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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1513.

und Grafschaft Baden 150, Bremgarten 20, der Bischof von Constanz 50. Ueber die Zeichen, unter denenman ziehen will, soll noch besonders gerathschlagt werden. Bern meinte, man soll jedem Orte gleich vielMannschaft auflegen, weil auch alle gleich viel Pension erhalten. Darauf hat man dem Boten von Bernaufgetragen, in unser aller Namen seine Herren zu bitten, daß sie keinen Unwillen erregen, sondern es beider Abtheilung und bisherigem Brauch verbleiben lassen wollen. Jedes Ort soll auch verbieten, zu diese»!Zug ohne Geheiß der Obrigkeit zu laufen, e. Man soll berathen und auf Tagen antworten, wie mandie Courtisanen, die in unserer Eidgenossenschaft ihr Wesen treiben wollen, abstellen möge. L. Die Franzosenbegehren Aufschub für die derzeit verfallene Zahlung, 150,000 Kronen seien bereits vorhanden und 50,055sollen dazu aus Mailand kommen. Darauf wird ihnen Aufschub gestattet bis Lichtmeß (2. Februar)und Bern aufgetragen, wenn in der Zwischenzeit das Geld erlegt werde, es den Orten schriftlich kund ZNthun. K-. Dem Herzog von Württemberg ist von allen Orten, ausgenommen Ob- und Nidwalden undBasel zugesagt, daß die 10,000 Kronen, die ihm in dem Tractat von Dijon versprochen worden sind, ih>»aus den 100,000 Kronen bezahlt werden sollen, welche der König von Frankreich als letzte Zahlung lautFriedensvertrag von Freiburg nächstes Jahr zu geben hat. Man versieht sich, daß auch Unterwaiden ob undnid dem Wald und Basel ihre noch fehlende Zusage nicht versagen werden, I». Die zwei Boten, welchewegen der Ansprecher nach Mailand verordnet waren, haben angebracht, ob man die Ansprachen, welche vonGenua herrühren, abstelleil wolle oder nicht, da die Franzosen meinen, es sei kaum je eine bessere und ehrlichereBezahlung laut den Nödeln gescheheil, als diese. Und da zwischen dem König und denen von Lauis undLuggarus des Salzes wegen Span waltet, so meinen die zwei Bote», wir und der König solleil jeder Theilzwei Boten auf Donstag nach Lätare (18. März) an die Tresabrücke verordnen, um den Handel in Freund-schaft oder mit Recht auszumachen. Dabei soll es bleiben. Weiter bringen sie an, die drei Bünde habenabgeschlagen, dem Trivulzio um Stadt und Schloß Eleven zu Recht zu stehen; wir möchten uns erklären,ob wir dafür halten, daß sie dazu schuldig und verpflichtet seien. Endlich melden sie, die französischen Anwältebegehren, daß wir neue unbegründete Ansprachen abstelleil und es bei gegebenen Quittanzen bleiben lassenwollen. Darauf wird beschlossen, jedes Ort soll die Seinen um ihre Ansprachen verhören und unbegründeteabweisen. Die, welche ihre Ansprachen, sie seieil angefangen oder nicht, noch nicht ausgemacht haben, sollennochmals auf einen bestimmten Tag dieselben fordern und ausmachen. Dem königlichen Statthalter wirdschrieben, daß er darum den französischen Boten auf denselben Tag Vollmacht gebe, damit die Sachen erledigtwerden, I. Hans von Meßbach von Bern hat etliche Kundschaften über die Rede hören lassen, daß er »o»Francesco von Laveno 400 Kronen genommen und Domo den Franzosen übergeben habe. Ans diesen Kund-schaften hat man entnommen, daß Francesco von Laveno das über ihn erdacht und mit FalschheitBetrug ihn um Leib, Ehre und Gilt zu bringen versucht habe. Meßbach auerbietet Jedem, der ihn deßhulbbercchten wolle,'an gebührendem Ort Recht zu steheil. Das hat man in den Abschied genommen, um darÄ'^auf Tagen weiter zu verhandeln. Ii.. Zürich, Lucern, Uri, Schwpz und Unterwalden sollen Anfangs Märzihre Boten zu Baar haben, um einen Marchstreit zwischen dem Abt von Cappel und denen von Baar uiGüte oder mit Recht zu entscheiden nach den Verträgen, die die Parteieil mit einander haben. I. Esverabschiedet, daß in Zukunft, wenn Tage angesetzt und die Stunde des Zusammentritts festgestellt werdetalle Boten sich pünktlich einfinden sollen und daß man auf solche, die nicht rechtzeitig erscheinen, nicht warte»/sondern vorfahreil und bei jedem Artikel bemerken soll, welche Boteil nicht anwesend waren, damit aus de>»Abschied jedes Herreu und Obern ersehen mögen, welche Voten ihrem Befehl fleißig nachkommen oder nicht-