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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1517.

es aber Altstätten nach altem Herkommen in Anspruch nahm. Darauf ist dem Vogt im Nheinthal geschrieben,er soll den Sachverhalt genau ermitteln und auf dem nächsten Tag zu Baden berichten, v. Der Königvon Frankreich verantwortet sich in einem Schreiben an gemeine Eidgenossen darüber, daß er dem Herzogvon Savoyen abgesagt habe, und verlangt eine Antwort Pif sein Schreiben. Auf nächstem Tag soll nianerklären, was man antworten wolle, l. Jeder Bote soll das Begehren des Herzogs von Württemberg, nianmöchte ihm von dem französischen Geld etwas an die Kosten seines treuen Zusammenhaltens und Zuzugszu den Eidgenossen zukommen lassen, empfehlend an seine Herren bringen. K- Es hat sich aus der Rech-nung erfunden, daß nebst den im letzten Abschied festgesetzten 3 Kronen 3 Dicken jedes Ort dem Helblingvon Freiburg noch 1 Krone zu geben hat. Ii. Dem König von Frankreich wird geschrieben, er möchte deinBischof von Lodi durch sein Land in unsere Eidgenossenschaft Geleit geben und ihn wieder zu dem Sein^kommen lassen. I. Dieser Tag ist gehalten worden wegen des Spans und der Zwietracht zwischen deinCardinal von Sitten einestheils und seinen Unterthanen, gemeinen Landleuten zu Wallis, anderntheils. Aufdem Tag sind erschienen der Herr Cardinal persönlich und eine Botschaft der Landschaft Wallis; beideTheile wurden gegen einander angehört, ebenso der Bericht der Boten, die im Namen gemeiner Eidgenossein Wallis gewesen sind. Die Parteien haben lange und scharfe Vorträge in Schrift eingereicht. Da wirtrotz aller angewandten Mühe und Arbeit sie zu keinem Vergleich haben bringen können, so haben wir ange-nommen, Alles an unsere Herren zu bringen, welche darüber rathschlagen mögen, was uns Eidgenossen n"dbeiden Theilen zu Nutz und Gutem gereichen mag. I<. Dabei haben die Boten von Wallis uns angezeigt,wie der Cardinal sie gemahnt habe, in fünfzehn Tagen zu Rom im Recht zu erscheinen, und gebeten, da solchesunmöglich, so möchten wir dessen und der schweren Reden, mit denen der Herr Cardinal die LandschuftWallisgeschmützt" hat, eingedenk sein und sie in unserm Schutz und Schirm halten. Darauf hat derCardinal eröffnet, die Betagung nach Rom laute nicht auf fünfzehn, sondern auf fünfzig Tage. Dieseswurde den Wallisern mitgetheilt.

Lucerner Abschied enthält nur !. I» fehlt im Zürcher Abschied.

Zu t, it. Veranlassung des Rechtshandels durch die Boten der Landschaft:

1. Die Landschaft nimmt den Bischof von Constanz als Richter für die geistlichen Sachen an, doch daß dwGerichtsstätte dem Land gelegen und kein Landmann ausgeschlossen sei. Ist dieser Vorschlag dem Herrn Cardinutnicht genehm, so erbietet sich die Landschaft ihm zu Rom vor päpstlicher Heiligkeit im Recht zu begegnen.

2. Um weltliche Sachen, berührend den Cardinal und seinen Bruder Peter Schinner, begehrt die Land-schaft, daß dem Recht, das vormalssmit Gunst beider Parteien, laut des im Namen gemeiner Eidgenossen besiegtten Abschieds auf die drei Orte gesetzt worden ist, Statt gegeben werde. Da aber die Gegenpartei allerhandAusflüchte braucht und diesem Recht nicht Statt thun will, so mag die Landschaft wohl leiden, daß von besonder»oder allen Orten der Eidgenossenschast Rechtsprecher verordnet werden, damit das Recht seinen Fortgang habe-

3. Betreffend Caspar Schinner, Bruder des Cardinals, und einige Ausländer, die sich beklagen, ihnen fi»Gewalt angethan worden, läßt die Landschaft es der Zeit bei der gemeinen Eidgenossen zu Sitten auf Freitagvor Michaelis gegebenen Antwort bleiben.

Erklärungen des Cardinals:

1. Dem Jörg auf der Fluh wolle er nur vor dem heiligen Stuhl zu Rom, wo er gegen ihn ins Recht ver-faßt sei, Austrag gestatten. Im klebrigen wolle er denen von Wallis sammt und sonders, Zehnden, Gemeinde»und Einzelnen vor dem Bischof zu Constanz als erlangtem päpstlichem Richter um ihre Klagen und Ansprachegerecht werden, sei es gegen seine Person oder die Kirche von Sitten, im Beisein Verordneter der Eidgenossen-