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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1517.

Freiburg zunächst gelegen sind, werden auf Bitte des Herzogs von Savoyen ersucht, dieselben um Nachlaßder vom Herzog wegen de Furno noch schuldigeil Summen anzugehen. Jeder Bote kennt das Anbringtder Boten von Wallis der Acht und des Bannes wegen, die gegen sie ausgehen sollen und was man dck'halb mit dem päpstlichen Legaten geredet hat, ebenso wie die von Wallis um eine Empfehlungsschrift an de»Papst gebeten haben, i». Empfehlungsschrift an Zürich für Hauptmann Rahn.lii fehlen im Lucerner Abschied.

Zu I». Der Vortrag des Erzbischofs von Turin steht bei Anshelm V. 300.

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Zürich. 1 ZI 7, 14. December (Montag nach St. LucMwg).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I?. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 188 d. Staatsarchiv Bern: Allgemeine

Eidgenössische Abschiede, Ii. 111. Archive Solothurn, Freiburg.

Boten: Zürich. Burgermeister Schund; M. Berger; M. Weingartner; M. Brennwald. Bet»'Caspar von Müliuen, Ritter. Lucern. Werner von Meggen, Ritter; Hans Hug. Uri. Heinrich (ScherlSeckelmeister. Schwyz. Vogt Lilli. Obwaldeu. Ammann zur Fluh. Nidwalden. Ammann Stolz. Z»4Oelegger. Glarus. Hans Stucki, Panuerherr. Basel. Ulrich Falkner. Freiburg. Peter Falk, Ritt»»Solothurn. Haus Heinrich Winkler. Schaffhausen. Eberli von Fulach. Appenzell. Amin»»"Meggeli; Haus Moser. Abt von St. Gallen. Vogt von Oberberg. Stadt St. Gallen. Hans H»4Unterburgermeister.

tt. Die von Blattei: im Nheinthal haben über den Rhein auf die kaiserlichen Leute geschossen, dara»^wäre Krieg entstanden, wenn man nicht sofort eingeschritten wäre. Nun wird dem Vogt im Rheinth»geschrieben, er soll die Thäter in Tröstung nehmen, oder wenn sie unvermögend wären, gefangen leg»»'Inzwischen soll man allenthalben rathschlagen, wie man sie bestrafeil wolle, damit solches nicht mehr vor-komme liild gllte Nachbarschaft gehalten werde, k». Eberhard von Nischach hat abermals im Namen uns»»^Bundesgenossen, des Herzogs Ulrich von Württemberg und Teck Autwort begehrt auf sein wiederholtAnbringen der demselben vor Dijon gemachten Versprechungen wegen. Nachdem man ihn auf mehrer»»Tagen mit freundlichen Worten, aber ohne bestimmte Zusagen, abgefertigt, ist auf dem Tag zu Züri^Freitags vor Allerheiligen (30. October) auf Gutheißen der Obrigkeiteil hin verabschiedet worden, daß»»»'den Herzog für seinen Zuzug lind seine Mühe und Kosteil aus der letzten Bezahlung des französischen Geld»-bedenken soll. Da aber nicht alle Orte bisher ihre Zustimmung hiezu erklärt habeil, so soll jeder Bot»^Sache nochmals ernstlich heimbringen und auf nächsten Tag endliche Antwort geben, ohne weitern VerMdamit der Fürst nicht denke, er werde von uns verachtet, v. Der Bischof von Constanz bringt durch s»^Votschaft an, es habe ein Priester im Thurgau Einemzugeredet", darum habe mau ihn vor das L»»^gericht geladen. Auch seien bisher die Appellationen voll seinen Gerichten in den Herrschaften Kling'»»»Zurzach und Kaiserstuhl an ihn, den Bischof, gegangen; nun wolle der Landvogt von Badeil das nicht w»lllgestatten. Er bittet, wir möchten ihn bei der Freiheit und dein alten Herkommen, daß etil Priestervor das Landgericht geladen werden soll, sowie bei der Appellation in gedachten Herrschaften schützen »»bleiben lassen wie von Alterher. Hierüber wird erkannt, es soll den Boten, die auf die nächste Jahr»»^nu>lg zu Baden kommen, Vollmacht und Auftrag gegeben werdeil, in dieser Sache zu handeln. «I»