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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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October 1517.

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7S7.

Pollegio. 4647, 8. October.

Staatsarchiv Lueern: Allgemeine Abschiede, l''. 319.

»Orakorss «zt oommuuss ooulöcksratorum ciusrulutorvs« schreiben den Regenten zu Mailand, sieM 'en auf ihre an diese und vorzüglich an Herrn Johann Jacob Trivulzio gerichteten Schreiben noch keine»tmort, was sie sehr befremde, da alle Ansprecher mit großen Kosten sich in Pollegio aufhalten und aufku ihnen bezeichneten Tag dahin gekommen seien. Daher bitten sie, in der Sache keine fernere VerzögerungAntreten zu lassen, sondern mit rückkehrenden Boten Antwort zu geben und beförderlich nach Maßgabe der"pitel vorzufahren, damit es nicht zu größern Kosten und Unruhen komme.

7T8.

4647, 21. October.

Staatsarchiv Bern.

Erneuerung des ewigen Burgrechts der Städte Bern, Freiburg und Solothurn. (Beilage Nr. I7.)

7 SS

Zürt ch. 4647, 27. October lZmstag vor Sant Simon und Judas Abend).

Staatsarchiv Lucern: Acten Wallis. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 184 h. Staatsarchiv Bern: Allgemeine EidgenössischeAbschiede, It. 99. Archive Solothurn, Freibnra, Schaffhansen.

Boten: Zürich. Burgermeister Schmid; M. Berger; M. Weingartner; M. Felix Vrennwald. Bern,^»s Ougspurger. Lucern. Vogt Hug. Uri. Vogt Dietli. Schwyz. Vogt Neding; Egidius Richmuth.uterwalden. Zug. Ammann Bachmann. Glarus. Vogt Wiechsler. Basel. Burgermeister zum"sm. Freiburg. Schultheiß Falk. Solothurn. Schaffhausen. Hans Jacob Murbach. Ap-penzell. Hans Moser.

N. Es sollen allenthalben die Landstreicher, Eyerpfaffen und dergleichen Volk, die in unserer Eid-^wssenschaft Orte und Vogteien wandeln, fortgewiesen und im Ungehorsamsfall nach Gestalt der Sache^ st werden. I». Dem Bernhard Sesseli ist der Aufenthalt in Solothurn gestattet, sofern das von ihm^ nngte Urtheil gegen uns zu unfern Händen kommt und er uns sonst in andern Orten nicht behelligt.^Marx, der Statthalter, ist als Bote des Abts von St. Gallen vor uns IV Orten erschienen mit^ ^'Zeige einiger Streitigkeiten, die das Gotteshaus St. Gallen mit der Stadt Wyl habe, bittend, die^ ^te möchten an St. Othmarstag ihre Boten zu Wyl haben, um gütlich oder rechtlich in diesen^ugen zu handlen. Dieses wird zugesagt. «4. Die Unfern von Kriesern und Blatten im Oberried des^cinthats sind vor uns erschienen und haben behauptet, nach ihrer Freiheit, und einem Vertrag, den6"uch in der Eidgenossen Namen besiegelt, gehöre die Obrigkeit und hohe Gerichtsbarkeit ihnen zu, wogegen