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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1513.

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74«.

Lucern. 1Z1 8, 1. März (Montag nach Rsminisoors).

Staatsarchiv «ucern: Allgemeine Abschied-, N. 88«. 84«. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 38«. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenösische Abschiede, k. >4«. ülrchiv« Solothurn, Schaffhauseil.

l, . ^Reformirteil" Prediger-Ordens sind auf diesem Tag vor uns erschienen und haben ange-es sei unter Papst Alexander VI. einigen Conventen ihres Ordens in der deutschen Provinz einelemtion und Freiheit ertheilt worden, welche dem Gottesdienst und der Ordensregel merklichen AbbruchDeßhalb habe der jetzige Papst Leo diese Exemtion zurückgenommen und dem General befohlen, daß^ch diese Convente wieder nach der Ordensregel leben sollen. Unsere Eidgenossen von Zürich seien aberz» ^""6/ die Klöster des Prediger-Ordens auf ihrem Gebiete bei der erlangten Freiheit und Exemtiondab Reformatoren begehren nun, daß, falls man auch die Klöster in der Eidgenossenschaft

schirmen wolle, man sich wenigstens der außerhalb der Eidgenossenschaft gelegenen in dieser Sache nicht^men, noch denselben an päpstliche Heiligkeit Empfehlung geben wolle. Darin sind wir ihnen zu Willen^worden und haben beschlossen, uns solcher Gotteshäuser außer der Eidgenossenschaft nichts anzunehmen.Zest ^ gefunden, der auf Mittefasten nach Ponte Tresa angesetzte Tag falle zu nahe an die heiligelind hat daher denselben auf St. Jörgentag (23. April) verschoben, was Jedermann den Seinen bekanntd> Auf diesen Tag wird auch die Angelegenheit derer von Martignan, welche seit dem Frieden

ch Vrand beschädigt worden zu sein behaupten und für die sich der Schreiber von Luggarus verwendet,kau ^mit dann mit den königlichen Boten über eine Entschädigung für dieselben unterhandelt werdenda? da nichts erlangt werden, so soll die Sache auf weitern Tagen angebracht werden. «I. Auf

^ Anbringen des Vogts von Nheineck, daß die von Feldkirch am Rhein ein Wuhr gemacht haben, wodurchBlatten und Oberried in beständiger Gefahr der Ueberschwemmung stehen, was zu) unmen Händeln führen könnte, wird beschlossen, Zürich und Glarus sollen ihre Botschaften an Ort unde senden und mit dem Vogt von Rheineck und dem Hauptmann von St. Gallen die Sache zu regelnzu Kaltschmid hat Geleit begehrt, um sich wegen seinem Ungehorsam, daß er mit Andern

Heiligkeit gelaufen ist, zu verantworten. Da nun aber bereits Etliche, die sich im gleichenbefinden, bestraft. Andere in Tröstung genommen sind, so ist man auf dieses Geleitbegehren nicht ein-ist d ^ ^'ldern will dasselbe heimbringen und auf einem andern Tag Antwort geben. Z. Auf diesem TagDax^ ^ Cardinals von Sitten erschienen und hat einen Achtbrief gegen die von Wallis vorgelegt,

^^auf und auf den Bann, welchen der Legat angeschlagen und überall in der Eidgenossenschaft über unserevnd^"^" ^ Wallis hat anschlagen wollen,verglichen Bann vnd Acht wir eydgnossen bisher nit gwona>-- ^ erlassen gewesen, ze besorgen, wo sölhs in bruch komen vns eydgnossen sampt und sunders einh// bringen möcht, hat man des Cardinals bruder der acht halb, so er vff disem Tag ingeleyt,

all sol diser Handel zum besten vnd trüwlichosten heymbracht werden, es sye des bans oder

i )all>, ob man sölhs wölle lyden vnd in bruch komen lassen vnd vff nechstem tag daruinb antwurt geben."Noll- angezogen, ob man nach diesen Begegnissen den Cardinal und den Legaten in der Eidge-

»enschaft dulden, oder ob man ihnen das Geleit abkünden wolle. Es wird abgeredet, die Orte, welcheCardinal Geleit gegeben haben, sollen für sich einen Entschluß fassen, mit dem Legaten dagegen soll