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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1098
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Februar 1518.

werden soll, so gezieme ihm, dabei nicht der letzte zu sein, daher müsse er sich bei Zeiteil hiefiir und gege»Andere, die ihn etwa daran hindern wollten, rüsten. Deßhalb, und weil er die Knechte der Eidgenosseallen andern vorziehe, begehre er, man möchte ihm eine Anzahl in seinen Sold geben oder denen, die Wzuzieheil wollen, das erlaubeil; er wolle sie gut halteil und mit Geschütz lind Reisigen nach Bedürfniß »evsehen. Wenn uns gefalle, wegen einer Vereinung mit ihm in Unterhandlung zu treten, so möchtenihm Tag hiefür setzen, er werde dann den Bastard von Savoyen lind andere Gesandte schicken, wenn ab^solches nicht beliebe, so werde der König die Sache ruhen lassen und sich zur Zeit mit Landsknechtbehelfen, deren er 20,000 erhalte, wenn er wolle. Man möchte ihm dann dieses nicht verdenken und vonsorgen, daß die Unfern nicht gegen ihn ziehen; den geschlossenen Frieden werde er stets halten, in Hosfnutes werde demselben auch unsererseits nachgelebt. Da die Boten dieses Tages keine Vollmacht hatten,diese Eröffnungen einzutreten, so werden sie darüber an ihre Obern Bericht erstatten und auf einem andtTage zu Lucern auf Sonntag Neminiscere (28. Februar) antworten, I». Dem Tresorier wird empfolDbis zu dem angesetzten Tag zu veranstalten, daß die auf Lichtmeß verfallene Pension nach Lucern geschahwerde, damit nicht unnöthig eine Sendung nach Lyon stattfinden müsse, um selbe abzuholen, v. Da neu^'dings einiger Ansprecher wegen Anzug geschehen ist, so hat man dieselben bis zur letzten Zahlung zur Ged>^verwiesen. «I. Bern, Freiburg und Solothurn begehren, man möchte ihnen den zu Neuenbürg vorhanden^Wein um einen angemessenen Preis zu kaufen geben. Darüber soll man auf dem Tag zu Lucern antworteDas gleiche verlangt der Landvogt zu Neuenburg. Gleiche Antwort. I'. Auf Bitte der UnterviO'in der Grafschaft Neuenburg wird den drei Städten Bern, Freiburg und Solothurn empfohlen, in Anwesensdes Landvogts unser Korn und Hafer daselbst um ein ziemliches Geld anzuschlagen und zu verkaufen.übrigens Jemand von den Leuten daselbst lieber Geld als Korn gäbe, so sollen die Untervögte es nehi»^'

Die Edeln in der Grafschaft Neuenburg klagen gegen die Burger daselbst, man pfände sie inHäusern und besteure ihre Güter gegen ihre alten Freiheiten und das Herkommen. Darüber soll auf ^nächsten Jahrrechnung verhandelt werden; inzwischen soll der Landvogt den Handel still stellen. I».soll seinen Werkmeister des Steinmetzenhandwerks auf den nächsten Tag nach Lucern senden, um daWerkmeister und Andern mit Autwort zu begegnen, i. Die Beschwerde des von Villanova, daß er ^Vaslergebiet nicht sichern Wandel habe, läßt man auf die Erklärung des Boten von Basel, derselbe wNwie andere'Leute da wandeln, sofern er sich unschuldig wisse, auf sich beruhen. It. Auf dem nächsten ^soll man Antwort geben auf die Eutschädigungsforderungen für Kosten, welche Schmyz und Vogt JostBellenz in gemeiner Eidgenossen Geschäften gehabt haben. I. Ebenso auf die Entschädigungsforderung^welche Vogt Stocker von Zug im Namen seiner Obern und einiger der Ihrigen gestellt hat. in ^Zuschrift des Landrichters von Lauis, betreffend die von Mendris und Balerna und deren BeschwerdenBegehren, daß man sie besser als bisher schirmen möchte, soll auch zur Beantwortung auf nächste» ^heimgebracht werden, i». Denen von Basel wird einer ihrer Diener, der gegenüber einem Priester Stie'und Leistung verschuldet hat, zur Begnadigung einpfählen, weil ihm dieser Unfall in der Stadtbegegnet ist.

Zu ». Das Anbringen der Botschaft des Königs von Frankreich zu Bern auf Lichtmeß 1518, west»t'gleichen Inhalts wie im Text, geben als Beilage in Form einer Instruction, unterzeichnet Fauchet, die Absch^exemplare von Zürich und Solothurn.