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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1103
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März 1518.

^ sie in Nachtheil kommen. Darauf wird beschlossen und abgeredet, Trivulzio möge zwei Rechtsbeistände" laben und nicht mehr, die Grafen mögen auch zwei Rechtsbeistäude und nicht mehr aus der Eidgenossen-R nehmen. Diese vier sollen allein reden und die Sache gütlich zu vereinbaren trachten. Kommt es^ zum Recht, so sollen dieselben vier nicht Nichter, sondern nur Rathgeber der Parteien sein, richtenen die Nichter und Zugesetzten, welche in andern Sachen auf den Tag verordnet sind. «. Auf dieseinag sind die kaiserlichen Büchsenmeister erschienen, welche in dem Dijonerzug gewesen sind, und haben ihr^chich um eine Verehrung wiederholt. Alis dem nächsten Tag will man antworten, z». Jeder Bote kenntünd ^ Papstes, meldend, daß der Kaiser, die Könige von Frankreich, Spanien und England

alle christlichen Fürsten ihm zugesagt haben, alle ihre Streitigkeiten ruhen zu lassen und sich gegen den^ en zu vereinen, weßhalb wir von unserer Zusage auch nicht abstehen möchten. Darauf hat man demwaz^ was wir päpstlicher Heiligkeit zugesagt, das werden wir halten, sofern sie uns auch halte,

^ sie versprochen. Jnsonders möchte er daran sein, daß uns die verfallenen Pensionen unverzüglich aus-Met werden, «z. Da auf dem angesetzten Tag auf St. Jörgentag allerlei Dinge verhandelt werden," )e uns gemeine Eidgenossen berühren, so Mendris, Brissago, das Salz und Anderes, so hat man be-"lstu, Zürich lind Uri sollen eine Botschaft auf diesen Tag senden, welche in allen Sachen unsere volleMündlich und rechtlich zu handeln, habeil soll. Was den Frieden und dessen Inhalt berührt, es seibau Pergamini oder anderer Artikel wegen, sollen sie strict bei demselben bleiben und sich nicht

abdrängen lassen, i . Es wird beschlossen, daß man wegen Eleven zwischen Herrn Trivulzio und den^uiiduern einen freundlichen Tag ansetzen und eine Vermittlung zwischen den Parteien verslichen wolle,her ^ ^ diesen Tag noch keine Antwort vom König gekommen ist, ob er, wie begehrt wurde, die Pension"»^schicken wolle oder nicht, so wird eventuell festgesetzt, Bern und Freiburg sollen die Pensionen in Lyonio eil, die Orte, welche damit einverstanden sind, sollen ihre Quittungen den beiden Städten beförderlich'l )icken; die, welche die Pension selbst holen wollen, mögen es thun. t. Zürich soll seinen Werkmeister,"phan den Steinmetzen, auf den nächsten Tag nach Lucern senden; es werden auch andere Meister da^^uien, damit die Klagen und Irrungen in diesem Handwerk abgestellt werden. Würde er nicht erscheinen'sollte uns Eidgenossen in Städten und Ländern weiterer Schaden daraus erwachsen, so werde man sich'ur uu ihn halten. Zwei Artikel, die der Vogt von Neuenburg angebracht hat,nit not ze melden",on auf die Jahrrechnung daselbst verschoben. Den Wein betreffend mag jedes Ort sein Betreffniß ab-das ^ will, den übrigen Wein soll der Vogt verkaufeil und magsin nutz damit schaffen, so verr

^ or uns eidgnossen vff der rcchnung nechstkünftig sölichen wiu bezale, wie dann der nechst kouff ist."DerBanditen" zu Lauis wegen ist angesehen, daß sie ihre vom Landrichter zu unsern Händen in Beschlagoiiiineneil Güter nach des Landrichters Schätzung lösen sollen. Diejenigen, welche noch nicht begnadigt' ' erhalten vor der Hand kein Geleit. Alls der nächsten Jahrrechnung will man ihretwegen das WeitereOaudeln und dein Landvogt zur Unterhandlung mit ihnen Vollmacht geben. Da der Kaufmann,^ >onut voil Villanova, vermeint in unserer Eidgenossen von Basel Ungnade zu sein und deßhalb Geleit-lehrt, sg ainii auf dem nächsteil Tag zu Lucern, oder wenn es der Kürze der Zeit wegeil nicht mehr"blich wäre, ihn dahin zu bescheideil, auf einem andern Tag ihn verhören und darauf nach Gestalt der" )o handeln. Inzwischen soll Basel uns auch eröffnen, warum er in seiner Ungnade stehe, oder was er^ habe. x. Es ist eine Votschaft von Mühlhausen erschienen und hat im Namen der Ihrigen eröffnet:" sie nunnt uns iu ewiges Bündniß gekommen, worüber sie sich sehr freuen, aber an einem Außen-