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October 1517.
daß der Schirm des Thales Morteau von Graf Heinrich von Mümpelgard an dessen Tochter Johanna vo»Montfaucon, Graf Ludwigs von Neuenburg Ehefrau, Gräfin Elsbeth von Neuenburg und deren GeiMsiGraf Cunrad von Freiburg gekommen und ihnen das Schirmgeld stets zuerkannt und bezahlt worden st>'Gleichergestalt brachten die eidgenössischen Voten auch an, daß von einem Weidgang und Gütern innert derMarch der Grafschaft Neuenburg, wie das aus dem Lehenbrief der Grafen vom Prinzen von Oranien hervorgehe, die von Morteau jährlich 200 Fr. zu bezahleu haben, die auch immer an die Grafen und Gräfin»"'von Neuenburg bezahlt worden seien, bis die Grafschaft in die Hand der Eidgenossen kam; da habe kaiserb^Majestät durch den Grafen von Fürstenberg auf die Herrschaften Bannes und Vercel, die in der Grafsä)^Burgund liegen, greifen lassen und die bisher behalten, obschon sie auch in gleicher Weise durch die obbemeldt"'Frauen von Mümpelgard den Grafen von Neuenburg zugekommen seien. Dagegen habeil die burgundisch"'Anwälte in ihrer schriftlichen Antwort dargelegt, es sei durch die von den Eidgenossen aufgelegten Briestklar, daß von jenen streitigen 200 Fr. 100 als Schirmgeld des Thales Morteau nicht von NeuenbnGsondern von Johanna von Montfaucon, Ehefrau Graf Ludwigs, herkommen, die eine Herrin zu Van»^gewesen, weßhalb jener Schirm von der Herrschaft Bannes herrühre. Gräsin Elsbeth, TochterLudwigs von Neuenburg, habe bei Erneuerung der Freiheiten von Morteau diesen Schirm selbst ^Herrschaft Bannes vorbehalten; der Prior und die Leute daselbst haben ihrer Streitigkeiteil wegen in»»^vor das Parlament zu Düle kommen müssen, die Amtleute von Bannes hatten da Gericht, Nebelthä^wurden nach Bannes geführt, dem Grafen Philipp von Neuenburg sei von einem Schiedgericht eine Ä'>spräche daselbst, als Herrn von Bannes zugesprochen worden u. s. w. Die andern 100 Fr. desgangs wegen seieil auch nie der Grafschaft Neuenburg zugehörig gewesen, noch habe sie je einmann derselben eingenommen, sondern stets der Schaffner zu Morteau, im Namen der Herrschaft Van»^'Graf Ludwig von Neuenburg habe zwar daran Ansprache gehabt, seine Tochter Elsbeth aber sie demhauS und den Landlenten zn Morteau wieder gegeben, ebenso etliche Güter zu Valtravers und dafür 1500»'empfangen u. s. w. — Nach Verhör beider Parteien wurde abgeredet und beschlosseil, daß alles heimberich^und die Verhandlung auf dem Jahrrechnungstag zu Neuenbürg am letzten Sonntag im Mai fortgest^werden solle. Beide Parteien sollen mit Vollmacht zu gütlichem Vergleich oder zum Nechtsatz auf ^Schiedsrichter und nöthigenfalls den Bischof von Constanz als Obmann erscheinen. Inzwischen soll Allesunverändertem Stande bleiben. ?». Die Abgebrannten von Landeron, wo sechs Häuser abgebrannt undMenschen dabei umgekommen sind, bitteil um eine Beisteuer. Es werden ihnen 12 Gl. gegeben, t.Humbert bittet abermals, man wolle die Fleischbank, die man der Stadt Neuenburg für eivige Zeitenkauft, die er aber vorher für sich lind seine Erben vom Grafeil gelieheil erhalteil hatte, ihin zurückgebenErsatz dafür leisten. Das will man nochmals heimbringen. «R. Auf der letzten Jahrrechnung ist angesth^wordeil, daß man den Thurm auf der Grenze zwischen den Herrschafteil Neueilburg und Burgundaufbauen sollte, da es ein starker Grenzpaß sei. Da dieses nothwendig erscheint, so soll es in den Äbsch^fallen und darüber beförderlich Antwort gegeben werden.