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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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1091
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December 1517. 1091

^ in der Sache des Abts von Cappel gegen die von Baar beförderlich einen gütlichen Tag ansetzen unden Ausgleich versuchen, ansonst müßte man den Parteien rechtlich Tag ansetzen. «. Dieser Tag ist des^ mzugs wegen angesetzt, wozu uns päpstliche Heiligkeit auffordert. Der Legat, Herr Antonius Puccius,con, hat auf Grund seiner in die Orte gesendeten Schrift, wovon jeder Bote eine Copie hat, das Bo-so! ' Da nun nicht alle Boten Vollmacht hatten, etwas zuzusagen, hat man dem Legatengeude Antwort gegeben: Unsere Herren und Obern seien Willens, wenn der hl. Stuhl zu Rom oder dieNs enheit in Roth kämen, zu thun was frommen Christenlcuten geziemt; da aber unsere Befehle nicht' -> lauten, wollen wir den Gegenstand nochmals heimbringen und wenn der Legat es begehre, einen andernö zu weiterer Verhandlung ansetzen. Mit dieser Antwort mar der Legat wohl zufrieden und hat einen^ern Tag begehrt. Derselbe wird angesetzt auf der hl. drei Könige Tag nächsthin nach Zürich. 1. Lucern,von Unterwalden bringen an die übrigen Orte: Der Cardinal von Sitten habe die Landleuteu Wallis nach Rom citirt und gleichzeitig auch vor den päpstlichen Legaten in der Eidgenossenschaft geladen,Sache sie vor zwei Nichter geladen. Ebenso drohe er, um die weltlichen Händel sie in dieUin d ^ ö" bringen, während sie doch erbötig seien, um die geistlichen Sachen ihin vor dem Papste,w weltlichen vor uns Eidgenossen Recht zu stehen. Sie ersuchen uns daher, die Ladung vor den Legatenb wen und den Cardinal zu ermahnen, sie nach ihrem Anerbieten vorzunehmen. Wir habeil dem GesuchHab ^ entsprochen und den Legaten und den Cardinal vorberufen. Der Legat erklärte, was er gethan,, ^ auf Befehl päpstlicher Heiligkeit gethan, er wolle aber auf unsere Bitte bis zum nächsten Tag nichtw procediren und falls wir dann ihn heißen,sich der Sache müssigen", so werde er es thun lind dielick^^ uach Rom schicken. Der Cardinal antwortete: Er habe zwei Obere, den Papst im Geist-lvest Kaiser im Weltlichen, dabei lasse er es bleiben. Daß er in Rom und hier rechte, komme daher,b'sr, ^ Zachen zwei seien. Obschon er uns Eidgenossen aus unser linterhandeln zu Willen gewordeil und^ ^ Recht nicht völlig gebraucht habe, so bitte er uns doch jetzt ernstlich, wir möchteil ihn nicht fernerstuieiil Rechte hindern, denn wenn dieß geschähe, müßte er Papst, Kaiser, König und wer ihm helfen° te, anrufeil und Acht und Bann zu Hülfe nehmen, damit er zu seinem Rechte komme. Er ruft den päpst-Legateil lim Gotteswillen an, weder auf Bitte noch aus andern Gründen still zu stehen, ebenso dieBossen, sie möchten ihn nicht länger säumeil. Daraus haben wir alles das in Abschied genommen, umsoll uüchsteil Tag zu antworten, was weiter in Sachen gethan werden soll. A. Alls dem nächsten TagI» ^ darüber erkläreil, wie man die Knechte, die zu päpstlicher Heiligkeit gelaufen sind, strafeil wolle."3t Betschger (Betschart) zu Luggarus wird angewiesen, zu den Büchsen daselbst bis zur nächsten Jahr-zu Baden, wo weitere Verfügungen getroffen werden, einen kundigen Mann anzustellen und zu besolden.

Ä fehlt im Lucerner-, s im Zürcher Exemplar.

Zu v.Ein sonder geschrifft, wie sich der legat vff vorusgangen geschriften Jnnamen bäp. Ht.entschläfst als hier nach volgt:"

»Der hochwürdig Herr Anttonius Puccius, Legat in nainen bäpstl. Ht. hat sich entschlossen des ersten wiebäpstl. Ht. meynung spe, das mine Herren die Eidgnossen im Zug wider den Türgken nit schuldig sin söllintnffzebrechen vnd hinweg zu zühen, all ander Cristenlich fttrsten vnd Herren sigint dann vor Inen vffgebrochen vndhinweg gezogen.

Zlim Andern vcrseche sich bäpstl. Ht., mine Herren die eydgnossen wcrdint derselben siner Ht. wider dengemelten Türgken nit vndcr 12000 Mann lut der Vereinung zuschicken, doch welt sin Ht. sollichs zu Jremllüten willen vnd gefallen setzen.