Obrigkeiten heimgebracht werden soilMzur Beantwortung auf den nächsten Tag.

fehlt im Berner-, x im Lucerner Exemplar.

Zu t. 1518, 30. Januar. Augsburg. Maximilian, erwählter römischer Kaiser, erklärt mit Berufung ausdie kaiserliche Reformation, goldene Bulle und den Landfrieden den Jörg auf der Fluh und dessen Anhänger wdes Reiches Acht und Aberacht, da er dem hochwürdigen Mattheus, Bischof zu Sitten und Cardinal Sancte Po'tentiane, der ihm vor dem Kaiser, seinem natürlichen Herrn und Richter, jederzeit zu Recht zu stehen geneigtwadFehde und Feindschaft angesagt, seine Unterthanen zum Aufruhr gebracht und öffentlich bekannt gemacht ha^,wer innert drei Tagen nicht mit ihm gegen den Cardinal ziehe, dem werde man Leib und Gut nehmen,Drohung gegen Mehrere vollführt, den Cardinal zu fangen versucht, dessen Boten ihrer Briefe beraubt, niedergeworfen, einen sogar getödtet, des Kardinals Bruder in hartem Gefängnis; gehalten und täglich mit dem ^bedroht, den Dechanten zu Sitten aus der Kirche getrieben, die Kirche verunehret, ihre Schlösser belagertunverwüstet und so offenkundig den Landfrieden gebrochen habe, daß keine weitere Beweise dafür zu erbringen notß'

wendig sei. Notariaiisch beglaubigtes DruckcxcmPlar im Staatsarchiv Lucern, Walliser -Acteil.

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Lucern. 4648, 23. März (Zinstag nach luäiog).

Staatsarchiv Zürich! Abschiede, VlI. 242. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, I!. lkl».

Archive Solothiir», Frciburg, Schaffhause».

Dem Kaltschmid hat man Geleit gegebeil, so daß er sich auf Tagen vor uns verantworten wag,wenn er kann. Kann er es nicht, so soll er von seinen Herren und Obern die Strafe erwarteil. I». Bezugsder Anstände zwischen dem Herzog von Savopen und einigen Orten, wegen der von de Furno herrührend^Ansprachen, haben seit der Anhandnahme des Gegenstandes alle betreffenden Orte, ausgenommen SchwOsich mit dem Herzog abgefunden. Damit nun auch mit Schwpz noch etil Einverständniß erzielt und dai>^die Sache völlig abgethan werde, solleil Lucern, Uri und Unterwalden ihre Botschafteil vor die nächste Lai'd^gemeinde zu Schwyz schicken, lim zu bitten,das st) nit die strengsteil (sin,) sunder by vns andern OrtMbliben wellend, angsehen den Handel wie der anfenglich entsprungen ist." «. Neber die Sache MeisteStephans, des Werkmeisters von Zürich, hat man unserer Eidgenossen voll Zürich Antwort gehört und adclgefundeil, das wäre uns allenthalben wieder unsere Herkommen und unleidlich. Wir hätten auch gemeint,Meister Stephan sollte auf diesem Tag uns vorgestellt werden. Da aber das nicht geschehen ist, so verlangmail, Zürich soll dessen Vornehmen abstelleil lind in unserer Eidgenossenschaft weder Meister noch Geselltabschriben, noch an ihrer Ehre schmutzen", es sei denn, er wolle Recht geben und nehmen von Jedem, ^er gesessen ist, nach den Bünden.Ob aber ein gmein Hantwerch iin Zirkel der Eidgnoschaft sich ein^Bruderschaft vereine, last man das beschechen, doch das söllichs widernmb an vns Eidgnossen komme, ^zu bestätigen nach vnserm gefallen." ,4. Ueber das scholl auf letztgehaltnem Tag zu Lucern von littstliebeil Eidgenossen von Lucern gethanen Anbringen, betreffend den Balthasar Mezger von Willisau, ha^